FAQ zur ADAC Wassersport-Versicherung

Häufige Fragen zur ADAC Wassersport-Haftpflicht 

Ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Wassersportfahrzeuge notwendig? 

Ein Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist in Deutschland keine Pflicht. Allerdings haften Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für alle Schäden, welche aus dem Besitz oder dem Gebrauch eines Wassersportfahrzeuges entstehen. In den überwiegenden Ländern Südeuropas (z.B. Italien, Spanien, Kroatien) wird eine Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ohne diese können Sie Ihr Boot nicht zu Wasser lassen.

Wer kann die ADAC Wassersport-Haftpflicht abschließen?

Diese Versicherung kann jedes ADAC Mitglied bzw. jeder Interessent und Eigner mit einem deutschen Wohnsitz für ein in Deutschland zugelassenes/registriertes Boot abschließen.

Für was benötige ich eine ADAC Wassersport-Haftpflicht?

Die Versicherung leistet für Schäden, welche Sie aus dem Besitz oder dem Gebrauch des versicherten Bootes einem Dritten zufügen. Darüber hinaus wehrt diese unberechtigte Ansprüche von Dritten ab.

Häufige Fragen zur ADAC Wassersport-Kasko

Welche Schäden sind in der ADAC Wassersport-Kasko versichert?

In der Versicherung sind Schäden an Ihrem Boot, dem Zubehör und den Effekten gegen alle Gefahren insbesondere durch Unfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl oder höhere Gewalt versichert, sofern Sie in den Bedingungen nicht ausgeschlossen sind.

Wie und wann kann ich eine Erweiterung des Fahrtgebietes vornehmen?

Eine Erweiterung des Fahrtgebietes ist jederzeit schriftlich während der Vertragsdauer möglich. 

Im Rahmen der Urlaubsdeckung ist eine Erweiterung der Geltungsbereiche I und II auf den Geltungsbereich III einmalig im Versicherungsjahr für einen zusammenhängenden Zeitraum von höchstens 6 Wochen mitversichert. Voraussetzung ist die vorherige, schriftliche Anmeldung beim Versicherer. Für den Zeitraum der Fahrtgebietserweiterung gilt der doppelte Selbstbehalt je Schadenereignis als vereinbart.
 

Ist mein Boot während des Transportes auf einem Trailer versichert?

Gegen Transportmittelunfall mitversichert sind Landtransporte innerhalb des vereinbarten Fahrtgebietes, soweit der Transport auf einem geeigneten Transportmittel erfolgt und die versicherten Sachen sachgemäß verladen und befestigt werden.

Die häufigsten Fragen zur ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht

Wo gilt die ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht?

Die ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht gilt für weltweit gecharterte oder geliehene Boote.

Gibt es Einschränkungen bzw. zeitliche Beschränkung der Törndauer?

Die Törndauer ist in der ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht zeitlich nicht begrenzt oder eingeschränkt.

Sind Schäden an dem gecharterten/geliehenen Boot ebenfalls versichert?

Durch den Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen grob fahrlässig verursachte Schäden an dem gecharterten/geliehenen Wassersportfahrzeug sind mitversichert. 

Die Deckungssumme beträgt 500.000,- € je Schadenereignis und Versicherungsjahr. Der Versicherungsnehmer trägt eine Selbstbeteiligung von 2.500,- € pro Versicherungsfall zuzüglich zu der ggf. vereinbarten Kaution. 

Nicht versichert bleiben Schäden an dem gecharterten/geliehenen Wassersportfahrzeug, dem Zubehör und der Ausrüstung, sowie den Beibooten, die aus einfacher Fahrlässigkeit resultieren.

Sind die Kosten für den nachfolgenden Charter auf Grund eines Schadens versichert?

In der ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht sind nachgewiesene Charterausfallkosten mitversichert.

Welche Personen sind mitversichert?

Mitversicherte Personen sind der Skipper, die Crewmitglieder sowie jede Person, die sich mit Zustimmung des Skippers als Gast an Bord des Wassersport-Fahrzeuges aufhält.

Versicherer und Vermittler

Versicherer: AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, Filialdirektion Heilbronn Karlstraße 68-72 74076 Heilbronn
Vermittler: ADAC Versicherung AG, Hansastraße 19, 80686 München