Mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs in Asien

Luftaufnahme von einer Passstrasse, die durch Reisterrassen in Asien führt.
Reisterrassen und anspruchsvolle Kurvenfahrten: Mit dem Auto durch Asien© BIHAIBO

Wer mit dem eigenen Fahrzeug nach Asien reisen möchte, sollte sich nicht nur rechtzeitig um die Beschaffung der Visa oder den Internationalen Fahrzeugschein kümmern. Was Sie über Verschiffung, Zulassung, Versicherung und Zollbestimmungen wissen müssen.

  • Überblick zur Reise mit dem eigenen Fahrzeug durch Asien

  • Zolldokument Carnet de Passages

  • Informationen zu Verschiffung, Zulassung und Versicherung

Asien – Mitnahme von Kfz
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Verschiffung

Setzen Sie sich unbedingt rechtzeitig mit einer Fahrzeugspedition in Verbindung. Entsprechende Kontakte finden Sie beispielsweise über das Internet. Da die Kosten für die Verschiffung erheblich differieren, empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen. Erkundigen Sie sich immer nach dem Preis inklusive aller Hafen-, Stand- und sonstiger Gebühren, da diese einen erheblichen Teil der gesamten Verschiffungskosten ausmachen.

Vergessen Sie auch nicht den Abschluss einer Transportversicherung, welche in der Regel über den Spediteur erhältlich ist. Außerdem sollten Sie einkalkulieren, dass Ihr Fahrzeug ca. zwei bis vier Wochen unterwegs sein kann.

Zulassung

Die reguläre deutsche Zulassung sollte unbedingt bestehen bleiben. Temporäre Kennzeichen sind in keinem Fall ratsam, weil sie bei Grenzübertritten zu sehr großen Problemen führen können. Zusätzlich zur deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sollte der Internationale Fahrzeugschein mitgeführt werden. Er kann vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt werden.

Generell sind die Grenzformalitäten unkomplizierter, wenn das Fahrzeug auf den Reisenden selbst zugelassen ist. Falls der Fahrzeughalter nicht an der Reise teilnimmt, sollte er dem oder den Reisenden eine sogenannte Benutzervollmacht aushändigen. Für ADAC Mitglieder wird die Vollmacht in jeder ADAC Geschäftsstelle ausgestellt und bestätigt.

Versicherung

Die Versicherung für Ihr Fahrzeug darf nicht gekündigt werden, da sonst auch die Zulassung enden würde. Sie kann aber unter Umständen ruhend weitergeführt werden. Fragen Sie bei Ihrem deutschen Versicherer nach, ob Ihr Versicherungsvertrag bestehen bleiben kann, ohne dass Sie für die Zeit außerhalb Europas die Versicherungsprämie zahlen müssen. Bitte beachten Sie, dass derartige Regelungen meist nur für langjährige Kunden und nur auf Kulanz der Versicherungsgesellschaft gewährt werden. Im Regelfall kann die Prämienerstattung erst nach der Reise gegen Vorlage der entsprechenden Reisebestätigungen erfolgen.

Der Geltungsbereich der deutschen Kfz-Versicherung endet in der Türkei meistens mit Überquerung des Bosporus. Deshalb muss in diesen Fällen vor Ort (beim Grenzübertritt) eine separate Kurzhaftpflichtversicherung für den asiatischen Teil der Türkei abgeschlossen werden.

Da in fast allen asiatischen Ländern Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge besteht, gilt diese Regelung auch beim Grenzübertritt für die nachfolgenden Länder.

Die Mindestdeckungssummen sind eher niedrig. Abgedeckt sind die Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen oder Sachen zufügen, jedoch nicht die Schäden am eigenen Fahrzeug.

Carnet de Passages

Das Carnet de Passages ist ein Zolldokument, das für die vorübergehende zollfreie Einfuhr eines Fahrzeugs in den meisten asiatischen Ländern gebraucht wird. Auch dort, wo es nicht zwingend verlangt wird, kann es für Grenzübertritte verwendet werden. Im Iran, in Pakistan und Indien ist es sogar Voraussetzung, um überhaupt mit einem Fahrzeug einreisen zu dürfen. Das Carnet de Passages ist ein Jahr lang gültig. Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer ist aber in den einzelnen Ländern unterschiedlich lang.

Ausführliche Informationen zum Carnet de Passages und den Antragsunterlagen finden Sie im Internet unter adac.de/cdp.

Aufenthaltsdauer

Wie lang Sie mit Ihrem Fahrzeug in einem Land bleiben dürfen, entscheidet das Grenzzollamt des Einreiselands. Üblich sind meist drei oder sechs Monate, die bei ausreichender Begründung aber auch noch verlängert werden können. Von der eigenmächtigen Verlängerung des Aufenthalts ohne Genehmigung des Zolls ist dringend abzuraten.

Für Fahrzeuge, welche zu spät oder gar nicht ausgeführt werden, erheben die Zollbehörden sehr hohe Zollstrafen. Diese betragen in der Regel ein Vielfaches des Fahrzeugwerts. In Einzelfällen werden auch Fahrzeuge beschlagnahmt.

Persönliche Reisedokumente

Welche persönlichen Reisedokumente benötigt werden oder ob z.B. eine Visumspflicht gilt, erfahren Sie hier.

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