Häufige Fragen zur ADAC Wassersport-Versicherung

Angebot und Antrag

Wer kann eine ADAC Wassersport-Versicherung abschließen?

Jedes ADAC Mitglied sowie auch Nichtmitglieder mit deutschem Wohnsitz können die ADAC Wassersport-Versicherung abschließen.

Wie erhalte ich ein Angebot?

Sie haben die Möglichkeit, die Berechnung online vorzunehmen. Alternativ steht Ihnen das Serviceteam des ADACs auch telefonisch zur Verfügung.

Online berechnen

Tel: +49 89 558 956 464

Wie stelle ich einen Antrag?

Sie haben die Möglichkeit, die Berechnung online vorzunehmen. Alternativ steht Ihnen das Serviceteam des ADACs auch telefonisch zur Verfügung.

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Mein Boot ist im Ausland registriert. Kann ich eine ADAC Wassersport-Versicherung abschließen?

Unter dieser Voraussetzung ist ein Abschluss leider nicht möglich.

Mein Boot hat noch keine Registrierung. Ist eine Antragsstellung vor Zuteilung des Kennzeichens möglich?

Ja, reichen Sie bitte die Registriernummer/das Kennzeichen unverzüglich in Textform (E-Mail, Post oder Fax) nach.

Vertrag/Änderungen

Ist es möglich, einen bestehenden Vertrag auf ein neues Boot umzuschreiben?

Bei einem Bootswechsel ist die Umschreibung eines bestehenden Vertrages leider nicht möglich. Für das neue Boot ist ein neuer Antrag zu stellen.

Sie haben die Möglichkeit, die Antrag online zu stellen. Alternativ steht Ihnen das Serviceteam des ADACs auch telefonisch zur Verfügung.

 

Antrag online stellen

Tel: +49 89 558 956 464

 

Sofern das bisher bei uns versicherte Boot veräußert wurde, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die AIG benötigt in diesem Fall eine unverzügliche/ zeitnahe Information in Textform (E-Mail, Post oder Fax) und einen entsprechenden Nachweis (z.B. Kopie Kaufvertrag).

Es ist ein neuer/weiterer Motor vorhanden. Was muss getan werden?

Die AIG benötigt eine Mitteilung in Textform (E-Mail, Post oder Fax) mit folgenden Angaben: Hersteller, Typenbezeichnung, Motor-Nr., Leistung, Baujahr sowie eine Kopie des Kaufvertrags/ der Anschaffungsrechnung.

Wie kann eine Adressänderung mitgeteilt werden?

Die AIG benötigt eine Mitteilung in Textform (E-Mail, Post oder Fax).

Wie kann eine neue Bankverbindung mitgeteilt werden?

Hierfür benötigt AIG das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat (per E-Mail, Post oder Fax). Das entsprechende Formular kann direkt bei der AIG abgefordert werden.

Das Boot wird diese Saison nicht genutzt. Kann der Vertrag pausieren?

Eine Aussetzung des Versicherungsschutzes bzw. Ruhestellung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Ausnahmefall kann unter Umständen eine andere individuelle Lösung gefunden werden. Hierfür benötigt AIG eine Mitteilung des Anliegens in Textform (E-Mail, Post oder Fax).

Der Versicherungsnehmer ist verstorben. Kann der Vertrag gekündigt oder umgeschrieben werden?

  • Die AIG benötigt eine Mitteilung über den Sachverhalt in Textform (E-Mail, Post oder Fax), eine Kopie der Sterbeurkunde und – sofern vorhanden – eine Kopie des Erbscheins.
  • Ebenso benötigt AIG eine Information, was mit dem bei uns versicherten Boot geschehen ist.
  • Soll der Vertrag gleichzeitig gekündigt werden, reicht eine entsprechende Erklärung.
  • Sofern eine Umschreibung auf (Ehe) Partner, volljährige Kinder oder Erben gewünscht ist, benötigt AIG zur Prüfung eine entsprechende Nachricht.

Wie kann eine Urlaubsdeckung beantragt werden?

Die Urlaubsdeckung ist nach vorheriger Anmeldung für einen genannten zusammenhängenden Zeitraum von höchstens 6 Wochen einmalig im Versicherungsjahr mitversichert. Für die Beantragung benötigt AIG eine Mitteilung in Textform (E-Mail, Post oder Fax) mit Angabe des gewünschten Beginns.

Kann zu einer bestehenden Haftpflichtversicherung nachträglich eine Kaskoversicherung eingeschlossen werden?

Bei einer Kaskoversicherung handelt es sich um einen rechtlich selbständigen Vertrag, für den ein entsprechender Antrag gestellt werden muss.

Sie haben die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Alternativ steht Ihnen das Serviceteam des ADACs auch telefonisch zur Verfügung unter 089-558956464

Kaskoversicherung online beantragen

Tel: +49 89 558 956 464

Verkauf/Kündigung/Abmeldung

Wie kann ein Vertrag gekündigt werden?

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 1 Jahr und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiters Jahr, wenn der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner spätestens 3 Monate vor Ablauf in Textform (E-Mail, Post oder Fax) gekündigt wird.

Was ist beim Verkauf eines Bootes zu beachten?

Bei Veräußerung des bei der AIG versicherten Bootes besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die AIG benötigt in diesem Fall eine unverzügliche Information in Textform (E-Mail, Post oder Fax) und einen entsprechenden Nachweis (z.B. Kopie Kaufvertrag).

Bei einer vorhandenen Kaskoversicherung ist die Einreichung der vollständigen Erwerberdaten zwingend notwendig, um den gesetzlichen Pflichten der §§ 95-97 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nachzukommen.

Selbstverständlich werden die Daten nach der Datenschutzrichtlinie (DSGVO) behandelt.

Ist eine Vertragsübernahme durch den Erwerber möglich?

Eine Vertragsübernahme durch den Erwerber ist nicht möglich. Der Erwerber kann einen neuen Antrag auf seinen Namen stellen.

Das Boot wurde abgemeldet. Ist damit auch automatisch die Versicherung gekündigt?

Die Abmeldung eines Bootes aus einem Bootsregister bzw. die Löschung eines Bootsscheins bedingt NICHT automatisch eine Kündigung der Versicherung und stellt auch keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

Bitte informieren Sie AIG in Textform (E-Mail, Post oder Fax) über den genauen Sachverhalt. Im Falle einer Veräußerung reichen Sie bitte zusätzlich einen Nachweis (z.B. Kopie Kaufvertrag) mit ein.

Schadenfreiheitsrabatt (SFR - nur in der Kasko)/Rabattretter/Nachlässe

Unter welchen Voraussetzungen wird ein SFR gewährt?

Persönliche schadenfreie Jahre aus einer vorherigen Wassersport-Kaskoversicherung werden vom Versicherer übernommen und sind nachzuweisen.

Wie ist die Stufung nach einem Schadenfall?

Hat der Versicherer eine Entschädigung geleistet oder Rückstellungen gebildet, so erfolgt ab nächster Hauptfälligkeit eine Rückstufung um eine Rabattklasse. Sind zwei oder mehrere Schadensfälle während des laufenden Versicherungsjahres eingetreten, so entfällt der Schadenfreiheitsrabatt ab nächster Hauptfälligkeit.

Was ist ein Rabattretter?

Besteht der Vertrag bei der AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland mindestens 5 Jahre ununterbrochen schadenfrei, so entfällt eine Rückstufung bei einem Schadenfall.

Bekommt man als ADAC Mitglied einen Nachlass?

Besteht für den Versicherungsnehmer eine ADAC-Mitgliedschaft, wird ein Sonderrabatt in Höhe von 10% auf den Grundbeitrag gewährt.

Nachträglich abgeschlossene Mitgliedschaft: Bitte teilen Sie der AIG Ihre Mitgliedsnummer in Textform (E-Mail, Post oder Fax) mit.

Mit der Beendigung der ADAC-Mitgliedschaft entfällt der eingeräumte Rabatt ab nächster Hauptfälligkeit. Bitte informieren Sie AIG in Textform (E-Mail, Post oder Fax).

Bekommt man als Inhaber des Internationalen Bootsschein einen Nachlass?

Ist das versicherte Wassersportfahrzeug im ADAC-Bootsregister (Internationaler Bootsschein / IBS vom ADAC) eingetragen, wird dem Versicherungsnehmer für die ADAC Wassersport-Kasko ein Sonderrabatt in Höhe von 10% auf den Grundbeitrag gewährt.

Nachträgliche Registrierung im ADAC-Bootsregister: Bitte teilen Sie der AIG Ihre IBS-Nummer in Textform (E-Mail, Post oder Fax) mit.

Mit der Löschung des versicherten Wassersportfahrzeuges aus dem ADAC-Bootsregister entfällt der eingeräumte Rabatt ab nächster Hauptfälligkeit. Bitte informieren Sie AIG in Textform (E-Mail, Post oder Fax).

Sonstiges

Wird für die Zulassung des Trailers eine eVB-Nummer benötigt?

Bootstrailer fallen unter die Kategorie der „Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten“ und sind dadurch nicht versicherungspflichtig. Die Zulassungsstelle vergibt für diese Art von Trailern ein grünes Kennzeichen. Die Vorlage eines Versicherungsnachweises/ einer eVB-Nummer ist in diesem Fall nicht notwendig.

Was ist eine Allgefahrendeckung?

In der Versicherung sind Schäden an Ihrem Boot gegen alle Gefahren versichert insbesondere durch Unfall, Strandung, Kentern, Brand, Blitzschlag, Explosion, (Einbruch-)Diebstahl oder höhere Gewalt, soweit in den Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

Darf ein Boot an Familie und Freunde verliehen werden?

Der Versicherungsschutz ist auf die private Nutzung ausgelegt. Das unentgeltliche Verleihen an Freunde und Bekannte ist mitversichert, da dies keine gewerbliche Nutzung darstellt.

Besteht Versicherungsschutz auch während des Transportes/im Winterlager?

Versicherungsschutz besteht an Land, während des Winterlagers und während der Ausführung von Reparaturen und Aus- und Umbauten.
Zusätzlich besteht auch Versicherungsschutz beim an Land holen und zu Wasser lassen sowie während der Transporte mit Land-, Fluss oder Seefahrzeugen innerhalb des versicherten Geltungsbereiches, soweit hierfür geeignete Transportmittel verwendet werden und die Gegenstände sachgemäß verladen und befestigt sind.

Wie erhält man eine mehrsprachige Versicherungsbestätigung für das Ausland?

Für die Haftpflichtversicherung wird erstmalig mit dem Versicherungsschein die Versicherungsbestätigung erstellt. Danach erfolgt der Versand automatisch zur Hauptfälligkeit des Vertrags. Die Versicherungsbestätigung sollte stets im Original an Bord des Bootes aufbewahrt werden.

Erfolgt eine Kostenübernahme im Falle einer notwendigen Bergung und Hilfeleistung, Wrackbeseitigung oder von Schleppkosten?

Im Rahmen der Kaskoversicherung sowie der Versicherungsbedingungen gilt folgendes:

Bergung und Hilfeleistung:

  • Ersetzt werden die vernünftigerweise aufgewendeten Kosten für Hilfeleistung und Bergung des Fahrzeuges nach einem Unfall oder einer besonderen Gefahrensituation.
  • Die Voraussetzungen können den zugrunde liegenden Bedingungen entnommen werden.

 

Wrackbeseitigungskosten:

  • Der Versicherer ersetzt die Kosten für das Heben, Entfernen, Entsorgen des Wracks zusätzlich und bis zur Höhe der Kasko-Versicherungssumme, mindestens jedoch bis zu EUR 1.000.000,00.
  • Voraussetzung ist, dass ein versichertes Ereignis vorliegt und eine Anordnung oder Verpflichtung zur Beseitigung des Wracks vorliegt.

 

Schleppkosten:

Sofern durch eine technisch bedingte Manövrierunfähigkeit eine Notfallsituation entsteht, ersetzt der Versicherer die Schleppkosten bis zur nächsten Reparaturmöglichkeit auch dann, wenn kein ersatzpflichtiger Kaskoschaden vorliegt. Die Kosten sind auf EUR 3.000,00 begrenzt.

Kann ein Beiboot/Tender mitversichert werden?

Ein Beiboot kann mit zur Versicherung beantragt werden. Dieses wird als reiner Tender (Zu-/ Abbringer) zum Vertrag des Hauptbootes hinterlegt. Eine separate Nutzung - unabhängig vom Hauptboot - ist nicht versichert. Bei separater Nutzung wird für das Beiboot eine eigene Haftpflichtversicherung benötigt.

ADAC Wassersport-Haftpflicht 

Ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Wassersportfahrzeuge notwendig? 

Ein Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist in Deutschland keine Pflicht. Allerdings haften Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für alle Schäden, welche aus dem Besitz oder dem Gebrauch eines Wassersportfahrzeuges entstehen. In den überwiegenden Ländern Südeuropas (z.B. Italien, Spanien, Kroatien) wird eine Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ohne diese können Sie Ihr Boot nicht zu Wasser lassen.

Wer kann die ADAC Wassersport-Haftpflicht abschließen?

Diese Versicherung kann jedes ADAC Mitglied bzw. jeder Interessent und Eigner mit einem deutschen Wohnsitz für ein in Deutschland zugelassenes/registriertes Boot abschließen.

Für was benötige ich eine ADAC Wassersport-Haftpflicht?

Die Versicherung leistet für Schäden, welche Sie aus dem Besitz oder dem Gebrauch des versicherten Bootes einem Dritten zufügen. Darüber hinaus wehrt diese unberechtigte Ansprüche von Dritten ab.

ADAC Wassersport-Kasko

Welche Schäden sind in der ADAC Wassersport-Kasko versichert?

In der Versicherung sind Schäden an Ihrem Boot, dem Zubehör und den Effekten gegen alle Gefahren insbesondere durch Unfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl oder höhere Gewalt versichert, sofern Sie in den Bedingungen nicht ausgeschlossen sind.

Wie und wann kann ich eine Erweiterung des Fahrtgebietes vornehmen?

Eine Erweiterung des Fahrtgebietes ist jederzeit schriftlich während der Vertragsdauer möglich. 

Im Rahmen der Urlaubsdeckung ist eine Erweiterung der Geltungsbereiche I und II auf den Geltungsbereich III einmalig im Versicherungsjahr für einen zusammenhängenden Zeitraum von höchstens 6 Wochen mitversichert. Voraussetzung ist die vorherige, schriftliche Anmeldung beim Versicherer. Für den Zeitraum der Fahrtgebietserweiterung gilt der doppelte Selbstbehalt je Schadenereignis als vereinbart. 

Ist mein Boot während des Transportes auf einem Trailer versichert?

Gegen Transportmittelunfall mitversichert sind Landtransporte innerhalb des vereinbarten Fahrtgebietes, soweit der Transport auf einem geeigneten Transportmittel erfolgt und die versicherten Sachen sachgemäß verladen und befestigt werden.

ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht

Wo gilt die ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht?

Die ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht gilt für weltweit gecharterte oder geliehene Boote.

Gibt es Einschränkungen bzw. zeitliche Beschränkung der Törndauer?

Die Törndauer ist in der ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht zeitlich nicht begrenzt oder eingeschränkt.

Sind Schäden an dem gecharterten/geliehenen Boot ebenfalls versichert?

Durch den Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen grob fahrlässig verursachte Schäden an dem gecharterten/geliehenen Wassersportfahrzeug sind mitversichert. 

Die Deckungssumme beträgt 500.000,- € je Schadenereignis und Versicherungsjahr. Der Versicherungsnehmer trägt eine Selbstbeteiligung von 2.500,- € pro Versicherungsfall zuzüglich zu der ggf. vereinbarten Kaution. 

Nicht versichert bleiben Schäden an dem gecharterten/geliehenen Wassersportfahrzeug, dem Zubehör und der Ausrüstung, sowie den Beibooten, die aus einfacher Fahrlässigkeit resultieren.

Sind die Kosten für den nachfolgenden Charter auf Grund eines Schadens versichert?

In der ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht sind nachgewiesene Charterausfallkosten mitversichert.

Welche Personen sind mitversichert?

Mitversicherte Personen sind der Skipper, die Crewmitglieder sowie jede Person, die sich mit Zustimmung des Skippers als Gast an Bord des Wassersport-Fahrzeuges aufhält.

Versicherer und Vermittler

Versicherer: AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, Filialdirektion Heilbronn Adelberger Straße 8 74076 Heilbronn
Vermittler: ADAC Versicherung AG, Hansastraße 19, 80686 München