Häufige Fragen zur ADAC Wassersport-Versicherung
Angebot und Antrag
Wer kann eine ADAC Wassersport-Versicherung abschließen?
Jedes ADAC Mitglied sowie auch Nichtmitglieder mit deutschem Wohnsitz können die ADAC Wassersport-Versicherung abschließen.
Wie erhalte ich ein Angebot?
Sie haben die Möglichkeit, die Berechnung online vorzunehmen. Alternativ steht Ihnen das Serviceteam des ADACs auch telefonisch zur Verfügung.
Wie stelle ich einen Antrag?
Sie haben die Möglichkeit, die Berechnung online vorzunehmen. Alternativ steht Ihnen das Serviceteam des ADACs auch telefonisch zur Verfügung.
Mein Boot ist im Ausland registriert. Kann ich eine ADAC Wassersport-Versicherung abschließen?
Unter dieser Voraussetzung ist ein Abschluss leider nicht möglich.
Mein Boot hat noch keine Registrierung. Ist eine Antragsstellung vor Zuteilung des Kennzeichens möglich?
Ja, reichen Sie bitte die Registriernummer/das Kennzeichen unverzüglich in Textform (E-Mail, Post oder Fax) nach.
Vertrag/Änderungen
Ist es möglich, einen bestehenden Vertrag auf ein neues Boot umzuschreiben?
Bei einem Bootswechsel ist die Umschreibung eines bestehenden Vertrages leider nicht möglich. Für das neue Boot ist ein neuer Antrag zu stellen.
Sie haben die Möglichkeit, die Antrag online zu stellen. Alternativ steht Ihnen das Serviceteam des ADACs auch telefonisch zur Verfügung.
Sofern das bisher bei uns versicherte Boot veräußert wurde, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die AIG benötigt in diesem Fall eine unverzügliche/ zeitnahe Information in Textform (E-Mail, Post oder Fax) und einen entsprechenden Nachweis (z.B. Kopie Kaufvertrag).
Es ist ein neuer/weiterer Motor vorhanden. Was muss getan werden?
Die AIG benötigt eine Mitteilung in Textform (E-Mail, Post oder Fax) mit folgenden Angaben: Hersteller, Typenbezeichnung, Motor-Nr., Leistung, Baujahr sowie eine Kopie des Kaufvertrags/ der Anschaffungsrechnung.
Wie kann eine Adressänderung mitgeteilt werden?
Die AIG benötigt eine Mitteilung in Textform (E-Mail, Post oder Fax).
Wie kann eine neue Bankverbindung mitgeteilt werden?
Hierfür benötigt AIG das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat (per E-Mail, Post oder Fax). Das entsprechende Formular kann direkt bei der AIG abgefordert werden.
Das Boot wird diese Saison nicht genutzt. Kann der Vertrag pausieren?
Der Versicherungsnehmer ist verstorben. Kann der Vertrag gekündigt oder umgeschrieben werden?
- Die AIG benötigt eine Mitteilung über den Sachverhalt in Textform (E-Mail, Post oder Fax), eine Kopie der Sterbeurkunde und – sofern vorhanden – eine Kopie des Erbscheins.
- Ebenso benötigt AIG eine Information, was mit dem bei uns versicherten Boot geschehen ist.
- Soll der Vertrag gleichzeitig gekündigt werden, reicht eine entsprechende Erklärung.
- Sofern eine Umschreibung auf (Ehe) Partner, volljährige Kinder oder Erben gewünscht ist, benötigt AIG zur Prüfung eine entsprechende Nachricht.
Wie kann eine Urlaubsdeckung beantragt werden?
Kann zu einer bestehenden Haftpflichtversicherung nachträglich eine Kaskoversicherung eingeschlossen werden?
Bei einer Kaskoversicherung handelt es sich um einen rechtlich selbständigen Vertrag, für den ein entsprechender Antrag gestellt werden muss.
Sie haben die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Alternativ steht Ihnen das Serviceteam des ADACs auch telefonisch zur Verfügung unter 089-558956464
Verkauf/Kündigung/Abmeldung
Wie kann ein Vertrag gekündigt werden?
Was ist beim Verkauf eines Bootes zu beachten?
Bei einer vorhandenen Kaskoversicherung ist die Einreichung der vollständigen Erwerberdaten zwingend notwendig, um den gesetzlichen Pflichten der §§ 95-97 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nachzukommen.
Selbstverständlich werden die Daten nach der Datenschutzrichtlinie (DSGVO) behandelt.
Ist eine Vertragsübernahme durch den Erwerber möglich?
Das Boot wurde abgemeldet. Ist damit auch automatisch die Versicherung gekündigt?
Die Abmeldung eines Bootes aus einem Bootsregister bzw. die Löschung eines Bootsscheins bedingt NICHT automatisch eine Kündigung der Versicherung und stellt auch keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.
Bitte informieren Sie AIG in Textform (E-Mail, Post oder Fax) über den genauen Sachverhalt. Im Falle einer Veräußerung reichen Sie bitte zusätzlich einen Nachweis (z.B. Kopie Kaufvertrag) mit ein.
Schadenfreiheitsrabatt (SFR - nur in der Kasko)/Rabattretter/Nachlässe
Unter welchen Voraussetzungen wird ein SFR gewährt?
Wie ist die Stufung nach einem Schadenfall?
Was ist ein Rabattretter?
Bekommt man als ADAC Mitglied einen Nachlass?
Besteht für den Versicherungsnehmer eine ADAC-Mitgliedschaft, wird ein Sonderrabatt in Höhe von 10% auf den Grundbeitrag gewährt.
Nachträglich abgeschlossene Mitgliedschaft: Bitte teilen Sie der AIG Ihre Mitgliedsnummer in Textform (E-Mail, Post oder Fax) mit.
Mit der Beendigung der ADAC-Mitgliedschaft entfällt der eingeräumte Rabatt ab nächster Hauptfälligkeit. Bitte informieren Sie AIG in Textform (E-Mail, Post oder Fax).
Bekommt man als Inhaber des Internationalen Bootsschein einen Nachlass?
Ist das versicherte Wassersportfahrzeug im ADAC-Bootsregister (Internationaler Bootsschein / IBS vom ADAC) eingetragen, wird dem Versicherungsnehmer für die ADAC Wassersport-Kasko ein Sonderrabatt in Höhe von 10% auf den Grundbeitrag gewährt.
Nachträgliche Registrierung im ADAC-Bootsregister: Bitte teilen Sie der AIG Ihre IBS-Nummer in Textform (E-Mail, Post oder Fax) mit.
Mit der Löschung des versicherten Wassersportfahrzeuges aus dem ADAC-Bootsregister entfällt der eingeräumte Rabatt ab nächster Hauptfälligkeit. Bitte informieren Sie AIG in Textform (E-Mail, Post oder Fax).
Sonstiges
Wird für die Zulassung des Trailers eine eVB-Nummer benötigt?
Was ist eine Allgefahrendeckung?
Darf ein Boot an Familie und Freunde verliehen werden?
Besteht Versicherungsschutz auch während des Transportes/im Winterlager?
Zusätzlich besteht auch Versicherungsschutz beim an Land holen und zu Wasser lassen sowie während der Transporte mit Land-, Fluss oder Seefahrzeugen innerhalb des versicherten Geltungsbereiches, soweit hierfür geeignete Transportmittel verwendet werden und die Gegenstände sachgemäß verladen und befestigt sind.
Wie erhält man eine mehrsprachige Versicherungsbestätigung für das Ausland?
Erfolgt eine Kostenübernahme im Falle einer notwendigen Bergung und Hilfeleistung, Wrackbeseitigung oder von Schleppkosten?
Im Rahmen der Kaskoversicherung sowie der Versicherungsbedingungen gilt folgendes:
Bergung und Hilfeleistung:
- Ersetzt werden die vernünftigerweise aufgewendeten Kosten für Hilfeleistung und Bergung des Fahrzeuges nach einem Unfall oder einer besonderen Gefahrensituation.
- Die Voraussetzungen können den zugrunde liegenden Bedingungen entnommen werden.
Wrackbeseitigungskosten:
- Der Versicherer ersetzt die Kosten für das Heben, Entfernen, Entsorgen des Wracks zusätzlich und bis zur Höhe der Kasko-Versicherungssumme, mindestens jedoch bis zu EUR 1.000.000,00.
- Voraussetzung ist, dass ein versichertes Ereignis vorliegt und eine Anordnung oder Verpflichtung zur Beseitigung des Wracks vorliegt.
Schleppkosten:
Sofern durch eine technisch bedingte Manövrierunfähigkeit eine Notfallsituation entsteht, ersetzt der Versicherer die Schleppkosten bis zur nächsten Reparaturmöglichkeit auch dann, wenn kein ersatzpflichtiger Kaskoschaden vorliegt. Die Kosten sind auf EUR 3.000,00 begrenzt.
Kann ein Beiboot/Tender mitversichert werden?
ADAC Wassersport-Haftpflicht
Ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Wassersportfahrzeuge notwendig?
Wer kann die ADAC Wassersport-Haftpflicht abschließen?
Für was benötige ich eine ADAC Wassersport-Haftpflicht?
ADAC Wassersport-Kasko
Welche Schäden sind in der ADAC Wassersport-Kasko versichert?
Wie und wann kann ich eine Erweiterung des Fahrtgebietes vornehmen?
Im Rahmen der Urlaubsdeckung ist eine Erweiterung der Geltungsbereiche I und II auf den Geltungsbereich III einmalig im Versicherungsjahr für einen zusammenhängenden Zeitraum von höchstens 6 Wochen mitversichert. Voraussetzung ist die vorherige, schriftliche Anmeldung beim Versicherer. Für den Zeitraum der Fahrtgebietserweiterung gilt der doppelte Selbstbehalt je Schadenereignis als vereinbart.
Ist mein Boot während des Transportes auf einem Trailer versichert?
ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht
Wo gilt die ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht?
Gibt es Einschränkungen bzw. zeitliche Beschränkung der Törndauer?
Sind Schäden an dem gecharterten/geliehenen Boot ebenfalls versichert?
Die Deckungssumme beträgt 500.000,- € je Schadenereignis und Versicherungsjahr. Der Versicherungsnehmer trägt eine Selbstbeteiligung von 2.500,- € pro Versicherungsfall zuzüglich zu der ggf. vereinbarten Kaution.
Nicht versichert bleiben Schäden an dem gecharterten/geliehenen Wassersportfahrzeug, dem Zubehör und der Ausrüstung, sowie den Beibooten, die aus einfacher Fahrlässigkeit resultieren.
Sind die Kosten für den nachfolgenden Charter auf Grund eines Schadens versichert?
Welche Personen sind mitversichert?
Produktinformationen
- ADAC Wassersport-Haftpflicht Versicherungsbedingungen,
- ADAC Wassersport-Haftpflicht Informationsblatt,
- ADAC Wassersport-Kasko Versicherungsbedingungen,
- ADAC Wassersport-Kasko Informationsblatt,
- ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht Versicherungsbedingungen,
- Besondere Vereinbarung Charter-Kautionsdeckung,
- ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht Informationsblatt,
- ADAC Wassersport-Versicherung Verbraucherinformationen,
Versicherer und Vermittler
Vermittler: ADAC Versicherung AG, Hansastraße 19, 80686 München