Einreise, Zoll und Aufenthalt in Argentinien

  • Welche Reisedokumente brauche ich für Argentinien?

  • Brauche ich ein Visum für Argentinien?

  • Welche Impfungen werden benötigt?

  • Welche Zollbestimmungen sind zu beachten?

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Personaldokumente

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist kein Visum nötig. Es genügt der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss offiziell nur bei der Einreise gültig sein, empfohlen wird jedoch eine Gültigkeit über die Dauer des Aufenthaltes hinaus.

Bei Einreise muss eine gültige Reise- oder Auslandskrankenversicherung vorgelegt werden, die medizinische Notfälle, Krankenhausaufenthalte und Rückführung abdeckt. Airlines prüfen die Dokumente vor dem Boarding.

Vorbestrafte Personen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr einreisen. Erkundingen Sie sich vorab bei der argentinischen Botschaft.

Die Einreise mit Personaldokumenten, die als gestohlen oder verloren und später als wieder aufgefunden gemeldet wurden, kann zu Problemen führen. Das Auswärtige Amt rät deshalb von Reisen mit solchen Dokumenten ab

Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC-Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:

Reisevollmachten zum Download

Gesundheitsinformationen

Sie brauchen für die Einreise Argentinien keine Impfungen nachzuweisen. Entgegen den offiziellen Vorschriften wird gelegentlich der Nachweis der Gelbfieber-Impfung bei Einreise aus Brasilien oder anderen Endemie-Gebieten auf dem Landweg verlangt. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen "Standard"-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Speziell für Argentinien raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A und für die nördlichen Landesteile mit den Iguazu-Fälle auch zur Imfpung gegen Gelbfieber. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

Ein Risiko, in Argentinien an Malaria zu erkranken, besteht grundsätzlich, es ist aber sehr gering und betrifft nur den äußersten Norden. Die anderen Regionen, inkl. der Iguaçu-Fälle sind malariafrei. Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Erkrankung besteht in einem konsequenten Schutz gegen Mückenstiche. Eine Empfehlung zur vorsorglichen Einnahme oder zur Mitnahme eines Medikamentes für den Notfall besteht seitens der WHO nicht.

Die medizinische Versorgung in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten entspricht vom Niveau her teilweise derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Versorgung auf akzeptablem Niveau in Ausnahmefällen gewährleistet, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wer nach Argentinien reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Da Ausländer dort zumeist in Privatkliniken behandelt werden, können die Kosten deutlich über denen in Deutschland liegen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder nach Deutschland werden in keinem Fall übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Zollbestimmungen

Zollfreie Einfuhr

Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch (Kleidung, persönliche Gegenstände, Notebook/Tablet, Mobiltelefon) ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden.

Bei Einreise über Flug- und Seehäfen: - Waren im Wert von maximal 500 USD (Kinder unter 16 Jahren: 250 USD) - Zusätzlich sind am Ankunftshafen Duty-free-Einkäufe bis 500 USD Bei Einreise über Land oder Flüsse: - Waren im Wert von maximal 300 USD (Kinder unter 16 Jahren: 150 USD) - Bei Einreise über Puerto Iguazú zusätzlich Duty-free-Einkäufe bis 500 USD

Importverbot

Nicht importiert werden dürfen archäologische und kulturelle Gegenstände, Haushaltsgeräte (Weiße Ware), Betäubungsmittel, Drogen, Waffen und pornographische Erzeugnisse.

Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.

Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
  • 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
  • 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier

Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.