Das eigene Auto nach Asien mitnehmen – alle wichtigen Tipps & Infos

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Von Redaktion

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Reisterrassen und spektakuläre Ausblicke: Mit dem eigenen Fahrzeug durch Asien© adobe.stock/Farknot Architect

Wer mit dem eigenen Auto, Wohnmobil oder Motorrad nach Asien reisen möchte, sollte sich frühzeitig mit den wichtigsten Formalitäten vertraut machen. Neben der Beschaffung wichtiger Papiere spielen vor allem Themen wie Zollbestimmungen und der erforderliche Versicherungsschutz eine zentrale Rolle. Diese Faktoren entscheiden darüber, ob Ihre Reise reibungslos verläuft – oder an der Grenze endet.

  • Wichtige Informationen zur Planung der Reise

  • Zolldokument Carnet de Passages

  • Informationen zu Verschiffung, Zulassung und Versicherung

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Asien – Mitnahme von Kfz
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Fahrzeugverschiffung nach Asien

Wer nicht auf dem Landweg nach Asien reist, sondern sein Fahrzeug nach Asien verschiffen möchte – sei es ein Auto, Wohnmobil oder Motorrad – sollte sich frühzeitig mit einer spezialisierten Fahrzeugspedition in Verbindung setzen. Entsprechende Kontakte finden Sie über das Internet.

Da die Kosten für die Verschiffung nach Asien stark variieren, empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen. Achten Sie dabei unbedingt auf den Gesamtpreis inklusive aller Hafen-, Stand- und Nebengebühren, da diese einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachen können.

Ein oft übersehener, aber wichtiger Punkt ist die Transportversicherung, die in der Regel direkt über den Spediteur abgeschlossen werden kann. Sie schützt Ihr Fahrzeug während der Überfahrt vor Schäden, Verlust oder Diebstahl.

Berücksichtigen Sie außerdem, dass Ihr Fahrzeug je nach Route und Zielhafen zwei bis vier Wochen oder länger unterwegs sein kann.

Fahrzeugzulassung

Die reguläre deutsche Zulassung sollte auch während der Reise nach Asien unbedingt bestehen bleiben. Die Verwendung von temporären Kennzeichen ist nicht empfehlenswert, da sie bei Grenzübertritten in asiatischen Ländern zu erheblichen Problemen führen können.

Zusätzlich zur deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sollte der Internationale Fahrzeugschein mitgeführt werden. Er kann vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt werden.

Generell sind die Grenzformalitäten in Asien einfacher, wenn das Fahrzeug auf den Reisenden selbst zugelassen ist. Sollte der Fahrzeughalter nicht mitreisen, muss eine Benutzervollmacht für den oder die Reisenden ausgestellt werden. Für ADAC Mitglieder wird die Vollmacht in jeder ADAC Geschäftsstelle ausgestellt und bestätigt.

Kfz-Versicherung für das Fahrzeug

Die deutsche Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug darf nicht gekündigt werden, da sonst die Zulassung enden würde. Sie kann aber unter Umständen ruhend weitergeführt werden. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob Ihr Vertrag bestehen bleiben kann, ohne dass Sie für die Zeit außerhalb Europas Prämien zahlen müssen.

Bitte beachten Sie, dass derartige Regelungen meist nur für langjährige Kunden und nur auf Kulanz der Versicherungsgesellschaft gewährt werden. Eine Prämienerstattung ist erst nach der Reise gegen Vorlage der entsprechenden Reisebestätigungen möglich.

Beachten Sie: Der Geltungsbereich der deutschen Kfz-Versicherung endet häufig bereits bei der Überquerung des Bosporus in der Türkei. Für den asiatischen Teil der Türkei muss daher direkt beim Grenzübertritt eine Kurzhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Da in fast allen asiatischen Ländern Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge besteht, gilt diese Regelung auch beim Grenzübertritt für für die weiteren Grenzübertritte in Asien. Die Mindestdeckungssummen sind oft niedrig und decken lediglich Schäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen oder Sachen zufügen (Kfz-Haftpflicht). Eigenschäden am Fahrzeug sind in diesen Policen nicht enthalten.

Zolldokument – Carnet de Passages

Das Carnet de Passages ist ein Zolldokument, das für die vorübergehende zollfreie Einfuhr eines Fahrzeugs in den meisten asiatischen Ländern gebraucht wird. Auch dort, wo es nicht zwingend verlangt wird, kann es für Grenzübertritte verwendet werden. Im Iran, in Pakistan und Indien ist es sogar Voraussetzung, um überhaupt mit einem Fahrzeug einreisen zu dürfen. Das Carnet de Passages ist ein Jahr lang gültig. Die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer ist aber in den einzelnen Ländern unterschiedlich lang.

Ausführliche Informationen zum Carnet de Passages und den Antragsunterlagen finden Sie im Internet unter adac.de/cdp.

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Aufenthaltsdauer

Wie lang Sie mit Ihrem Fahrzeug in einem Land bleiben dürfen, entscheidet das Grenzzollamt des Einreiselandes. Üblich sind drei oder sechs Monate. Eine Verlängerung ist möglich, muss jedoch offiziell beantragt und genehmigt werden. Eine eigenmächtige Verlängerung ohne Zustimmung der Zollbehörden ist dringend abzuraten.

Bei einer nicht fristgerechten Ausfuhr des Fahrzeugs drohen hohe Zollstrafen, die oft ein Vielfaches des Fahrzeugwerts betragen. In Einzelfällen kann es sogar zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs kommen.

Persönliche Reisedokumente

Welche persönlichen Reisedokumente benötigt werden oder ob z.B. eine Visumspflicht gilt, erfahren Sie hier.