Junges Paar sitzt auf Sofa und schaut in ein Tablet, im Hintergrund Küche und Wohnzimmerschrank mit Hausrat
Ihre neue ADAC
Hausratversicherung

Ihr Zuhause ist wertvoll. Unser Schutz günstig.

Finanzieller Schutz, wenn Ihr Hausrat beschädigt oder zerstört wird oder abhanden kommt. In einem Tarif.
10% Rabatt für Mitglieder!


Gute Gründe für die ADAC Hausratversicherung

  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Neuwert-Entschädigung
    Bei Zerstörung und Abhandenkommen erstattet die Hausratversicherung den Neuwert Ihres versicherten Hausrats. Auch von älteren Gegenständen.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Erweiterbarer Schutz
    Mit den Zusatzbausteinen Extremwetterschutz, Fahrradschutz und Glasschutz können Sie Ihre Hausratversicherung individuell, ganz nach Ihrem Bedarf, erweitern.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Umfassende Absicherung
    Mit der Hausratversicherung sind Sie grundsätzlich auch versichert, wenn Sie einen Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführen, z.B. durch das Brennenlassen einer Kerze.

Versicherter Hausrat in Ihrem Haushalt

Piktogramm: Geldscheine und Armband auf gelben Hintergrund - Hausrat
  • Möbel, Geschirr, Kleidung, Elektrogeräte, Lebensmittel
  • Bargeld und Wertsachen wie Schmuck und Wertpapiere (bitte Wertgrenzen beachten)
  • Antiquitäten und Kunstgegenstände in Ihrer Wohnung
  • Selbst beschaffte und eingebaute Sachen wie Einbauküchen
  • Antennen, Markisen und Sicherungsanlagen, Wallboxen und Balkonkraftwerke, die Sie privat für Ihre Wohnung nutzen
  • Sportsachen (außerhalb der Wohnung in einem abgeschlossenen Raum oder verschlossenen Behältnis)
  • Garteninventar wie Gartenmöbel und Kinderspielzeug
  • Kleine Motorfahrzeuge bis maximal 25 km/h wie Rasenmäher
  • Bestimmte Luft- und Wasserfahrzeuge wie Schlauchboote, Kanus
  • Arbeitsgeräte wie Computer oder Werkzeuge
  • Haustiere

Auch die Fahrräder aus Ihrem Haushalt sind in der Hausratversicherung gegen die grundlegenden Gefahren versichert. Versicherungsschutz besteht z.B. wenn ein Fahrrad aus Ihrem eigenen Kellerraum gestohlen wird.
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+49 89 558 95 88 59
(Montag-Samstag, 8-20 Uhr)

Versicherte Gefahren in der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung bezahlt, wenn Ihr Hausrat durch Brand, Explosion oder Blitzschlag/Gewitter zerstört bzw. beschädigt wird: 

  • Schäden nach einem Brand an Ihrem Haus
  • Schäden, die durch Nutzfeuer oder Nutzwärme entstehen (z.B. Fett entzündet sich in der Pfanne und steckt die Küche in Brand)
  • Schäden nach einer Explosion, Implosion oder Verpuffung in Ihrem Haus (z.B. eine Silvesterrakete explodiert im Haus)
  • Örtlich begrenzte Schäden durch Hitzeeinwirkungen oder Glut (Seng- oder Schmorschäden, z.B. die Glut einer Zigarette zerstört Ihre Couch)
  • Rauch- und Rußschäden
  • Schäden nach einem Blitzschlag
  • Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen nach einem Gewitter

Die Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat vor Folgeschäden nach einem Sturm oder nach Hagel. 

Sturm

Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch unmittelbare Einwirkung des Sturms entstehen oder dadurch, dass der Sturm Gegenstände auf versicherte Sachen wirft. Voraussetzungen sind:

  • Windstärke 7 (50 km/h) ist durch den Wetterdienst bestätigt.
  • In der Nachbarschaft sind Sturmschäden an intakten Gebäuden oder Bäumen nachweisbar.
  • Der Schaden kann eindeutig auf den Sturm zurückgeführt werden.

 

Hagel (fester Niederschlag in Form von Eiskörner)

Versichert sind die Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung des Hagels auf versicherte Sachen oder dadurch, dass Hagel Gegenstände auf versicherte Sachen wirft, entstehen. 

Hinweis: Schäden am Garteninventar durch Sturm und Hagel werden mit maximal 5.000 € je Versicherungsfall entschädigt.


Nicht versichert sind Schäden

  • nach Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht geschlossene Fenster und andere Öffnungen (Ausnahme: Öffnung durch Sturm oder Hagel entstanden)
  • durch Sturmflut
  • durch Lawinen oder Schneedruck


Die ADAC Hausratversicherung bietet Ihnen mit dem Zusatzbaustein Extremwetterschutz eine Absicherung gegen Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen sowie Erdbeben und Vulkanausbruch.Mehr Informationen

Folgende Schäden werden Ihnen von der Hausratversicherung entschädigt:

  • Schäden nach einem Einbruch in Ihr Gebäude (z.B. Dieb entwendet Bargeld)
  • Schäden nach Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum Ihres Gebäudes
  • Schäden nach Einschleichen oder Verborgen halten 
  • Vandalismus-Schäden nach einem Einbruch (z.B. der Dieb zerstört Möbel in Ihrer Wohnung)
  • Schäden nach einem Raub 
  • Schäden durch Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft (z.B. Ohnmacht, Herzinfarkt)

Der Diebstahl von Hausrat ist in der Hausratversicherung versichert, wenn es sich nicht um einen Einbruch handelt. Bei solchen Schäden ersetzen wir Ihnen je Schadenfall an Ihrem Hausrat maximal 1.500 €.

Bei Diebstahl von Smartphones, Tablets, PC, Monitoren oder andere Unterhaltungselektronik beauftragen wir einen Dienstleister mit der Reparatur oder dem Austausch des Geräts. Bei Austausch erhalten Sie ein gleichwertiges Gerät mit einer 12-monatigen Garantie.


Bei Diebstahl außerhalb Ihres Zuhauses leistet die Hausratversicherung in folgenden Fällen:

  • Diebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen (die versicherten Sachen dürfen sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden)
  • Diebstahl aus einem verschlossenem Kraftfahrzeug, wobei Wertsachen von außen nicht sichtbar sein dürfen (maximal 1.000 € je Versicherungsfall für Wertsachen + maximal 1.000 € je Versicherungsfall für elektrische und elektronische Geräte)
  • Diebstahl von Kinderwägen, Krankenfahrstühlen und Gehhilfen
  • Diebstahl von versicherten Sachen aus einem Krankenzimmer während des Aufenthalts in einer Klinik, einem Sanatorium, einer Rehabilitations- oder Kureinrichtung
  • Diebstahl von Hausrat am Arbeitsplatz, wenn diese Sachen persönlich genutzt und dort dauerhaft verwahrt werden. Je Versicherungsfall maximal 1.500 € Entschädigung.

Die Hausratversicherung entschädigt Sie für

  • Schäden an allen innerhalb von Gebäuden befindlichen wasserführenden Rohren, die nach Bruch oder Frost auftreten
  • Frostschäden an sanitären Einrichtungen sowie Anschluss-Schläuche
  • Frostschäden an Heizungs- und Klimaanlagen
  • Frostschäden an Lösch- und Berieselungsanlagen

Rohre und Anlagen sind dann versichert, wenn Sie diese als Mieter oder Eigentümer selbst eingebracht haben und die Wohngebäudeversicherung nicht leistet.

Bei Wasserschäden ist folgendes in der Hausratversicherung versichert:
  • Wasser, das aus wasserführenden Rohren aller Art, Leitungen, Schläuchen und Einrichtungen ausgetreten ist
  • Wasser aus Heizungs- und Klimaanlagen
  • Wasser aus Aquarien, Wasserbetten oder mit Wasser betriebenen Dekorationsgegenständen
  • Wasserdampf
  • Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- und Klimaanlagen

Nicht versichert sind:
  • Schäden durch Rückstau von Wasser aus Rohren der öffentlichen Abwasserkanäle
  • Überschwemmungen durch die Ausuferung oberirdischen Binnengewässers oder durch den Austritt von Grundwasser
  • Schäden durch Erdfall/Erdrutsch
  • Schäden durch Schwämme wie Hausfäulepilze, echter Hausschwamm, brauner Kellerschwamm oder Porenschwamm

Die ADAC Hausratversicherung bietet Ihnen mit dem Zusatzbaustein Extremwetterschutz eine Absicherung gegen Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen sowie Erdbeben und Vulkanausbruch
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Zahlungsverkehr im Internet

Die Hausratversicherung schützt Sie, wenn durch folgende Gefahren Zahlungen von Ihrem Konto vorgenommen werden, die Sie nicht veranlasst haben:

  • Phishing: Dritte gelangen über eine gefälschte E-Mail an Ihre Zugangs- und Identifikationsdaten von Ihrem Konto
  • Pharming: Dritte ahmen den Internetauftritt Ihres Geldinstitutes nach und Sie führen im Glauben an die Echtheit der Seite Zahlungsvorgänge durch
  • Trojaner/Keylogger: Dritte gelangen durch Schadprogramme auf Ihrem Computer an Ihre Zugangs- und Identifikationsdaten Ihres Kontos
  • Fehlerhafte Eingaben bei Online-Überweisungen: Sie geben bei einer Online-Überweisung fehlerhafte Daten ein, wodurch ein Dritter eine Gutschrift auf seinem Konto erlangt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie und Ihr Online-Bezahldienst versucht haben, den überwiesenen Betrag zurückzuerlangen.
  • Entwendung von Online-Banking-Zugangsdaten bei Wohnungseinbruch: In Ihre Wohnung wird eingebrochen, dabei kopieren oder entwenden Dritte die Zugangsdaten zu Ihren online geführten Konten. Mit diesen Daten führen diese Dritte dann nicht autorisierte Zahlungen aus.

 

Nicht versichert sind

  • Folgeschäden, die durch die Abbuchung entstehen (z.B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung)
  • Schäden, für die Ihr Geldinstitut haftet (z.B. die Bank übernimmt den Schaden)

 

Käuferschutz im Internet

Die Hausratversicherung schützt Sie und alle Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt wohnen, wenn Sie neue oder gebrauchte Ware für den privaten Gebrauch online kaufen oder über ein Aktionsportal ersteigern.

Versichert sind

  • Nichtlieferung der Ware: Wird Ihnen die Ware innerhalb von einer Frist von 2 Wochen zum vereinbarten Lieferdatum nicht oder nur teilweise geliefert, erstattet die Hausratversicherung die Kosten. 
  • Lieferung einer mangelhaften Ware: Wenn die gelieferte Ware einen Sachmangel nach §434 BGB aufweist und der Verkäufer den Mangel nach Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsansprüche nicht beseitigt hat, erstattet die Hausratversicherung die Kosten.
  • Verlust oder Beschädigung der Ware bei der Rücksendung
  • Verweigerung der Kaufpreisrückerstattung bei berechtigter Rücksendung


Nicht versichert sind

  • Bestellungen unter 25 € ohne Versandkosten, Gebäude und Grundstücke, Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeuge, verderbliche Waren, Pflanzen und Tiere, Dienstleistungen, Urheberrechte, Strom und Gas
  • Anbahnung über Online-Portale ohne direkten Vertragsabschluss
  • Kapital-, Spekulationsgeschäfte und Wetten
  • Verbotene und sittenwidrige Geschäfte

Flexibel wählbare Zusatzbausteine

Versichert sind folgende Naturgefahren:

1) Überschwemmung (auch von Terrassen, Flachdächern, Dachrinnen, Kellerschächten etc.) mit einer Wartezeit von 7 Tagen
2) Rückstau 
3) Erdbeben, Erdrutsch und Erdfall
4) Schneedruck und Lawinen
5) Vulkanausbruch

Im Zusatzbaustein Extremwetterschutz der Hausratversicherung können wir abhängig von Ihrem Versicherungsort einen Selbstbehalt verlangen. Die Höhe wird in Abhängigkeit der Hochwassergefährdung nach den ZÜRS-Zonen des GDV festgelegt. 

Mehr Informationen

Gültig für alle Fortbewegungsmittel aus Ihrem Haushalt:

  • Fahrräder
  • Pedelecs (E-Bikes bis 25 km/h)
  • Fahrradanhänger
  • das Fahrradzubehör sowie
  • die Fahrradteile wie Reifen und Akku

Der maximal versicherbare Wert pro Fahrrad liegt bei 10.000 €.

Leistungen

  • Neuwert-Erstattung bei Diebstahl
  • Kostenerstattung für Mietersatz auf Reisen

 

Der Schutz ist Tag und Nacht gültig. Versichert ist der Diebstahl von Fahrrädern außerhalb Ihres Zuhauses, wenn diese durch ein Schloss gesichert sind. Auch der Diebstahl des Fahrrads in einem Beförderungsmittel, wie z.B. einem Zug, ist mitversichert.

Mehr Informationen

Versichert sind
  • Mobiliarverglasungen: Scheiben und Platten aus Glas, die sich am Mobiliar befinden oder Mobiliar darstellen
  • Gebäudeinnenverglasungen: Scheiben und Platten aus Glas, die sich innerhalb des versicherten Gebäudes oder der versicherten Wohnung befinden und mit diesen verbunden sind
  • Kunststoffscheiben von Duschkabinen
  • Glaskeramik- und Induktions-Kochfelder inkl. dazugehöriger elektrischer und mechanischer Teile
  • Möbel- und Waschtische aus Glas, Plexiglas und Acryl
  • Glashalte- und Zierleisten, wenn der Schaden daran bei der Behebung eines ersatzpflichtigen Glasschaden entstanden ist

Mehr Informationen

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Beitrag in der Hausratversicherung

Der jährliche Beitrag für die Hausratversicherung hängt von folgenden Faktoren ab:
  • Versicherungssumme: Sie entspricht dem Neuanschaffungs-Wert Ihres gesamten Inventars. Wir empfehlen 700 € als pauschalen Neuwert pro Wohnfläche in m².   
  • Zusatzbausteine: Die Hausratversicherung bietet Ihnen die drei Zusatzbausteine Extremwetterschutz, Fahrradschutz und Glasschutz. Wählen Sie ganz nach Ihrem Bedarf einfach im Abschlussprozess.
  • Selbstbehalt: Sollten Sie die Hausratversicherung mit Selbstbehalt abschließen wollen, haben Sie die Wahl zwischen 150 € oder 300 € Selbstbehalt. Im Schadenfall tragen Sie die Kosten bis zum gewählten Selbstbehalt.
  • Wohnort: Anhand Ihrer Anschrift treffen wir eine Einschätzung bezüglich Ihrer Risikosituation.
  • ADAC Mitgliedschaft: Die Hausratversicherung ist für Personen mit und ohne Mitgliedschaft abschließbar. ADAC Mitglieder erhalten 10% Rabatt.


Schließen Sie die Hausratversicherung schnell und einfach ab. Achten Sie bitte darauf, Ihre Vorversicherung vor Abschluss zu kündigen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden.

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Mehr zur Hausratversicherung

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Hinweis zur Versicherungssumme in der ADAC Hausratversicherung

  • Pauschaler Neuwert: 700€/m² (Unterversicherungsverzicht inklusive)
  • Versicherungssumme: mindestens 10.000 €/ maximal abschließbar 500.000 € 
  • Wohnfläche: 15 m²/ maximal 500 m²

Berechnungsbeispiel für eine Wohnung mit 65 m²:
700 € Pauschalwert x 65 m² Wohnfläche = 45.500 € Versicherungssumme

Hinweis: Der Wert Ihres Hausrats beträgt mehr als 700 € pro Quadratmeter? Die Mitarbeiter unserer Service-Hotline oder in Ihrer nächsten ADAC Geschäftsstelle helfen Ihnen gerne weiter!

Leistungen in der Hausratversicherung

Mann mit Kind auf dem Rücken sitzt vor einer Waschmaschine
  • Erstattung von Reparaturkosten bei Beschädigung des Hausrats
  • Neuwert-Entschädigung bei Zerstören und Abhandenkommen des Hausrats
  • Unkomplizierte Schadenregulierung mit Unterversicherungsverzicht bis zur vereinbarten Versicherungssumme, auch wenn der Neuwert Ihres Hausrats zu gering angesetzt ist (Voraussetzung: Sie haben als Neuwert mindestens den Pauschalwert von 700 € festgelegt)
  • Weltweiter Schutz mit der Außenversicherung, wenn sich der Hausrat vorübergehend bis maximal 12 Monate außerhalb der Wohnung befindet
  • Mitversicherung der Kinder in Ausbildung und Studium, solange kein eigener Hausstand gegründet wurde

Versicherte Kosten und Entschädigungsgrenzen

Folgende entstandene Kosten werden Ihnen u.a. in der Hausratversicherung erstattet:

  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten
  • Kosten für die Einlagerung von Sachen nach dem einem Schaden bis maximal 24 Monate
  • Schloss-Änderungskosten nach einem Schlüssel-Diebstahl
  • Hotel- und Übernachtungskosten nach einem Hausratschaden
  • Kosten für die Rückreise aus dem Urlaub aufgrund eines erheblichen Schadens an Ihrem Hausrat
  • Umzugskosten, wenn Ihre Wohnung nach einem Versicherungsfall dauerhaft unbewohnbar ist
  • Mehrkosten, wenn nach einem Hausratschaden Heizöl, Gas oder Wasser austritt
  • Mehrkosten nach einem Fehlalarm von Rauch-, Gas- und Hitzemeldern sowie von Einbruchmeldeanlagen
  • Mehrkosten nach einem Kreditkartenmissbrauch nach Diebstahl (Voraussetzung: Karte wurde unverzüglich nach Verlust bei Bankinstitut gesperrt)
  • Mehrkosten für die nachhaltige Reparatur oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen

Die Hausratversicherung leistet grundsätzlich im Schadenfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die maximale Versicherungssumme beträgt 500.000 €.

Folgende besondere Entschädigungsgrenzen gelten in der ADAC Hausratversicherung bei:

  • Kreditkartenmissbrauch nach Einbruchdiebstahl oder Raub: 1.500 €
  • Mehrkosten für Wasser-, Gas- oder Heizölverlust nach einem Leitungswasser-Schaden: 1.500 €
  • Schäden an Sachen im Freien durch Sturm und Hagel: bis 5.000 €
  • Diebstahl zu Hause: 1.500 €
  • Diebstahl am Arbeitsplatz: bis 1.500 €
  • Diebstahl von Markisen, Antennen, Sicherungsanlagen und Wallboxen: 1.500 €
  • Diebstahl von Kinderwagen oder Rollator: 1.500 €
  • Diebstahl aus einem Krankenzimmer: Hausrat bis zur Versicherungssumme, Wertsachen/Bargeld bis 1.000 €, Elektronik bis 1.000 €
  • Diebstahl aus Kfz: Hausrat bis zur Versicherungssumme, Elektronik 1.000 €, Wertsachen 1.000 €
  • Internetschutz: 1.500 €
  • Mitversicherung von Kfz-Zubehör: bis 1.500 €
  • Außenversicherung für Ihren Hausrat: 50% der Versicherungssumme, bei Schäden in Gartenlauben und Kleingärten 1.500 €
  • Schloss-Änderungskosten: bis 1.500 €
  • Handelswaren: 5.000 €
  • Mehrkosten für energetische Modernisierung von Haushaltsgeräten(nachhaltige Schadenbehebung): 10% und maximal 5.000 €
  • Fehlalarmdurch Rauch-, Hitze- oder Gasmelder, Einbruchmeldeanlagen: 1.500 €

 

Für Wertsachen gelten folgende Entschädigungsgrenzen:

Die Hausratversicherung erstattet Ihnen je Versicherungsfall maximal 40% der Versicherungssummehöchstens jedoch
100.000 €
. Im Besonderen erhalten Sie für

  • Bargeld und geladene Beträge auf Geldkarten: 1.500 €
  • Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, alle Sachen aus Gold oder Platin: insgesamt 30.000 €
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(Montag-Samstag, 8-20 Uhr)