Nutzungsbedingungen für den ADAC Flugentschädigungsrechner sowie die angebotenen Handlungsoptionen
1. Geltungsbereich, Gegenstand
1.1 Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V., Hansastraße 19, 80686 München, („ADAC“), stellt auf seiner Website einen unentgeltlichen Entschädigungsrechner bereit, um Internetnutzer (ADAC-Mitglieder und Nichtmitglieder) zu informieren und dem Internetnutzer („Nutzer“, „Sie“, „Ihnen“, „Ihr“) die Möglichkeit zu bieten, festzustellen ob und in welcher Höhe ein Anspruch basierend auf der EU-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004/EG gegen eine Fluggesellschaft bestehen könnte. Betrachtet werden dabei Flugverspätungen sowie verpasste Anschlussflüge aufgrund von Verspätungen und Annullierungen durch die Fluggesellschaft. Ferner bietet der ADAC im Zusammenhang mit dem Entschädigungsrechner Handlungsoptionen an.
1.2 Die folgenden Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) gelten, vorbehaltlich der in diesen Nutzungsbedingungen vorgenommenen Einschränkungen, für die Nutzung des ADAC-Flugentschädigungsrechners („Entschädigungsrechner“) sowie der in diesem Zusammenhang angebotenen Handlungsoptionen.
1.3 Der Entschädigungsrechner stellt keine Rechtsberatung und Rechtsdienstleistung dar, da dieser lediglich generisch und schematisch die entsprechenden Rechtsnormen auf die vom Nutzer gemachten Angaben anwendet. Eine rechtliche (Vor-)Prüfung erfolgt dabei nicht.
1.4 Der Entschädigungsrechner zeigt dem Nutzer nach Durchlaufen des Entschädigungsrechners einen möglichen Entschädigungsbetrag an, wenn das in Ziffer 1.3 beschriebene automatisierte Verfahren zu dem Ergebnis kommt, dass ein Anspruch gegen eine Fluggesellschaft bestehen könnte. Es handelt sich bei dieser Ergebnisanzeige um eine vorläufige und unverbindliche Information.
2. Entschädigungsrechner
2.1 Durch Ihre Inanspruchnahme des Entschädigungsrechners kommt zwischen dem ADAC und Ihnen ein Vertrag zustande.
2.2 Die Nutzung des Entschädigungsrechners ist unentgeltlich. Der ADAC räumt Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, den Entschädigungsrechner für die Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen für Ihre persönlichen, nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen.
2.3 Der ADAC fragt ausschließlich Informationen zu Ihrer Flugreise ab, insbesondere die Flugdaten, zu etwaigen Ersatzbeförderungen durch die Fluggesellschaft, ob weitere Passagiere berücksichtigt werden sollen sowie Angaben, ob durch die Beeinträchtigung des Fluges Zusatzkosten entstanden sind. Die abgefragten Informationen müssen Sie vollständig und korrekt angeben.
2.4 Soweit nicht anders in diesen Nutzungsbedingungen festgelegt, sind Sie nicht berechtigt, ohne vorherige Genehmigung des ADAC Informationen oder sonstige Inhalte des Entschädigungsrechners zu verkaufen, zu vermieten, zu vervielfältigen oder zu anderen als zu den in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Zwecken zu nutzen. Sie dürfen weder den Entschädigungsrechner noch deren Inhalte zurückentwickeln (sog. Reverse Engineering), anderweitig versuchen, den Quellcode abzuleiten, oder Teile des Entschädigungsrechners herauslösen oder dies versuchen, es sei denn, dies ist gemäß § 69e UrhG ausnahmsweise zulässig.
2.5 Nach Durchlaufen des Entschädigungsrechners anhand Ihrer Angaben nach Ziffer 2.3 wird Ihnen angezeigt, ob ein Entschädigungsbetrag möglicherweise besteht. Ein möglicher Entschädigungsbetrag setzt sich aus Ausgleichszahlung, Unterstützungs- und Betreuungsleistungen zusammen.
2.6 Der Entschädigungsrechner wurde mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Der ADAC schuldet aber weder die Richtigkeit der Ergebnisanzeige noch dass es sich bei diesem möglichen Entschädigungsbetrag um einen tatsächlich bestehenden und durchsetzbaren Anspruch gegen die Fluggesellschaft handelt.
2.6 Nach Anzeige eines möglichen Entschädigungsbetrags eröffnet Ihnen der ADAC folgende Handlungsoptionen:
Den Anspruch selbst geltend zu machen und dafür als Formulierungshilfe kostenlos den blanko ADAC-Musterbrief zu verwenden – siehe hierzu Ziffer 4 – oder
per Link zur ADAC-Vertragsanwalt-Suche – siehe hierzu Ziffer 5 – oder
per Link zur Schlichtungsstelle weiterzugehen – siehe hierzu Ziffer 5 – oder
den Anspruch selbst geltend zu machen und dafür einen personalisierten ADAC-Musterbrief zu erstellen (für ADAC-Mitglieder) – siehe hierzu Ziffer 6 – oder
die Anfrage und Vermittlung, einen möglichen Entschädigungsbetrag über den ADAC-Partner, der FP Passenger Service GmbH („FairPlane“), abzuwickeln (für ADAC-Mitglieder) – siehe hierzu Ziffer 7.
3. Handlungsoption ADAC-Musterbrief
3.1 Sie können als eine der Handlungsoptionen einen blanko ADAC-Musterbrief (PDF-Formular) als Formulierungshilfe kostenlos herunterladen. Der ADAC räumt Ihnen hierzu ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, zeitlich nicht beschränktes Recht ein, den blanko ADAC-Musterbrief nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen für Ihre persönlichen, nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen.
3.2 Der blanko ADAC-Musterbrief stellt keine Rechtsberatung und Rechtsdienstleistung dar, da dieser lediglich generisch als Formulierungshilfe gefertigt ist, eine rechtliche Prüfung eines Einzelfalls dabei nicht erfolgt und dieser nicht auf einen konkreten Sachverhalt gerichtet ist.
3.3 Der ADAC schuldet weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit des ADAC-Musterbriefs. Der ADAC schuldet auch nicht, dass mittels dieser Formulierungshilfe der Anspruch gegen die Fluggesellschaft durchsetzbar ist.
4. Handlungsoption ADAC-Vertragsanwalt-Suche bzw. Schlichtungsstelle
4.1 Sie können als eine der Handlungsoptionen entweder per Link einen ADAC-Vertragsanwalt suchen oder sich per externen Link an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) für eine außergerichtliche Streitbeilegung wenden.
4.2 Der ADAC schuldet keine Verfügbarkeit der Links. Der ADAC schuldet auch nicht, dass mittels eines ADAC-Vertragswalt oder der Schlichtungsstelle der Anspruch gegen die Fluggesellschaft durchsetzbar ist.
4.3 Es handelt sich bei über einen Link übermittelten oder gespeicherten Inhalten anderer Anbieter nicht um eigene Inhalte des ADAC, sondern um fremde Informationen. Der ADAC hat bei der erstmaligen Verknüpfung den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Eine fortwährende Überwachung und Nachforschung hinsichtlich der Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der verlinkten Inhalte erfolgt nicht, da diese Inhalte außerhalb des Verantwortungsbereichs des ADAC liegen und der ADAC auf die zukünftige Gestaltung keinen Einfluss hat. Erst wenn festgestellt oder der ADAC von anderen darauf hingewiesen wird, dass das Angebot, zu dem ein Link bereitgestellt wurde, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslösen kann, wird der Verweis auf dieses Angebot aufgehoben.
5. Handlungsoption personalisierter ADAC-Musterbrief
5.1 Für die Handlungsoption eines personalisierten ADAC-Musterbriefs ist eine ADAC-Mitgliedschaft erforderlich. Für diese nur ADAC-Mitgliedern zugänglichen Handlungsoption melden Sie sich mit Ihren „Mein ADAC“ Login-Daten an.
5.2 Für die Erstellung eines personalisierten ADAC-Musterbriefs werden Ihre Kontaktdaten, Ihre Bankverbindung sowie der vollständige Name etwaig weiterer zu berücksichtigender Passagiere abgefragt. Die abgefragten Informationen müssen Sie vollständig und korrekt angeben.
5.3 Der ADAC räumt Ihnen hierzu ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, zeitlich nicht beschränktes Recht ein, den personalisierten ADAC-Musterbrief nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen für Ihre persönlichen, nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen.
5.4 Der personalisierte ADAC-Musterbrief stellt keine Rechtsberatung und Rechtsdienstleistung dar, da dieser lediglich anhand der von Ihnen gemachten Angaben generisch gefertigt ist und eine rechtliche Prüfung nicht erfolgt.
5.5 Der ADAC schuldet weder die Richtigkeit und Vollständigkeit des personalisierten ADAC-Musterbriefs. Der ADAC schuldet auch nicht, dass mittels des personalisierten ADAC-Musterbriefs der Anspruch gegen die Fluggesellschaft durchsetzbar ist.
6. Handlungsoption Vermittlung an FairPlane
6.1 Für die Ermöglichung der Handlungsoption einer Vermittlung an FairPlane ist eine ADAC-Mitgliedschaft erforderlich. Für diese nur ADAC-Mitgliedern zugänglichen Handlungsoption melden Sie sich mit Ihren „Mein ADAC“ Login-Daten an.
6.2. Als ADAC-Mitglied haben Sie die Möglichkeit, eine (nur im Erfolgsfall kostenpflichtige) Durchsetzung bei unserem Partner FairPlane („FairPlane-Leistung“) anzufragen. Dabei wird per Abfrage anhand Ihrer Angaben nach Ziffer 2.3 bei FairPlane geprüft, ob die FairPlane-Leistung möglich ist.
6.3 Falls zurückgemeldet wird, dass die FairPlane-Leistung möglich ist, können Sie die Handlungsoption einer Vermittlung an FairPlane auswählen. In diesem Fall können Sie als ADAC-Mitglied die FairPlane-Leistung zu vergünstigten Konditionen (20% Erfolgsprovision inkl. USt.) beauftragen. Für die Vermittlung werden Ihre Kontaktdaten sowie der vollständige Name etwaig weiterer zu berücksichtigender Passagiere und deren Altersgruppe abgefragt. Die abgefragten Informationen müssen Sie vor Vermittlung vollständig und korrekt angeben.
6.4 Nach der vollständigen Abfrage werden Sie an FairPlane weitergeleitet.
6.5 FairPlane erbringt die FairPlane-Leistung in alleiniger Verantwortung, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausschließlich aufgrund des zwischen Ihnen und FairPlane bestehenden Vertragsverhältnisses.
6.6 Wenn Sie die FairPlane-Leistung nutzen möchten, müssen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FairPlane akzeptieren. Dazu werden Sie jeweils gesondert von FairPlane aufgefordert. Die Nutzung der FairPlane-Leistung unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FairPlane und nicht diesen Nutzungsbedingungen.
6.7 Der ADAC schuldet keine Verfügbarkeit der FairPlane-Leistung. Der ADAC schuldet auch nicht, dass mittels FairPlane der Anspruch gegen die Fluggesellschaft durchsetzbar ist.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 7.2 wird die gesetzliche Haftung des ADAC für Schadensersatz wie folgt beschränkt:
Der ADAC haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen (d.h. solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Nutzungsbedingungen überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen, sog. „Kardinalpflichten“);
Der ADAC haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
7.2 Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen einer zwingenden gesetzlichen Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei einer Haftung für schuldhaft verursachte Körperschäden.
7.3 Etwaige weitergehende gesetzliche Haftungsbeschränkungen bleiben durch diese Ziffer 7 unberührt.
8. Laufzeit
8.1 Dieser Nutzungsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Bewirkung durch den ADAC der von Ihnen in Anspruch genommenen vertragsgegenständlichen Leistung, spätestens jedoch mit Ihrem Verlassen der Webseite des ADAC.
8.2 Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
8.3 Ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, das Ihnen der ADAC im Rahmen einer Handlungsoptionen eingeräumt hat, besteht auch nach Ende dieses Nutzungsvertrags fort.
9. Datenschutz
Hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit dem Entschädigungsrechner sowie der angebotenen Handlungsoptionen verarbeitet werden, verweisen wir auf die Beschreibung in der Datenschutzinformation für das ADAC Fluggastrechte-Angebot.
10. Urheberrechtlich geschützte Inhalte
Die im Zusammenhang mit dem Entschädigungsrechner sowie der angebotenen Handlungsoptionen vorhandenen Texte, Bilder, Fotos, Videos oder Grafiken unterliegen in der Regel dem Schutz des Urheberrechts. Jede unberechtigte Verwendung (insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung oder Verbreitung) dieser urheberrechtsgeschützten Inhalte ist daher untersagt.
11. Information nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Der ADAC ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission
Die Online-Streitbeilegungsplattform („OS-Plattform“) zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Verträgen erreichen Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder sollten diese Nutzungsbedingungen eine Lücke aufweisen, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nicht.
13.2 Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: März 2024