Ihre ADAC
Incomingversicherungen
Reisekrankenversicherung und Reise-Haftpflichtversicherung für ausländische Gäste in Deutschland.
Vorteile der Incomingversicherungen
- Schutz für ausländische Gäste im Schengen-Raum
- Von deutschen Botschaften und Konsulaten als Voraussetzung für ein Visum anerkannt
- Hohe Flexibilität durch frei wählbare Vertragslaufzeiten zwischen 1 und 12 Monaten
- Kostenerstattung und Organisation von Hilfsmaßnahmen wie Krankenrücktransport, medizinische Behandlung oder Personenbergung
- Maximale Deckungssumme pro versichertem Zeitraum: 1 Mio. Euro
- Aktive Hilfe durch ADAC Ärzte, z.B. Betreuung bei medizinischen Notfällen
Incoming-Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland
Im Rahmen der Incoming-Reisekrankenversicherung hilft die ADAC Versicherung AG ausländischen Gästen während des vorübergehenden Besuches in Deutschland bei einer akuten, unerwarteten Erkrankung oder einer Verletzung, z. B. durch einen Unfall.Erstattungsleistungen in der Incoming-Reisekrankenversicherung
Reise-Haftpflichtversicherung für ausländische Gäste in Deutschland
Die ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für Gäste bietet Schutz, wenn die versicherte Person einem Dritten einen Personenschaden (Tod, Verletzung/Gesundheitsschädigung) oder einen Sachschaden zufügt und daraus Schadenersatzansprüche entstehen. Auch, wenn unberechtigte Ansprüche dieser Art abzuwehren sind.Deckungssumme: Die Gesamtleistung für alle Schadenereignisse während des jeweils abgeschlossenen Versicherungszeitraumes ist auf die einmalige maximale Deckungssumme von 1.000.000,- € begrenzt.
Tarife der Incomingversicherungen
Sie können die Incoming-Reisekrankenversicherung und die Reise-Haftpflichtversicherung jeweils einzeln oder in Kombination abschließen.
In der Incoming-Reisekrankenversicherung beträgt die Selbstbeteiligung im Schadenfall jeweils 50 €.
Beispiel für Einzelperson bei 1 Monat Aufenthalt
- Unter 66 Jahre: Incoming-Reisekrankenversicherung + Reise-Haftpflichtversicherung für ausländische Gäste: 63 €
- Über 66 Jahre: Incoming-Reisekrankenversicherung + Reise-Haftpflichtversicherung für ausländische Gäste: 113 €
Incomingversicherungen berechnen Tariftabelle zum Download
Wichtige Hinweise für Gastgeber von ausländischen Gästen
ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für Gäste aus dem Ausland: Ein Versand des Versicherungsscheins an die Botschaft/das Konsulat ist zur Erteilung eines Visums nicht nötig.
Die Beginnverlegung kann bis 6 Monate nach dem ursprünglichen Versicherungsbeginn in einer ADAC Geschäftsstelle oder über den ADAC Mitgliederservice, 81360 München, beantragt werden.
- vor Versicherungsbeginn: Es wird eine Geschäftsgebühr von 8 Euro pro Erstattungsantrag erhoben.
- nach Versicherungsbeginn: Es wird eine Geschäftsgebühr von 15 % pro Erstattungsantrag (max. 50 Euro) erhoben. Die Reise-Haftpflichtversicherung wird ohne Abzug einer Geschäftsgebühr aufgehoben.
Erstattungen können persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle oder schriftlich über den ADAC Mitgliederservice, 81360 München, beantragt werden. Für die Aufhebung der Versicherung benötigen wir einen Nachweis, dass Ihr Gast nicht eingereist ist (z. B. Ablehnungsbescheid der Botschaft, Kopie aller Seiten des Reisepasses oder eine Bestätigung der Botschaft, dass kein Visum beantragt wurde).
Bitte beachten Sie, dass ein Abschluss über das Internet nur vor Einreise möglich ist. Ein Abschluss über das Internet nach Einreise oder im Anschluss an eine bestehende Versicherung ist nicht zulässig. Bitte wenden Sie sich hierfür an eine ADAC Geschäftsstelle.
Es ist der bei Abschluss der Anschlussversicherung gültige Beitrag für die Gesamtversicherungsdauer abzüglich des bereits entrichteten Beitrags zu bezahlen. Die Anschlussversicherung muss spätestens eine Woche nach Ablauf der Vorversicherung beantragt werden. Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, die nach dem Beginn der Anschlussversicherung neu eingetreten sind. Die Höchstversicherungsdauer beträgt, je nach Alter Ihres Gastes, maximal 12 Monate.
Ist die maximale Versicherungsdauer noch nicht erreicht, können Sie eine Vertragsverlängerung beantragen. Der bereits entrichtete Beitrag wird bei Abschluss der Vertragsverlängerung vom Beitrag für die Gesamtversicherungsdauer abgezogen. Spätestens eine Woche nach Ablauf der Versicherung muss die Vertragsverlängerung erfolgen.
Bei einer Vertragsverlängerung der ADAC Reise-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für neue Schadenfälle, die nach dem Tag der Beantragung der Vertragsverlängerung eingetreten sind. Die Höchstversicherungsdauer beträgt maximal 12 Monate.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an!
+49 89 558 95 73 91
Montag - Samstag, 8-20 UhrWichtige Fragen und Antworten zu den Incomingversicherungen
Ja, Sie können einen Versicherungsvertrag auch dann noch abschließen, wenn Ihr Gast bereits bei Ihnen ist. Allerdings ist nach Reisebeginn der Abschluss eines Versicherungsvertrages nur noch persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle möglich. Der Versicherungsvertrag muss spätestens 1 Monat nach Einreise in den versicherten Geltungsbereich abgeschlossen werden.
In der ADAC Reise-Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland besteht eine Wartezeit von 7 Tagen. Der Versicherungsschutz beginnt in diesem Fall erst um 0.00 Uhr am 8. Tag nach Vertragsbeginn. Die Wartezeit entfällt bei einem Unfall.
Hinweis: Der Abschluss über das Internet ist nur vor Einreise möglich.
Der Versicherungsvertrag kann nicht verlängert werden.
Bei ursprünglich vereinbarter Vertragsdauer von weniger als zwölf Monaten können Sie jedoch eine Anschluss-Versicherung abschließen. Die Anschluss-Versicherung muss spätestens eine Woche nach Ablauf der Vorversicherung erfolgen.
Bitte wenden Sie sich hierzu an eine ADAC Geschäftsstelle. Ein Abschluss über das Internet nach Einreise oder im Anschluss an eine bestehende Versicherung ist nicht zulässig.
Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland:
- mit ausländischer Staatsangehörigkeit
- mit deutscher Staatsangehörigkeit, wenn sie seit mehr als zwei Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben.
Ebenso können Sie Personen, die die deutsche und eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, einen Versicherungsvertrag abschließen.
Die Versicherung/en werden vom Gastgeber (mit Wohnsitz in Deutschland) für den Gast abgeschlossen.
Wird der Versicherungsvertrag nach Einreise in den versicherten Geltungsbereich abgeschlossen, besteht in der ADAC Reise-Krankenversicherung bei Erkrankungen eine Wartezeit von 7 Tagen. Nach Reisebeginn ist der Abschluss nur noch innerhalb eines Monats persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle möglich. Ein Abschluss über das Internet ist dann nicht mehr möglich.
Das Versicherungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch, Sie müssen nicht kündigen.