Ihre ADAC Wassersportversicherung
Für Bootsbesitzer, Skipper und Crewmitglieder.
Drei Versicherungen, die Sie unabhängig voneinander abschließen können.
Tarife und Leistungen im Überblick
Tarife Wassersport-Versicherung
Leistungen Wassersport-Haftpflicht
Leistungen:
- Die ADAC Wassersport-Haftpflicht leistet bis zu einer Deckungssumme von 15 Mio. € für Personen- und Sachschäden und 250.000,- € für Vermögensschäden. Ausnahme: Für Haftpflichtansprüche, die nach US-amerikanischem und kanadischem Recht geltend gemacht werden, beträgt die Höchstersatzleistung - unabhängig vom Gerichtsstand - je Schadensfall 1.000.000,- € bei Personen- und Sachschäden sowie 100.000,- € bei Vermögensschäden.
- Gecharterte Wassersportfahrzeuge sind in der ADAC Wassersport-Haftpflicht bis zu vier Wochen pro Versicherungsjahr mitversichert, sofern sie von der Art her (Motor- oder Segelboot) dem versicherten Wassersportfahrzeug entsprechen und höchstens 500 PS Motorstärke oder 100 qm Segelfläche aufweisen.
- Mietsachschäden: Zur privaten Unterstellung des Bootes sind angemietete Einstellräume und Steganlagen gegen Beschädigung oder Zerstörung versichert. Es werden maximal 200.000,- € je Schadensfall, begrenzt auf maximal 400.000,- € pro Versicherungsjahr geleistet. Der Versicherungsnehmer trägt je Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 150,- €.
- Haftpflichtschaden-Ausfalldeckung: Wenn Ihnen durch einen Dritten ein Schaden entsteht und dieser Dritte Ihren Schadensersatzansprüchen nicht nachkommen kann, regulieren wir den entstandenen Schaden ab einer Höhe von 2.500,- €.
- Zusatzschutz:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf:- die Haftpflicht aus Gebrauch von Beibooten des Fahrzeuges bis 50 PS/36,8 kW.
- die Haftpflicht aus der Ausübung von Sport mit zum Fahrzeug gehörenden Wassersportgeräten und Tauchausrüstungen, vorausgesetzt dass dies im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Wassersportfahrzeuges geschieht. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn und soweit ein anderer Versicherer leistungspflichtig ist, z.B. die private Haftpflichtversicherung (Subsidiärdeckung).
- die Haftpflicht für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen eines Gewässers (bitte Ausschlüsse beachten).
- Trailerversicherung: Versicherungsschutz besteht auch für den Trailer, welcher nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren unterliegt und somit von der Versicherungspflicht befreit ist.
- ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt in Höhe von 10%.
- Sicherheitsleistung im Ausland: Im Rahmen eines Versicherungsfalles wird im Ausland eine Sicherheitsleistung bis 50.000,- € übernommen.
Ausgeschlossene Risiken in der Wassersport-Haftpflicht:
- Boote, die bei Abschluss der Versicherung älter als 50 Jahre sind
- im Ausland registrierte Boote
- gewerbliche Nutzung, Vermietung, Vercharterung
- Fahrzeuge, die ursprünglich nicht als Wassersportfahrzeuge für Freizeitzwecke konstruiert oder gebaut worden sind (z.B. umgebaute Behörden- und Gewerbefahrzeuge, ehemalige Fischkutter, Barkassen)
- Hausboote, Floating Homes
- Jet-Ski, Wassermotorräder, Jet-Mates, Jet-Seabobs, Jet-Surfboards
- Motor-Rennboote
- Windsurfer
- Eissegler, Strandsegler
- Gullets
- Skiff-Jollen (z.B. 12-Footer, 29-er, 49-er, Laser 5000, Musto usw.) und Moth Class
- Luftkissenboote
- Amphibienfahrzeuge
- U-Boote
- Boote, deren Hauptbaustoff Ferrozement ist
Leistungen Wassersport-Kasko
Leistungen:
- Mitversichert ist auch das Slip-, Dock-, Werft- und Winterlagerrisiko.
- Beiboote und Trailer können mitversichert werden.
- Gegen Transportmittelunfall mitversichert sind Land-, Fluss- und Fährtransporte innerhalb des vereinbarten Fahrtgebietes, soweit der Transport auf einem geeigneten Transportmittel erfolgt und die versicherten Sachen sachgemäß verladen und befestigt werden.
- Mitversichert sind Effekten mit 2% der Versicherungssumme, mind. 500 €, max. 3.000 €.
- Der Versicherer ersetzt die gesamten Kosten der Wrackbeseitigung zusätzlich bis zur Höhe der Kasko-Versicherungssumme. Ist die Versicherungssumme niedriger als 1.000.000 €, so werden Wrackbeseitigungskosten bis zur Höhe dieses Betrages ersetzt. Voraussetzung ist, dass ein versichertes Ereignis vorausgegangen und der Versicherungsnehmer zur Beseitigung des Wracks oder Übernahme der Kosten verpflichtet ist.
- Ersetzt werden vernünftigerweise aufgewendete Kosten für Hilfeleistung und Bergung nach einem Unfall sowie Schleppkosten (bis 3.000 €) in Notfallsituationen.
- ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt in Höhe von 10%.
- Bei Eintragung des Bootes in das ADAC Bootsregister (Internationaler Bootsschein (IBS) vom ADAC) gibt es einen Sonderrabatt in Höhe von 10%.
- Ein Schadensfreiheitsrabatt bis zu 30% vom Vorversicherer wird übernommen.
Ausgeschlossene Risiken in der Wassersport-Kasko:
- Boote, die bei Abschluss der Versicherung älter als 50 Jahre sind
- im Ausland registrierte Boote
- gewerbliche Nutzung, Vermietung, Vercharterung
- Fahrzeuge, die ursprünglich nicht als Wassersportfahrzeuge für Freizeitzwecke konstruiert oder gebaut worden sind (z.B. umgebaute Behörden- und Gewerbefahrzeuge, ehemalige Fischkutter, Barkassen)
- Hausboote, Floating Homes
- Jet-Ski, Wassermotorräder, Jet-Mates, Jet-Seabobs, Jet-Surfboards
- Motor-Rennboote
- Windsurfer
- Eissegler, Strandsegler
- Gullets
- Skiff-Jollen (z.B. 12-Footer, 29-er, 49-er, Laser 5000, Musto usw.) und Moth Class
- Luftkissenboote
- Amphibienfahrzeuge
- U-Boote
- Boote, deren Hauptbaustoff Ferrozement ist
- Schlauchboote ohne festen Rumpf
Leistungen Skipper- und Crew-Haftpflicht
Leistungen:
- weltweiter Versicherungsschutz
- Deckungssumme bis zu 10 Millionen €*: für Personen und Sachschäden – inkl. 250.000 € für Vermögensschäden.
- Keine Begrenzung der Anzahl und Dauer von Törns im Versicherungsjahr
- Sicherheitsleistung im Ausland (bis zu 50.000 €)
- Mitversicherung von Ansprüchen gegen Skipper oder Crewmitglieder
- Übernahme nachgewiesener Charterausfallkosten
- ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt in Höhe von 10%
- Mitversicherung von Schäden an dem gecharterten Boot aufgrund grober Fahrlässigkeit**
Optional: Charter-Kautionsdeckung bei Schäden an einem gecharterten Wassersportfahrzeug**
* für USA oder Kanada gelten eingeschränkte Deckungssummen
* * unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung
Häufige Fragen und Antworten zur ADAC Wassersport-Versicherung
Wer kann die Wassersportversicherung abschließen?
Die ADAC Wassersport-Versicherung kann von Mitgliedern und Nichtmitgliedern abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt von 10% auf den Grundbeitrag.
Wie kann ich die Wassersportversicherung kündigen?
Kann ich zu meiner bestehenden Haftpflichtversicherung nachträglich eine Kaskoversicherung einschließen?
Die Kaskoversicherung ist ein rechtlich selbständiger Vertrag, für den ein entsprechender Antrag gestellt werden muss.
Sie können dies online oder telefonisch über das ADAC Serviceteam schnell erledigen.
Kann ich meinen bestehenden Vertrag auf ein neues Boot umschreiben?
Leider nein. Sie müssen für das neue Boot einen neuen Antrag stellen. Sie können dies online oder telefonisch über das ADAC Serviceteam schnell erledigen.
Sofern Sie Ihr bei uns versichertes Boot veräußert haben, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die AIG benötigt eine zeitnahe Information in Textform (E-Mail, Post, Fax) sowie einen entsprechenden Nachweis (z.B. eine Kopie des Kaufvertrages).
Wie kann ich eine Urlaubsdeckung beantragen?
Was ist eine Allgefahrendeckung?
Sparvorteil
Außerdem gibt es in der Kaskoversicherung 10% Sonderrabatt bei Eintragung des Bootes in das ADAC Bootsregister (IBS).
Schaden in der Wassersportversicherung melden
Sie haben einen Schaden an Ihrem Boot und möchten dies Ihrer Wassersportversicherung melden?
Produktinformationen
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Vermittler: ADAC Versicherung AG, Hansastraße 19, 80686 München