pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Was leistet die Privathaftpflicht-Versicherung des ADAC?
- Tarif Basis: solide Grundabsicherung
- Tarif Exklusiv: Erhöhte Deckungssumme und zusätzliche Leistungen
Leistungen | Basis ab 41 € | Exklusiv ab 55 € |
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Verkürzte Darstellung der Leistungen |
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Deckungssumme je Versicherungsfall
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5 Mio. € |
10 Mio. €
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Höchstersatzleistung
für alle Fälle eines Versicherungsjahres |
10 Mio. € |
20 Mio. € |
Absicherung gegen Schadenersatzansprüche
Wenn Sie privat z. B. als Fußgänger, Radfahrer oder beim Freizeitsport unbeabsichtigt einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen, dann werden berechtigte Schadenersatzansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme für Sie reguliert. |
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Abwehr unberechtigter Ansprüche
Wir prüfen Schadenersatzansprüche gegen Sie auf ihre Richtigkeit und wehren unberechtigte Ansprüche ab. |
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Versicherte Bereiche |
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Kraftfahrzeuge
Zur Absicherung Ihrer Mobilität sind Schäden versichert, die durch die Benutzung bestimmter nicht zulassungs- und versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge verursacht werden (z. B. Pedelecs, ohne Anfahrhilfe oder mit Anfahrhilfe bis maximal 6 km/h und jeweils einer bauartbedingten Motorunterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h). |
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Freizeitsport
Ob zu Lande oder zu Wasser: Viele Ihrer Freizeit- und Sportaktivitäten sind mitversichert. Das gilt für das Radfahren ebenso wie für die Nutzung von bestimmten nicht motorisierten Wassersportfahrzeugen (z. B. Kanu, Surfbrett). |
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Privater elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung
Ihre ADAC Privathaftpflicht-Versicherung kommt für Schäden auf, die Sie unabsichtlich durch die Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger verursachen. |
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Schlüsselverlust
Im Fall des Verlustes von privaten Schlüsseln bzw. Code- Karten (z. B. Hotel-, Mietwohnungsschlüssel) kommt Ihre Versicherung für Schäden auf. |
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Forderungsausfalldeckung
Wenn Sie von einem Dritten geschädigt werden, kann es passieren, dass dieser aufgrund von Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit seiner Schadenersatzpflicht nicht oder nur teilweise nachkommen kann. Geschieht dies, übernehmen wir den entstandenen Schaden. |
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Deliktsunfähige Kinder
Auch, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen, kann es passieren, dass Ihre Kinder einen Schaden verursachen. Mit einem Familienvertrag der ADAC Privathaftpflicht-Versicherung übernehmen wir die entstandenen Kosten. |
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Be- und Entladen von KFZ
Sollte Ihnen beim Be- und Entladen des von Ihnen geführten Kraftfahrzeuges ein Missgeschick passieren und Sie beschädigen ein anderes Fahrzeug, ist der entstandene Schaden mitversichert. |
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Ehrenamtliche Tätigkeiten
Wenn Sie in der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit unbeabsichtigt einen Schaden verursachen, dann kommen wir für die entstandenen Kosten auf. |
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Haftpflichtschutz auch für Ihre Mobilität
Produktinformationen ADAC Privathaftpflicht-Versicherung
- Verbraucherinformationen Privathaftpflicht-Versicherung Basis,
- Informationsblatt Privathaftpflicht-Versicherung Basis,
- Verbraucherinformationen Privathaftpflicht-Versicherung Exklusiv,
- Informationsblatt Privathaftpflicht-Versicherung Exklusiv,
- Datenschutzinformation ADAC Versicherung,
- Widerrufsbelehrung,
- Belehrung nach §19 Abs. 5 VVG,
Persönliche Beratung
in Ihrer ADAC Geschäftsstelle
oder unter Tel: 0800 5 12 10 07 07