Häufige Fragen zur Beitragsanpassung in der ADAC Reiserücktrittsversicherung

Die Information zur Beitragsanpassung finden Sie auf Ihrer Beitragsrechnung.

Sofern sich Ihr Beitrag erhöht hat, haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Information zur Beitragsanpassung (auf Ihrer Beitragsrechnung) in Textform zu kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam wird. Doch bitte handeln Sie nicht voreilig! Denn die ADAC Reiserücktritts-Versicherung ist im Vergleich zu anderen Anbietern weiterhin sehr günstig.

Neben der allgemeinen Inflationsentwicklung hat die Häufigkeit von Reiserücktritten und -abbrüchen aufgrund von Corona zu einem stark erhöhten Kostenaufkommen in der Reiseversicherung geführt. Um Ihnen weiterhin leistungsfähigen Versicherungsschutz bieten zu können, mussten wir diese Preisentwicklung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Anpassungsregelung berücksichtigen.

Im Jahr 2022 war das Reisen wieder weitestgehend möglich. Aufgrund Corona kam es zu vermehrten Reiserücktritten und -abbrüchen und somit zu einem erhöhten Kostenaufkommen in der Reiseversicherung. Auch hat die allgemeine Inflationsentwicklung einen Einfluss auf die Kosten. Aus diesen Gründen mussten nun die Beiträge angepasst werden.

Wir müssen die Beiträge erhöhen, wenn unsere Kosten für Leistungsfälle stark steigen. Eine Vorhersage, wie sich diese Kosten künftig entwickeln ist leider nicht möglich.

Bei einer Versicherung kommen alle Versicherten gemeinsam für die Schadensfälle Einzelner auf. Aus diesem Grund hat sich auch Ihr Beitrag erhöht.

Die Beitragserhöhung gilt für die Versichertengemeinschaft. Sie ist nicht abhängig vom Alter der Versicherten.

Im Zuge der Beitragsanpassung bleibt der Leistungsumfang Ihrer Reiserücktrittsversicherung unverändert.

Leider nein, die Beitragserhöhung gilt für die gesamte Versichertengemeinschaft, die gemeinsam für die Schadensfälle Einzelner aufkommt.

Der neue Beitrag gilt sowohl für Personen, die neu abschließen als auch für Personen, die bereits versichert sind.