Mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs in Afrika – Tipps und Infos
Von Redaktion

Wer mit dem eigenen Fahrzeug nach Afrika reisen möchte, sollte sich frühzeitig um alle wichtigen Formalitäten kümmern – nicht nur um Visa oder den Internationalen Fahrzeugschein. Was Sie über Verschiffung, Zulassung, Versicherung und Zollbestimmungen wissen müssen.
Überblick zur Planung der Reise mit dem eigenen Fahrzeug
Zolldokument Carnet de Passages
Informationen zu Verschiffung, Zulassung und Versicherung
Verschiffung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug per Schiff transportieren möchten, sollten Sie frühzeitig eine erfahrene Fahrzeugspedition kontaktieren. Geeignete Anbieter finden Sie bequem online. Da die Kosten für die Fahrzeugverschiffung stark variieren, empfiehlt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen. Erkundigen Sie sich immer nach dem Preis inklusive aller Hafen-, Stand- und sonstiger Gebühren, da diese einen erheblichen Teil der gesamten Verschiffungskosten ausmachen.
Vergessen Sie nicht den Abschluss einer Transportversicherung, die in der Regel über den Spediteur erhältlich ist. Außerdem sollten Sie einkalkulieren, dass Ihr Fahrzeug zwischen zwei und vier Wochen unterwegs sein kann.
Zulassung für Auslandsreisen
Für die Fahrt ins Ausland sollte die reguläre deutsche Zulassung unbedingt bestehen bleiben. Temporäre Kennzeichen sind nicht empfehlenswert, da sie bei Grenzübertritten zu erheblichen Problemen führen können. Neben der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist es ratsam, den Internationalen Fahrzeugschein mitzuführen. Dieser kann bei der Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) beantragt werden.
Die Grenzformalitäten sind in der Regel einfacher, wenn das Fahrzeug auf den Reisenden selbst zugelassen ist. Nimmt der Fahrzeughalter nicht an der Reise teil, sollte er eine Benutzervollmacht ausstellen. Für ADAC-Mitglieder wird diese Vollmacht in jeder ADAC Geschäftsstelle ausgestellt und bestätigt.
KFZ-Versicherung für Afrika
Die Versicherung für Ihr Fahrzeug darf nicht gekündigt werden, da sonst auch die Zulassung erlischt. Unter Umständen kann die Versicherung ruhend weitergeführt werden. Fragen Sie bei Ihrem deutschen Versicherer nach, ob Ihr Versicherungsvertrag bestehen bleiben kann, ohne dass Sie für die Zeit außerhalb Europas die Versicherungsprämie zahlen müssen. Solche Regelungen gelten meist nur für langjährige Kunden und beruhen auf Kulanz. In der Regel erfolgt eine Prämienerstattung erst nach der Reise gegen Vorlage entsprechender Nachweise.
Die Grüne Versicherungskarte zeigt, in welchen europäischen Ländern Versicherungsschutz besteht. Nur wenige Anbieter decken zusätzlich Länder wie Marokko und Tunesien ab. Für andere afrikanische Länder mit Versicherungspflicht muss bei Grenzübertritt eine temporäre Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.
Ähnlich wie die Grüne Karte gibt es für einige Regionen länderübergreifende Versicherungssysteme:
Brown Card für westafrikanische Länder (ECOWAS Brown Card Scheme)
Yellow Card für ost- und südafrikanische Länder (COMESA Yellow Card Scheme)
Fragen Sie bei der Einreise, ob die Versicherung für mehrere Länder abgeschlossen werden kann und ob eine entsprechende Karte erhältlich ist. Beachten Sie: Die Mindestdeckungssummen sind niedrig und decken in der Regel nur Schäden, die Sie anderen zufügen – nicht die Schäden am eigenen Fahrzeug.
Zolldokument Carnet de Passages
Das Carnet de Passages ist ein Zolldokument, das für die vorübergehende zollfreie Einfuhr eines Fahrzeugs in den meisten afrikanischen Ländern benötigt wird. Auch in Ländern, in denen es nicht zwingend vorgeschrieben ist, erleichtert es die Grenzübertritte erheblich.
In vielen Ländern, vor allem in Ostafrika und den Ländern der südafrikanischen Zollunion ist es sogar Voraussetzung, um überhaupt mit einem Fahrzeug einreisen zu dürfen. Das Dokument ist ein Jahr gültig. Die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer ist aber in den einzelnen Ländern unterschiedlich lang.
Ausführliche Informationen zum Carnet de Passages und zu den Antragsunterlagen finden Sie im Internet unter www.adac.de/cdp.
Aufenthaltsdauer
Wie lang Sie mit Ihrem Fahrzeug in einem Land bleiben dürfen, entscheidet das Grenzzollamt des Einreiselandes. Üblich sind meist drei oder sechs Monate, die bei ausreichender Begründung aber oft verlängert werden können. Von der eigenmächtigen Verlängerung des Aufenthalts ohne Genehmigung des Zolls ist dringend abzuraten.
Wer sein Fahrzeug zu spät oder gar nicht ausführt, muss mit sehr hohen Zollstrafen rechnen. Diese können ein Vielfaches des Fahrzeugwerts betragen und stellen ein erhebliches finanzielles Risiko dar.
Persönliche Reisedokumente
Hier lesen Sie, welche persönlichen Reisedokumente benötigt werden oder ob z.B. eine Visumspflicht gilt