Telefonieren im Ausland: Wo Roaming teuer werden kann

Kostenfalle Roaming: Wer mit dem Handy im Ausland telefoniert oder Dateien verschickt, kann hinterher von einer hohen Rechnung überrascht werden. Diese Tipps helfen, die Urlaubskasse nicht unnötig zu strapazieren.
Roam like at home: Wo in Europa Roaming-Gebühren anfallen, wo nicht
Sonderfall Großbritannien und Nordirland
Was Handynutzer und -nutzerinnen in grenznahen Regionen beachten sollten
"Roam like at home" beim EU-Roaming: Seit 2017 dürfen Mobilfunkunternehmen für die Handynutzung im EU-Ausland keine Roaming-Gebühren mehr erheben. In einigen europäischen Reiseländern kann Telefonieren aber weiterhin sehr teuer werden.
Roaming bezeichnet die Nutzung eines Mobilfunkvertrags im Ausland. Dort steht das heimische Netzwerk nicht mehr zur Verfügung und das Handy verbindet sich mit einem Mobilfunknetz des entsprechenden Landes. Für die Nutzung des fremden Netzes muss der Anbieter Geld bezahlen, das in der Regel über sogenannte Roaming-Gebühren an die Kunden weitergegeben wird. In allen Staaten außerhalb Europas ist dies generell der Fall.
Übrigens: Roaming gilt bei jeder deutschen SIM-Karte, egal ob Laufzeittarif oder Prepaid-Tarif.
Roaming: Keine Gebühren im EU-Ausland
Die EU-Roaming-Verordnung besagt, dass für die Handynutzung im EU-Ausland die national vereinbarten Tarife gelten müssen und keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden dürfen – das sogenannte Roam-like-at-home. Reisende können dadurch zu denselben Bedingungen und Kosten wie im Inland Nachrichten und Dateien verschicken, telefonieren oder im Internet surfen.
Diese Regelung gilt in allen 27 EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein sowie seit Januar 2026 auch in der Ukraine und Moldau, die über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) der EU angeglichen sind.
Gut zu wissen: In den Kleinstaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt, die komplett von EU-Gebiet umschlossen sind, findet die EU-Roaming-Verordnung keine Anwendung. Manche Provider behandeln diese Gebiete aber trotzdem wie EU-Länder. Wer dorthin reist, sollte daher vor der Reise die Vertragsbedingungen prüfen.
Fair‑Use‑Regel: Qualitätsanforderungen im Ausland
Seit 2026 müssen Anbieter – soweit technisch möglich – übrigens die gleiche Qualität (z. B. 5G) im Roaming bieten wie zuhause. Dies wurde von der EU und der Bundesnetzagentur festgelegt.
Bundesnetzagentur: Fragen und Antworten zum EU-Roaming
Vorsicht vor Roaming-Gebühren auf Fähren und Kreuzfahrtschiffen
Für die Funknetze auf Schiffen gilt die EU-Roaming-Verordnung nicht. Wer daher auf einer Fähre oder einem Kreuzfahrtschiff unterwegs ist und das Smartphone über das Bordfunknetz nutzt, muss auch innerhalb der EU mit hohen Roaming-Gebühren rechnen. Eine Gesprächsminute kann bis zu zehn Euro kosten. Vorsicht ist auch in Flugzeugen geboten.
Tipp: Vor der Abreise einen Blick in die Vertragsdetails werfen oder beim Reiseanbieter nachfragen. An Bord sollten Schiffsreisende die automatische Netzwahl des Telefons ausschalten. Sonst kann sich das Telefon unbemerkt über das teure Schiffsnetz anmelden, falls das Landnetz nicht verfügbar ist.
Telefonieren in Großbritannien und Nordirland
Seit 2020 ist das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland nicht mehr Teil der EU. Aufgrund des Brexits müssen Reisende deshalb prinzipiell mit Roaming-Gebühren rechnen.
Viele deutsche Mobilfunkbetreiber (z.B. Telekom, Vodafone, o2, 1&1) verzichten allerdings weiterhin auf entsprechende Zusatzgebühren: Laut Bundesnetzagentur wird Großbritannien mindestens bis Ende 2026 wie ein EU‑Land behandelt.
Dennoch sollten sich Großbritannien-Urlauber und -Urlauberinnen bei ihrem Anbieter über die aktuellen Konditionen informieren. Dies gilt auch für Gibraltar, die autonomen Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie die Isle of Man.
Roaming-Gebühren in Schweiz und Türkei
Für Reisende in den übrigen europäischen Staaten, die weder der EU noch dem EWR angehören, können Roaming-Gebühren bzw. Zusatzkosten anfallen. Dazu gehören auch Urlaubsländer wie die Schweiz und die Türkei.
Roaming-Fallen in Grenzgebieten
Wer sich im EU-Gebiet, aber nahe der EU-Außengrenze aufhält, sollte das Handy auf manuelle Netzauswahl umstellen. Ansonsten kann sich das Telefon unbemerkt im Netz des Nicht-EU-Landes anmelden, was schnell teuer werden kann.
Dies kann z.B. nahe der Schweizer Grenze der Fall sein, aber auch in Kroatien und entsprechenden Grenzregionen im Baltikum, Polen, der Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Griechenland. Auch an der spanischen Küste unweit der Straße von Gibraltar könnte es passieren, dass sich das Handy ungewollt in ein marokkanisches Netz einwählt.
Montenegro, Albanien, Serbien: Könnte teuer werden
Ebenfalls teuer kann es in den meisten Ländern des westlichen Balkans wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien und Kosovo werden. Dies ist auch für Reisende relevant, die z.B. mit dem eigenen Fahrzeug nach Griechenland fahren.
Spart Geld: Mobile Daten aus, Flugmodus an
Wer in diese Länder reist und das Handy nutzen will, sollte daher unbedingt bereits vorher die entsprechenden Vertragsbedingungen überprüfen. Vor Ort empfiehlt es sich – wenn immer möglich – kostenfreie WLAN-Angebote zu nutzen.
Wer sich in einem Nicht-EU-Land oder in einer grenznahen Region aufhält und auf Nummer sicher gehen möchte, sollte zusätzlich auch das Angebot der "Mobilen Daten" abwählen. So lässt sich unterwegs ein versehentlicher und später kostspieliger Ausflug ins Internet vermeiden. Den Flugmodus zu aktivieren, kann ebenfalls vor bösen Überraschungen schützen.
Kosten im Ausland: Das sagen die ADAC Juristen und Juristinnen
Erhält man eine sehr hohe Rechnung und ist damit nicht einverstanden, hat man nach Einschätzung der ADAC Juristen und Juristinnen leider schlechte Karten. Um juristisch dagegen vorzugehen, müsste man sich mit dem Mobilnetzbetreiber nach dem jeweiligen Landesrecht auseinandersetzen.