Mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs in Afrika

Wer mit dem eigenen Fahrzeug nach Afrika reisen möchte, sollte sich nicht nur rechtzeitig um die Beschaffung der Visa oder den Internationalen Fahrzeugschein kümmern. Was Sie über Verschiffung, Zulassung, Versicherung und Zollbestimmungen wissen müssen.
Überblick zur Reise mit dem eigenen Fahrzeug durch Afrika
Zolldokument Carnet de Passages
Informationen zu Verschiffung, Zulassung und Versicherung
Verschiffung
Setzen Sie sich unbedingt rechtzeitig mit einer Fahrzeugspedition in Verbindung. Entsprechende Kontakte finden Sie beispielsweise über das Internet. Da die Kosten für die Verschiffung erheblich differieren, empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen. Erkundigen Sie sich immer nach dem Preis inklusive aller Hafen-, Stand- und sonstiger Gebühren, da diese einen erheblichen Teil der gesamten Verschiffungskosten ausmachen.
Vergessen Sie auch nicht den Abschluss einer Transportversicherung, welche in der Regel über den Spediteur erhältlich ist. Außerdem sollten Sie einkalkulieren, dass Ihr Fahrzeug ca. zwei bis vier Wochen unterwegs sein kann.
Zulassung
Die reguläre deutsche Zulassung sollte unbedingt bestehen bleiben. Temporäre Kennzeichen sind in keinem Fall ratsam, weil sie bei Grenzübertritten zu sehr großen Problemen führen können. Zusätzlich zur deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sollte der Internationale Fahrzeugschein mitgeführt werden. Er kann vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt werden.
Generell sind die Grenzformalitäten unkomplizierter, wenn das Fahrzeug auf den Reisenden selbst zugelassen ist. Falls der Fahrzeughalter nicht an der Reise teilnimmt, sollte er dem oder den Reisenden eine sogenannte Benutzervollmacht aushändigen. Für ADAC Mitglieder wird die Vollmacht in jeder ADAC Geschäftsstelle ausgestellt und bestätigt.
Versicherung
Die Versicherung für Ihr Fahrzeug darf nicht gekündigt werden, da sonst auch die Zulassung enden würde. Sie kann aber unter Umständen ruhend weitergeführt werden. Fragen Sie bei Ihrem deutschen Versicherer nach, ob Ihr Versicherungsvertrag bestehen bleiben kann, ohne dass Sie für die Zeit außerhalb Europas die Versicherungsprämie zahlen müssen. Bitte beachten Sie, dass derartige Regelungen meist nur für langjährige Kunden und nur auf Kulanz der Versicherungsgesellschaft gewährt werden. Im Regelfall kann die Prämienerstattung erst nach der Reise gegen Vorlage der entsprechenden Reisebestätigungen erfolgen.
Aus Ihrer Grünen Versicherungskarte können Sie entnehmen, in welchen Ländern Europas Versicherungsschutz besteht. Nur wenige Kfz-Versicherer geben darüber hinaus auch Deckungszusagen für Marokko und Tunesien.
Für die Länder Afrikas, in denen Versicherungspflicht für motorisierte Fahrzeuge besteht, muss eine temporäre Versicherung bei Grenzübertritt abgeschlossen werden. Wie in Europa die internationale Grüne Versicherungskarte gibt es für einige westafrikanische Länder die Brown Card (ECOWAS Brown Card Scheme) und für einige ost- und südafrikanische Länder die Yellow Card (COMESA Yellow Card Scheme). Fragen Sie deshalb immer gleich bei der Einreise nach, ob die Kfz-Versicherung gleich für mehrere Länder abgeschlossen werden kann, und ob eine entsprechende Versicherungskarte erhältlich ist.
Die Mindestdeckungssummen sind eher niedrig. Abgedeckt sind in der Regel die Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen oder Sachen zufügen, jedoch nicht die Schäden am eigenen Fahrzeug.
Carnet de Passages
Das Carnet de Passages ist ein Zolldokument, das für die vorübergehende zollfreie Einfuhr eines Fahrzeugs in den meisten afrikanischen Ländern gebraucht wird. Auch dort, wo es nicht zwingend verlangt wird, kann es für Grenzübertritte verwendet werden. In vielen, vor allem in den ostafrikanischen Ländern und denen der südafrikanischen Zollunion ist es sogar Voraussetzung, um überhaupt mit einem Fahrzeug einreisen zu dürfen. Das Carnet de Passages ist ein Jahr lang gültig. Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer ist aber in den einzelnen Ländern unterschiedlich lang.
Ausführliche Informationen zum Carnet de Passages und den Antragsunterlagen finden Sie im Internet unter www.adac.de/cdp.
Aufenthaltsdauer
Wie lang Sie mit Ihrem Fahrzeug in einem Land bleiben dürfen, entscheidet das Grenzzollamt des Einreiselands. Üblich sind meist drei oder sechs Monate, die bei ausreichender Begründung aber auch noch verlängert werden können. Von der eigenmächtigen Verlängerung des Aufenthalts ohne Genehmigung des Zolls ist dringend abzuraten.
Für Fahrzeuge, die zu spät oder gar nicht ausgeführt werden, erheben die Zollbehörden sehr hohe Zollstrafen. Diese können ein Vielfaches des Fahrzeugwerts betragen.
Persönliche Reisedokumente
Welche persönlichen Reisedokumente benötigt werden oder ob z.B. eine Visumspflicht gilt finden Sie hier.