Welche Tarife und Leistungen erhalte ich in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung?
Wir bieten Ihnen in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung Leistungen in 3 Tarifen, für Sie selbst und Ihre gesamte Familie.Sowohl im Einzelvertrag als auch im Familienvertrag sind folgende Leistungen enthalten:
Wie viel zahle ich für die ADAC Reiserücktritts-Versicherung?
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Bei welchen Ereignisse erhalte ich die Leistungen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung?
Die Leistungen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung erhalten Sie immer dann, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Diese gelten für Verträge mit Beginn ab 07.12.2020.Versicherte Ereignisse ADAC Reiserücktritts-Versicherung
Bereich Gesundheit
- schwere, unerwartete Erkrankung wie z.B. eine Erkältung vor einer Tauchreise oder eine Mittelohrentzündung vor einem Flug
- Unverträglichkeit von Impfungen
- Behördlich angeordnete Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Geburt eines Kindes auf der Reise
- Tod
Betroffen sein können von diesen Ereignissen folgende Personengruppen:
- Sie selbst als Versicherungsnehmer
- die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages
- die mitreisenden Risikopersonen
Bereich Arbeit und Bildung
- Aufnahme oder Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Betriebsbedingte Kündigung
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule oder Universität, die in den Reisezeitraum fällt
Betroffen sein können von diesen Ereignissen folgende Personengruppen:
- Sie selbst als Versicherungsnehmer
- die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages
- die mitreisenden Risikopersonen
Bereich Gepäck und Sonstiges
- Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung von mitgeführtem oder aufgegebenem Reisegepäck
- Schaden am Eigentum
- Terroranschlag
- Elementarereignis wie z.B. Überschwemmung
Betroffen sein können von diesen Ereignissen folgende Personengruppen:
- Sie selbst als Versicherungsnehmer
- die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages
- die mitreisenden Risikopersonen
Coronavirus: Wann leistet die ADAC Reiserücktritts-Versicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung des ADAC greift nur im Falle einer Erkrankung des Versicherten.
Erkranken Sie also vor Reiseantritt und können die Reise nicht antreten, werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten von der ADAC Reiserücktritts-Versicherung übernommen. Auch dann, wenn Sie aufgrund des Verdachts auf eine Infektion in Quarantäne müssen und Ihre Reise daher nicht antreten können.
Voraussetzung ist immer, dass Sie die Versicherung vor der Erkrankung abgeschlossen haben. Allein die Angst vor der Ansteckung ist kein versichertes Ereignis.
Auszeichnungen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung
Beratung und Angebot
089 55 89 5 76 60
Montag bis Samstag von 8 - 20 Uhr