Incomingversicherung: Schutz für die Gäste aus dem Ausland

Ihre ADAC
Incomingversicherungen

Reisekrankenversicherung und Reise-Haftpflichtversicherung für ausländische Gäste in Deutschland.

Vorteile der Incomingversicherungen

  • Schutz für ausländische Gäste im Schengen-Raum
  • Von deutschen Botschaften und Konsulaten als Voraussetzung für ein Visum anerkannt
  • Hohe Flexibilität durch frei wählbare Vertragslaufzeiten zwischen 1 und 12 Monaten
  • Kostenerstattung und Organisation von Hilfsmaßnahmen wie Krankenrücktransport, medizinische Behandlung oder Personenbergung
  • Maximale Deckungssumme pro versichertem Zeitraum: 1 Mio. Euro
  • Aktive Hilfe durch ADAC Ärzte, z.B. Betreuung bei medizinischen Notfällen

Incoming-Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland

Im Rahmen der Incoming-Reisekrankenversicherung hilft die ADAC Versicherung AG ausländischen Gästen während des vorübergehenden Besuches in Deutschland bei einer akuten, unerwarteten Erkrankung oder einer Verletzung, z. B. durch einen Unfall.

Erstattungsleistungen in der Incoming-Reisekrankenversicherung

Wir ersetzen Kosten für medizinisch erforderliche Untersuchungen und Behandlungen durch einen Arzt sowie ärztlich verordnete Medikamente, außerdem für die Erstversorgung durch den Notarzt und den Transport zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus. Bei akuten, unerwarteten Zahnschmerzen ersetzen wir die Kosten der schmerzstillenden Behandlung einschließlich Reparaturen von Zahnersatz.
Muss Ihr Gast wegen einer Verletzung oder wegen einer akuten, unerwarteten Erkrankung ins Krankenhaus, übernehmen wir die Kosten für Unterbringung, Behandlung und Operationen (ohne Wahlleistungen). Falls erforderlich, geben wir eine erste Zahlungsgarantie von bis zu 13.000,- € gegenüber dem Krankenhaus.
Für den Fall, dass Ihr Gast unerwartet schwer erkrankt oder schwer verletzt wird, organisiert der ADAC Ambulanz Service im Rahmen der Versicherungsbedingungen einen Rücktransport in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Wenn nötig erfolgt der Krankenrücktransport per Ambulanz-Jet.
Muss Ihr Gast von einem Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstatten wir die Kosten bis 2.600,- €.
Der ADAC Ambulanz Service übernimmt die Rückführung Verstorbener an den Heimatort sowie die hierbei entstehenden Kosten in voller Höhe. Bei einer Bestattung am Sterbeort ersetzen wir die Kosten bis 5.200,- €.
Wir beteiligen uns bis maximal 52.- € an Telefonkosten, die durch die Meldung eines stationären Krankenhausaufenthalts bzw. zur Abforderung eines Krankenrücktransports oder einer Überführung im Todesfall entstehen.

Reise-Haftpflichtversicherung für ausländische Gäste in Deutschland

Die ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für Gäste bietet Schutz, wenn die versicherte Person einem Dritten einen Personenschaden (Tod, Verletzung/Gesundheitsschädigung) oder einen Sachschaden zufügt und daraus Schadenersatzansprüche entstehen. Auch, wenn unberechtigte Ansprüche dieser Art abzuwehren sind.

Deckungssumme: Die Gesamtleistung für alle Schadenereignisse während des jeweils abgeschlossenen Versicherungszeitraumes ist auf die einmalige maximale Deckungssumme von 1.000.000,- € begrenzt.
Eurozeichen Symbol

Tarife der Incomingversicherungen

Die Incomingversicherungen bieten Ihnen Tarife für Einzelpersonen unter 66 Jahren und über 66 Jahren, für eine mögliche Reisedauer zwischen 1 - 12 Monate.
Sie können die Incoming-Reisekrankenversicherung und die Reise-Haftpflichtversicherung jeweils einzeln oder in Kombination abschließen.

In der Incoming-Reisekrankenversicherung beträgt die Selbstbeteiligung im Schadenfall jeweils 50 €.


Beispiel für Einzelperson bei 1 Monat Aufenthalt

  • Unter 66 Jahre: Incoming-Reisekrankenversicherung + Reise-Haftpflichtversicherung für ausländische Gäste: 63 €
  • Über 66 Jahre: Incoming-Reisekrankenversicherung + Reise-Haftpflichtversicherung für ausländische Gäste: 113 €

Incomingversicherungen berechnen Tariftabelle zum Download

Wichtige Hinweise für Gastgeber von ausländischen Gästen

ADAC Reise-Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland: Der Versand des Versicherungsausweises für Behörden sollte per Einschreiben mit Rückschein an die Botschaft/das Konsulat erfolgen.
ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für Gäste aus dem Ausland: Ein Versand des Versicherungsscheins an die Botschaft/das Konsulat ist zur Erteilung eines Visums nicht nötig.
Reist Ihr Gast zu einem anderen als auf dem Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt ein, kann der Beginn unter Vorlage eines entsprechenden Einreisenachweises (z. B. Reisepass mit Einreisestempel oder Flugticket) verlegt werden.

Die Beginnverlegung kann bis 6 Monate nach dem ursprünglichen Versicherungsbeginn in einer ADAC Geschäftsstelle oder über den ADAC Mitgliederservice, 81360 München, beantragt werden.
Kann Ihr Gast nicht einreisen, ist eine Erstattung der ADAC Reise-Krankenversicherung für Gäste möglich:
  • vor Versicherungsbeginn: Es wird eine Geschäftsgebühr von 8 Euro pro Erstattungsantrag erhoben.
  • nach Versicherungsbeginn: Es wird eine Geschäftsgebühr von 15 % pro Erstattungsantrag (max. 50 Euro) erhoben. Die Reise-Haftpflichtversicherung wird ohne Abzug einer Geschäftsgebühr aufgehoben.

 

Erstattungen können persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle oder schriftlich über den ADAC Mitgliederservice, 81360 München, beantragt werden. Für die Aufhebung der Versicherung benötigen wir einen Nachweis, dass Ihr Gast nicht eingereist ist (z. B. Ablehnungsbescheid der Botschaft, Kopie aller Seiten des Reisepasses oder eine Bestätigung der Botschaft, dass kein Visum beantragt wurde).

Ist die maximale Versicherungsdauer noch nicht erreicht, können Sie eine Anschlussversicherung beantragen.
Bitte beachten Sie, dass ein Abschluss über das Internet nur vor Einreise möglich ist. Ein Abschluss über das Internet nach Einreise oder im Anschluss an eine bestehende Versicherung ist nicht zulässig. Bitte wenden Sie sich hierfür an eine ADAC Geschäftsstelle.

Es ist der bei Abschluss der Anschlussversicherung gültige Beitrag für die Gesamtversicherungsdauer abzüglich des bereits entrichteten Beitrags zu bezahlen. Die Anschlussversicherung muss spätestens eine Woche nach Ablauf der Vorversicherung beantragt werden. Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, die nach dem Beginn der Anschlussversicherung neu eingetreten sind. Die Höchstversicherungsdauer beträgt, je nach Alter Ihres Gastes, maximal 12 Monate.

Ist die maximale Versicherungsdauer noch nicht erreicht, können Sie eine Vertragsverlängerung beantragen. Der bereits entrichtete Beitrag wird bei Abschluss der Vertragsverlängerung vom Beitrag für die Gesamtversicherungsdauer abgezogen. Spätestens eine Woche nach Ablauf der Versicherung muss die Vertragsverlängerung erfolgen.

Bei einer Vertragsverlängerung der ADAC Reise-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für neue Schadenfälle, die nach dem Tag der Beantragung der Vertragsverlängerung eingetreten sind. Die Höchstversicherungsdauer beträgt maximal 12 Monate.

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+49 89 558 95 73 91

Montag - Samstag, 8-20 Uhr

Wichtige Fragen und Antworten zu den Incomingversicherungen

Ja, Sie können einen Versicherungsvertrag auch dann noch abschließen, wenn Ihr Gast bereits bei Ihnen ist. Allerdings ist nach Reisebeginn der Abschluss eines Versicherungsvertrages nur noch persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle möglich. Der Versicherungsvertrag muss spätestens 1 Monat nach Einreise in den versicherten Geltungsbereich abgeschlossen werden. 

In der ADAC Reise-Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland besteht eine Wartezeit von 7 Tagen. Der Versicherungsschutz beginnt in diesem Fall erst um 0.00 Uhr am 8. Tag nach Vertragsbeginn. Die Wartezeit entfällt bei einem Unfall. 

In der ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für Gäste aus dem Ausland besteht Versicherungsschutz ab 0.00 Uhr nach Abschluss. Voraussetzung ist aber, dass der Beitrag bezahlt ist.
Bei Vertragsabschluss muss ein Einreisedatum angegeben werden. Das Versicherungsbeginndatum kann auch vor der Einreise liegen.
Reist der Gast nicht zu dem auf dem Versicherungsschein angegebenen Einreisedatum ein, kann dieses Datum geändert werden. Die Änderung kann bis sechs Monate nach dem ursprünglichen Einreisedatum in der ADAC Geschäftsstelle beantragt werden.

 

Hinweis: Der Abschluss über das Internet ist nur vor Einreise möglich.

Der Versicherungsvertrag kann nicht verlängert werden. 
Bei ursprünglich vereinbarter Vertragsdauer von weniger als zwölf Monaten können Sie jedoch eine Anschluss-Versicherung abschließen. Die Anschluss-Versicherung muss spätestens eine Woche nach Ablauf der Vorversicherung erfolgen.  

Bitte wenden Sie sich hierzu an eine ADAC GeschäftsstelleEin Abschluss über das Internet nach Einreise oder im Anschluss an eine bestehende Versicherung ist nicht zulässig.

Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland:

  • mit ausländischer Staatsangehörigkeit
  • mit deutscher Staatsangehörigkeit, wenn sie seit mehr als zwei Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben.

Ebenso können Sie Personen, die die deutsche und eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, einen Versicherungsvertrag abschließen.  

Die Versicherung/en werden vom Gastgeber (mit Wohnsitz in Deutschland) für den Gast abgeschlossen. 

Wird der Versicherungsvertrag vor Reiseantritt abgeschlossen, beginnt der Versicherungsschutz ab Grenzübertritt in den versicherten Geltungsbereich. 
 
Wird der Versicherungsvertrag nach Einreise in den versicherten Geltungsbereich abgeschlossen, besteht in der ADAC Reise-Krankenversicherung bei Erkrankungen eine Wartezeit von 7 Tagen. Nach Reisebeginn ist der Abschluss nur noch innerhalb eines Monats persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle möglich. Ein Abschluss über das Internet ist dann nicht mehr möglich.

Das Versicherungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch, Sie müssen nicht kündigen.