Helmpflicht beim Skifahren: Das gilt in Österreich, Deutschland, Italien und der Schweiz

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Ein Junge liegt nach einem Sturz mit Ski im Schnee
Ein Sturz beim Skifahren kann gerade bei Kindern ernste Folgen haben© iStock.com/Adie Bush

Eine Helmpflicht für alle beim Skifahren gilt jetzt in Italien. In anderen Wintersportländern gibt es dazu keine einheitlichen Regelungen – auch nicht für Alkoholisierte auf der Piste.

  • Helmpflicht für Kinder teils in Österreich

  • Promillegrenze und Versicherungspflicht in Italien

  • Große Risiken beim Schlittenfahren

Nach Angaben der Stiftung Sicherheit im Skisport steigt das Unfallrisiko deutscher Skifahrerinnen und Skifahrer. Knapp neun Prozent der über 15-Jährigen verletzen sich dabei am Kopf, bei Kindern ist diese Gefahr laut Studien besonders groß.

Österreich: Pflicht in sieben Bundesländern

In Österreich gibt es keine einheitliche Gesetzeslage. Sieben der neun Bundesländer schreiben eine Helmpflicht beim Skifahren, Snowboarden und Rodeln für Kinder bis 15 Jahre vor – die Ausnahmen sind Tirol und Vorarlberg. Hier gibt es keine Vorschriften. In Vorarlberg, in dem beispielsweise das große Gebiet Ski Arlberg liegt, gibt es jedoch eine Empfehlung zum Tragen eines Helms.

In Österreich gilt auf der Piste keine Promille-Grenze, dennoch kann es schwere Konsequenzen für alkoholisierte Wintersportlerinnen und -sportler geben.

Eine Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zeigt, dass fast ein Viertel (23 Prozent) der Befragten alkoholisiert in den Bergen Österreichs unterwegs waren, zehn Prozent räumen ein, dort in den letzten 12 Monaten regelmäßig betrunken gewesen zu sein. Der Verein schätzt die jährliche Zahl alkoholisierter Wintersportlerinnen und -sportler in Österreich auf rund 200.000, ohne Berücksichtigung einer Dunkelziffer.

Italien: Jetzt Helmpflicht für alle

In Italien gilt ab 1. November 2025 eine einheitliche Skihelmpflicht für alle, bisher bestand sie nur bis zum 18. Lebensjahr. Der Helm muss CE-zertifiziert sein und auch beim Snowboarden und Rodeln getragen werden. Verstöße gegen die Pflicht kosten zwischen 100 und 150 Euro und können einen Entzug oder die Aussetzung des Skifliftpasses nach sich ziehen, zumindest im Wiederholungsfall.

Versicherungspflicht und Promille-Grenze in Italien

Außerdem gibt es in Italien eine Versicherungspflicht und eine Promillegrenze. Alle Skifahrenden, die in Italien und Südtirol auf die Piste gehen, müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Diese Regel besteht bereits seit 2022, ist aber noch immer vielen unbekannt.

Reisende sollten sich rechtzeitig mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Sie erhalten dann ein Dokument, in dem der Nachweis für die Haftpflicht auf Englisch oder Italienisch erbracht ist. Diejenigen, die keine solche Versicherung haben oder diese nicht nachweisen können, können vor Ort gemeinsam mit dem Skipass auch eine entsprechende Tages-Police abschließen.

Wer trotz fehlendem Versicherungsschutz unterwegs ist, muss sowohl mit Bußgeldern in Höhe von 100 bis 150 Euro rechnen als auch mit einem möglichen Entzug des Skipasses. Ob die eigenen Kinder mitversichert sind, richtet sich nach der jeweiligen Police und kann nicht allgemeingültig beantwortet werden.

Alkoholisierte Skifahrerinnen und Skifahrer müssen auf Italiens Pisten mit hohen Geldbußen rechnen. Ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille können Bußgelder zwischen 250 und 1000 Euro verhängt werden. Skifahren mit einem Alkoholpegel ab 0,8 Promille gilt als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden.

Schweiz & Deutschland: Keine Helmpflicht

In Deutschland und der Schweiz gibt es keine Helmpflicht, auch nicht für Kinder. Alkoholisiertes Fahren auf der Piste ist zwar nicht verboten, Skifahrende können aber dabei ihren Versicherungsschutz aufs Spiel setzen.

Alkohol, Skihelme und Versicherungsschutz

Auch in Ländern ohne gesetzliche Regelung kann es für Skifahrende auf der Piste zu Konsequenzen kommen. Stürzt man und verletzt sich ohne Helm am Kopf, kann die Versicherung unter Umständen Leistungen kürzen. Ebenso beim Alkohol: Kommt es etwa zu einem Zusammenprall, und einer der Wintersportler ist dabei alkoholisiert, kann das straf- und zivilrechtliche Folgen haben.

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Erhöhtes Risiko beim Schlittenfahren

Eine Unfalldatenanalyse der ADAC Luftrettung zeigt, dass insbesondere Schlittenfahrende im Vergleich zu anderen Wintersportlern häufiger Schädel-Hirn-Traumata erleiden. Wie gefährlich Rodeln ohne Helm sein kann, hat der ADAC in einem Schlitten-Crashtest untersucht.