Teilnahmebedingungen FormulaE Gewinnspiel

ADAC Zentrale in Müchen
FormulaE Gewinnspiel 2023© ADAC/Carolin Erbe

I. Teilnahmebedingungen zum „ADAC Formula E 2023“

1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels („Gewinnspiel“) ist der ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München („Veranstalter“). Fragen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an folgende E-Mailadresse socialmedia@adac.de zu richten.

2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel „ADAC Formula E 2023“ des Veranstalters, das über den Instagram-Account des Veranstalters beworben und auch durchgeführt wird. Die Durchführung findet alleinig auf der Social-Media-Plattform Instagram statt. Erreichbar ist die Instagram-Seite des Veranstalters unter https://www.instagram.com/adac/?hl=de.
2.2 Die Durchführung des Gewinnspiels erfolgt auf Basis dieser Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer automatisch die folgenden Teilnahmebedingungen.
2.3 Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. An Minderjährige, die dennoch teilnehmen, werden keine Gewinne ausgeschüttet.
2.4 Mitarbeiter des Veranstalters und/oder verbundener Unternehmen sowie alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gleichfalls ausgeschlossen sind deren Lebenspartner und Angehörige in häuslicher Gemeinschaft.
2.5 Gewinnspielagenturen sowie automatisierte Gewinnspieldienste sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.6 Außerdem behält sich der Veranstalter vor, Personen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Manipulationsversuch) von der Teilnahme auszuschließen.

3. Teilnahmezeitraum
Die Durchführung des Gewinnspiels erfolgt im Zeitraum vom 10.04.23 bis zum 16.04.23 („Teilnahmezeitraum“). Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich.

4. Durchführung und Ablauf
4.1 Das Gewinnspiel wird auf dem Instagram-Kanal des Veranstalters bekannt gegeben.
4.2 Zur Teilnahme am Gewinnspiel muss der Teilnehmer innerhalb des Teilnahmezeitraums die Quizfrage lösen und die richtige Antwort unter den Beitrag kommentieren.

5. Gewinn
5.1 Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern innerhalb des Teilnahmezeitraums, die die in 4.2 genannten Kriterien erfüllen, entscheidet das Zufallsprinzip über den Gewinner.
5.2 Die Auslosung des Gewinners erfolgt am 17.04.2023.
5.3 Der Gewinner hat Anspruch auf folgenden Gewinn: zwei Tribünentickets für den Renn-Samstag des 2023 SABIC Berlin E-Prix, am 22. April 2023.

6. Gewinnbenachrichtigung
6.1 Teilnahme über die Social Media-Plattform Instagram: Der Gewinner wird nach der Auslosung per Instagram Direct Message informiert und aufgefordert, sich binnen 3 Tagen nach Versendung der Benachrichtigung mit einer E-Mail an socialmedia@adac.de zu melden.
6.2 Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb der Frist, verliert er alle Rechte auf den Gewinn und ein neuer Gewinner wird ausgelost. Für den/einen neuen Gewinner gilt die Regelung dieser Ziffer ebenso. Meldet der Teilnehmer sich zurück, werden ihm weitere Informationen zur Einlösung des Gewinns übersandt.

7. Barauszahlung, Übertragung, eigenmächtige Änderung des Gewinnes etc.
Eine (Bar-)Auszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

8. Haftungsausschluss
8.1 Der Veranstalter wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
8.2 Jegliche Haftung des Veranstalters, der Erfüllungsgehilfen, Arbeitnehmer und Vertreter aus oder im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind (sogenannte Kardinalpflichten), beschränkt. „Kardinalpflichten“ sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Veranstalters der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.3 Ggf. anfallende finanzielle Aufwendungen für die Einlösung/Durchführung des Gewinns (z.B. Unterkunft, erforderliche Umbuchungen aufgrund eigenen Verschuldens etc.) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

9. Beendigung des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel kann durch den Veranstalter entweder eingestellt, abgebrochen, ausgesetzt oder verändert werden, falls unvorhergesehene, außerhalb des Veranstalters liegende Umstände eintreten, welche die planmäßige Durchführung des Gewinnspiels hindern. Der Veranstalter wird die vorzeitige Beendigung unverzüglich bekanntgeben. Eine Inanspruchnahme des Veranstalters ist auch in diesem Fall ausgeschlossen.

10. Rechteeinräumung
Mit dem Einreichen des Beitrags im Rahmen des Gewinnspiels willigt der Teilnehmer ein, dass dieser bzw. sein Wortlaut im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, sowie zur Präsentation des Veranstalters öffentlich gezeigt und zur Verfügung gestellt, genutzt, vervielfältigt und verbreitet werden darf. Insbesondere darf der Beitrag im Internet, v.a. bei Facebook und Instagram und auf der Webseite des Veranstalters, sowie offline, Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden. Zu diesem Zwecke ist es dem Veranstalter erlaubt, den Beitrag zu bearbeiten und – falls es zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist – Dritten Nutzungsrechte an diesem einzuräumen. Diese Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkungen.
Darüber hinaus willigt der Teilnehmer ein, dass der Veranstalter den eingereichten Beitrag bzw. seinen Wortlaut im Rahmen des Gewinnspiels zum Zwecke der Gewinnspielverwaltung oder um diese oder folgende Aktionen bekannt zu machen sowie zu PR-Zwecken, in Online- und Offlinemedien auch wirtschaftlich nutzen, verbreiten sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich machen darf. Auch für diese Zwecke ist es dem Veranstalter gestattet, den Beitrag zu bearbeiten und – falls dies erforderlich ist – Dritten Nutzungsrechte an ihm einzuräumen. Diese Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche und zeitliche Beschränkungen.

11. Abstandserklärung
11.1 Die vom Veranstalter auf der Social Media-Plattform Instagram durchgeführten Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Instagram und werden in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Für keinen der im Rahmen dieser Gewinnspiele veröffentlichten Inhalte ist Instagram verantwortlich. Insbesondere ist nicht Instagram Veranstalter des Gewinnspiels.
11.2 Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern der Veranstalter.
11.3 Der Teilnehmer kann gegenüber Instagram keine Ansprüche im Zusammenhang mit den Gewinnspielen des Veranstalters auf der Social Media-Plattform Instagram geltend machen.

12. Sonstiges
12.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dieses Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder vollständig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere, wenn die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Verlaufs aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist.
12.2 Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen, gegen gesetzliche Bestimmungen oder macht er unzutreffende Angaben, kann ihn der Veranstalter von der Teilnahme ausschließen, ohne hierfür Gründe angeben zu müssen.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, unzulässigen oder undurchführbaren Klausel treten Regelungen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen. Dies gilt entsprechend bei Lücken.
12.4 Die Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

II. Datenschutzinformation zum Gewinnspiel nach Art. 13 DSGVO
Gelegentlich veranstaltet der ADAC e.V. Gewinnspiele, an denen ADAC Mitglieder, Kunden und Interessenten teilnehmen können. Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesen Gewinnspielen möchten wir Sie nachfolgend gemäß Art. 13 DSGVO informieren. Diese nachfolgenden „Datenschutzinformationen für Gewinnspiele“ gelten ergänzend zu unseren Datenschutzinformationen, abrufbar unter: https://www.adac.de/datenschutz-dsgvo/online/

1.Verantwortlicher für die Datenverarbeitung und Datenschutzbeauftragter
1.1 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist der ADAC e.V.
Kontaktdaten des Verantwortlichen siehe unter I.1.

Den Datenschutzbeauftragten des ADAC e.V. erreichen Sie wie folgt:
Datenschutz und Datensicherheit (DSS)
Hansastraße 19
80686 München
E-Mail: dsb-mail(at)adac.de

2. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel verarbeiten wir die von Ihnen angegebenen Daten und Informationen. Hierzu gehören die zur Teilnahme erforderlichen Daten wie z.B.
• Vorname und Nachname
• E-Mail-Adresse
sowie gegebenenfalls die von Ihnen im Rahmen der Teilnahme freiwillig angegebenen Daten und Informationen.

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zu dem Zweck der Abwicklung des Gewinnspiels, insbesondere zur Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner. Zum Zweck der Versendung und Zustellung von Gewinnen können wir nachträglich weitere Daten, z.B. Ihre Postanschrift, erheben und verarbeiten.
Die von uns angeforderten personenbezogenen Daten benötigen wir, um vertragliche Pflichten zu erfüllen. Sofern Sie uns solche personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung stellen möchten, wird dies unsere Möglichkeiten beeinträchtigen, Ihren Anspruch zu erfüllen. Wir weisen Sie in einem solchen Fall darauf hin, dass dies zum Entfallen unserer Leistungspflicht führen könnte.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Erfüllung des durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel bestehenden Schuldverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO).

5. Datenlöschung und Speicherdauer
Die verarbeiteten Daten werden nach Beendigung oder Ablauf des Gewinnspiels und Versendung der Gewinne gelöscht, spätestens aber nach Ablauf von drei Monaten nach Beendigung des Gewinnspiels.

6. Datenweitergabe an Dritte
Es erfolgt – außer wir sind dazu rechtlich verpflichtet oder es ist dies zur Rechtsverteidigung unabdingbar – keine Weitergabe der personenbezogenen Gewinnspieldaten an Dritte.
Zur Durchführung des Gewinnspiels setzen wir keine Dienstleister ein.

7. Betroffenenrechte
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem ADAC e.V. als dem Verantwortlichen zu:
• Recht auf Auskunft über Verarbeitung von personenbezogenen Daten
• Recht auf Berichtigung von gespeicherten Daten
• Recht auf Löschung personenbezogener Daten
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten
• Mitteilungspflicht des Verantwortlichen der Datenverarbeitung
• Recht auf Datenübertragbarkeit
• Widerspruchsrecht
• Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
• Beschwerderecht

Weitere Ausführungen zu Ihren Betroffenenrechten entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen, abrufbar unter https://www.adac.de/datenschutz-dsgvo/online