Ausweiskopie fürs Hotel? Datenklau droht!

• Lesezeit: 7 Min.

Von Andrea Steichele-Biskup

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Zwei junge Frauen beim Check-in in einem Hotel
Beim Check-in im Hotel wird häufig der Ausweis kopiert – Datenschützer warnen vor dieser Praxis© iStock.com/FG Trade Latin

An der Hotelrezeption oder bei der Online-Buchung von Ferienwohnungen – immer öfter wird von Reisenden eine Kopie ihres Ausweises verlangt. Verbraucherschützer warnen vor Datenmissbrauch. ADAC Juristen geben Tipps, was Urlauber tun können.

  • Fälle von Identitätsdiebstahl durch Ausweiskopien

  • Regelungen in wichtigen Urlaubsländern

  • Ausweiskopien möglichst vermeiden, unnötige Daten schwärzen

Beim Check‑in ins Hotel in Frankreich kopiert der Rezeptionist schnell den Ausweis. In der Unterkunft an der Adria fotografiert die Vermieterin den Pass mit ihrem Handy. Die Online-Buchung des Apartments in Florenz ist nur möglich, wenn man vorher eine Kopie seines Ausweises auf einem Portal hochlädt.

Díese Liste ließe sich mit zahlreichen ähnlichen Beispielen aus anderen Ländern fortsetzen – statt zeitraubendem Formular-Ausfüllen am Tresen oder am Laptop wird für die Anmeldung nur kurz der Ausweis kopiert oder fotografiert.

Was kann passieren, wenn eine Ausweiskopie an Kriminelle gerät?

Datenschützer warnen vor der Praxis der Ausweiskopie, die Kriminelle für Identitätsdiebstahl und Betrügereien nutzen können. Für Schlagzeilen sorgte zum Beispiel 2025 der spektakuläre Fall, als in Hotels in Italien und auf Mallorca die hinterlegten Ausweisdaten von rund 70.000 Reisenden gestohlen und dann im Darknet zum Verkauf angeboten wurden.

Besonders riskant ist es laut der deutschen Polizei-Präventionsstelle auch, seine Ausweiskopie selbst online zu versenden. Cyberkriminelle hätten es zunehmend auf Ausweise im Internet abgesehen. Die Missbrauchsmöglichkeiten von gestohlenen Ausweisen reichten von Hotelbuchungen mit gefälschter Identität über Einkäufe bis hin zur Eröffnung von Bankkonten im Ausland.

Durch den Identitätsdiebstahl könnten Betroffene zum Beispiel Rechnungen oder Inkasso-Schreiben erhalten für Waren oder Dienstleistungen, die sie nie gekauft oder genutzt haben.

Dürfen Hotels und Portale Ausweiskopien verlangen?

Laut Kirsten Bock von der Bundesstiftung Datenschutz sind Beherbergungsunternehmen in vielen Ländern gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten ihrer Gäste zu erfassen. Auch in Deutschland habe dies lange Zeit gegolten. Mittlerweile müssten jedoch nur noch Daten von Gästen ohne deutschen Pass gemeldet werden.

Grundsätzlich dürften Hoteliers jedoch nur solche Angaben sammeln, die für die Beherbergung erforderlich sind. Trotzdem erheben laut der Stiftung viele Unternehmen weiterhin eine Vielzahl von Daten ihrer Gäste.

Wenn Reisende in Hotels aufgefordert werden, ihren Ausweis vorzulegen und eine Kopie anfertigen zu lassen, sollten sie dem widersprechen. Zwar dürfen laut Personalausweisgesetz Kopien mit Einwilligung angefertigt werden, jedoch müssen diese als Kopien erkennbar sein. Über die Anfertigung muss gemäß der Datenschutz-Grundverordnung informiert werden. Diese Informationen würden häufig aber nicht gegeben.

Wie sind die Regelungen für Ausweiskopien in Urlaubsländern?

In Spanien hat die Datenschutzbehörde AEPD klargestellt, dass Unterkünfte keine Ausweiskopien verlangen dürfen. Zwar müssten bestimmte Gästedaten erhoben werden, eine Kopie enthalte jedoch unnötige Zusatzinformationen wie Lichtbild oder Ablaufdatum und erhöhe das Risiko von Identitätsdiebstahl. Für die Identitätsprüfung reichten Formularangaben und eine Sichtkontrolle oder sichere Online-Verifikation (zum Beispiel durch SMS-Code).

Die spanische Datenschutzbehörde hat nach Medienberichten bereits erhebliche Bußgelder gegen Hotels verhängt, weil sie Gäste-Ausweise eingescannt hatten.

In Frankreich gilt für touristische Unterkünfte die Pflicht zur Fiche individuelle de police. Der Gast muss sie bei Ankunft ausfüllen und unterschreiben. Erfasst werden Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Mobilnummer, E-Mail sowie An- und voraussichtliches Abreisedatum. Die Fiche ist sechs Monate aufzubewahren. Es gibt aber keine ausdrückliche Erlaubnis, routinemäßig eine Vollkopie des Ausweises zu speichern.

In Österreich müssen Beherbergungsbetriebe ein Gästeverzeichnis führen; Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Herkunftsland und Adresse samt Postleitzahl sowie – bei ausländischen Gästen – Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Reisedokuments müssen angegeben und mit Unterschrift bestätigt werden.

In Italien ist es laut dem Europäischen Verbraucherzentrum evz üblich, dass Ausweise verlangt werden. Häufig begründen die Mitarbeiter der Hotels oder Portale die Kopie oder das Hochladen des Ausweises mit rechtlichen Vorschriften. Das Gesetz sieht vor, dass Beherbergungsbetriebe innerhalb von 24 Stunden Ausweisdaten der Gäste an die lokalen Behörden weiterleiten.

Eine Kopie des Ausweises sei jedoch in Italien nicht erforderlich. Die Unterkünfte müssen nur die für die Registrierung erforderlichen Informationen sammeln. Sie müssen auch sicherstellen, dass die Daten sicher verarbeitet werden.

Was gilt bei Online-Buchung und Self-Check‑in in Italien?

Für unzulässig erklärte das italienische Innenministerium die gängige Praxis, Gäste bei Online-Buchung nur aus der Ferne zu identifizieren: Für den Check‑in werden zwischen Gast und Unterkunft Ausweiskopien und der Zugangscode für die Keybox der Wohnung über Messengerdienste oder ein Portal ausgetauscht. Gäste und Vermieter bekommen sich oft gar nicht zu Gesicht.

Dieser Vorgehensweise soll laut dem Europäischen Verbraucherzentrum evz ein Riegel vorgeschoben werden, da sich gesuchte Personen so leicht in Ferienwohnungen verstecken könnten. Es sei unerlässlich, dass Vermieter ihre Gäste persönlich treffen und kontrollieren, dass das Bild im vorgezeigten Ausweis, dessen Daten der Behörden gemeldet werden müssen, auch der Person entspricht.

Unterkünfte, die sich nicht an die neuen Vorschriften halten, können mit Strafen belegt werden. Reisende sollten auf die Check‑in-Zeiten der Unterkunft achten.

Was können Reisende tun, um Identitätsdiebstahl zu vermeiden?

Wenn von der Unterkunft eine Ausweiskopie verlangt wird, sollten die Gäste immer zunächst nachfragen, raten ADAC Juristen:

  • Welche konkrete gesetzliche Pflicht macht die Unterkunft dafür geltend?

  • Welche Daten werden genau benötigt?

  • Warum soll eine Kopie des Ausweises erforderlich sein – genügt nicht die Vorlage?

  • Gibt es Alternativen wie ein Formular, das Vorzeigen vor Ort oder ein telefonisches Diktat einzelner Angaben?

  • Könnte man den Ausweis erst bei Ankunft vorzeigen?

Falls vorab Daten nötig sind, nur die ausdrücklich geforderten Felder übermitteln, nicht das gesamte Dokument.

Was sollte man beim Kopieren eines Ausweises beachten?

Teilweise bestehen Vermieter jedoch, gerade bei der Online-Buchung, auf der Übermittlung von Ausweiskopien. Diese sind zwar generell gesetzlich erlaubt, dürfen aber nur vom Inhaber oder der Inhaberin oder mit deren Zustimmung erstellt werden.

Die Kopie muss als solche eindeutig und dauerhaft erkennbar sein. Versenden sollte man sie nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Gibt es keine andere Möglichkeit, sollte man die Kopie so verändern, dass Betrüger damit nichts anfangen können, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Was kann man auf der Ausweiskopie schwärzen?

Klicken Sie auf die gelben Infopunkte in der Grafik.

Das Bundesinnenministerium rät auf dem Personalausweisportal, bei der Kopie Ausweisdaten zu schwärzen, die nicht für die Identifizierung im Rahmen des vorgesehenen Zwecks notwendig sind. Insbesondere die auf dem Ausweis aufgedruckte sechsstellige Zugangs- und die neunstellige Dokumentennummer.

Auch andere sensible Angaben wie Körpergröße, Augenfarbe und Unterschrift oder die maschinenlesbare Zone des Personalausweises könne man in der Regel schwärzen oder abdecken. Für viele Zwecke reichten Name, Geburtsdatum und Wohnort. Im Zweifel nachfragen, welche Angaben tatsächlich erforderlich sind.

Geschwärzte Angaben sollten nicht mehr lesbar oder durch technische Verfahren wiederherstellbar sein. Auf Papier sollte man am besten einen dicken, schwarzen, undurchsichtigen Filzstift (keinen Textmarker oder Kugelschreiber) verwenden oder beim Kopieren entsprechende Datenfelder abdecken.

Bei der Nutzung digitaler Programme sollte man darauf achten, dass die entsprechenden Daten gelöscht und nicht nur visuell überdeckt werden oder im Zweifelsfall besser eine Papierkopie anfertigen, schwärzen und anschließend wieder digitalisieren.

Airbnb fordert Ausweiskopie

Weil zum Beispiel das Portal Airbnb zur Überprüfung der Identität die Kopie eines Dokuments wie Ausweis, Führerschein oder Reisepass verlangte, wandten sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Laut Airbnb-Website sollen Gäste aus Deutschland ihre Dokumenten- und Zugangsnummer verdecken. Doch wenn sie weitere Daten schwärzen, akzeptiert das Portal dies nicht, haben die Verbraucherschützer festgestellt. Der Nachweis der Identität scheitert und es droht die Stornierung gebuchter oder reservierter Unterkünfte.

Wie macht man eine Ausweiskopie durch ein Wasserzeichen sicherer?

Innenministerium, Polizei-Präventionsstelle und Verbraucherschützer raten, eine Ausweiskopie deutlich als solche zu markieren. Mithilfe eines Bildbearbeitungsprogramms kann man Ausweisfotos mit einem Wasserzeichen versehen, also einem Text, der über den abfotografierten Ausweis gelegt wird. "KOPIE" sollte hier stehen, der Zweck, Empfänger der Kopie und das Datum. Zum Beispiel: "Nur für Check‑in im Hotel xy am 15.8.2026". Man kann die Kopie erst danach scannen oder fotografieren.

Wie sollte man die Ausweiskopie übermitteln?

Ausschließlich über sichere Wege, rät das Bundesinnenministerium auf dem Personalausweisportal: als Papierausdruck persönlich oder digital verschlüsselt (z.B. über gesicherte Upload-Portale oder verschlüsselte E-Mail). Unverschlüsselte E-Mails sollten vermieden werden. Nach dem Aufenthalt kann man die Löschung verlangen.

Was tun im Ernstfall?

Für den Fall, dass man feststellt oder den Verdacht hat, dass ein Ausweis missbraucht wurde, rät die Polizei, umgehend Anzeige zu erstatten. Laut Bundesinnenministerium ist es auch wichtig, den Zeitpunkt zu vermerken, wann die Ausweiskopie per E-Mail versendet oder bei einer Internetseite hochgeladen wurde. Bei ungewöhnlichen Aktivitäten – beispielsweise im Zusammenhang mit Banken, Reiseunternehmen, Rechnungen zu unbekannten Warenbestellungen oder Ähnlichem – kann dann einer Zweckentfremdung der Daten nachgegangen werden.