Piktogramm: gebrochene Fensterscheibe auf gelbem Hintergrund - Glasversicherung für den Hausrat

ADAC Hausratversicherung
mit Glasschutz

Ihr Zuhause ist wertvoll. Unser Schutz günstig.

Finanzieller Schutz, wenn der Hausrat beschädigt/zerstört wird oder abhanden kommt. Mit dem Zusatzbaustein "Glasschutz Hausrat" auch bei Glasbruch an Ihrer Mobiliar- und Gebäudeinnenverglasung.
10% Rabatt für Mitglieder!


Glasbruch kann teuer werden

Wenn innenliegende Türscheiben, Spiegel, Glastische, Induktionskochfelder oder anderer Hausrat aus Glas zu Bruch gehen, kann das teuer werden. Eine Glasversicherung für den Hausrat schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko.

Gute Gründe für die ADAC Hausratversicherung mit Glasschutz

  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Neuwert-Entschädigung
    Bei Zerstörung und Abhandenkommen erstattet die ADAC Hausratversicherung den Neuwert Ihres versicherten Hausrats. Auch von alten Gegenständen.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Erweiterter Schutz
    Mit dem Zusatzbaustein "Glasschutz Hausrat" erweitern Sie den Umfang der ADAC  Hausratversicherung. Sie bietet zudem die Zusatzbausteine "Fahrradschutz" und "Extremwetterschutz".
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Umfassende Absicherung
    Mit der Hausratversicherung sind Sie grundsätzlich auch versichert, wenn Sie einen Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführen, z.B. durch das Brennenlassen einer Kerze.

Versicherte Gegenstände in der ADAC Hausratversicherung

Piktogramm: Geldscheine und Armband auf gelben Hintergrund - Hausrat
  • Möbel, Geschirr, Kleidung, Elektrogeräte, Lebensmittel
  • Bargeld und Wertsachen wie Schmuck und Wertpapiere (bitte Wertgrenzen beachten)
  • Antiquitäten und Kunstgegenstände in Ihrer Wohnung
  • Selbst beschaffte und eingebaute Sachen wie Einbauküchen
  • Antennen, Markisen und Sicherungsanlagen, Wallboxen und Balkonkraftwerke, die Sie privat für Ihre Wohnung nutzen
  • Sportsachen (außerhalb der Wohnung in einem abgeschlossenen Raum oder verschlossenen Behältnis)
  • Garteninventar wie Gartenmöbel und Kinderspielzeug
  • Kleine Motorfahrzeuge bis maximal 25 km/h wie Rasenmäher
  • Bestimmte Luft- und Wasserfahrzeuge wie Schlauchboote, Kanus
  • Arbeitsgeräte wie Computer oder Werkzeuge
  • Haustiere

Im Zusatzbaustein "Glasschutz Hausrat" gilt bei Glasbruch folgendes:

Grüner Haken
Das ist versichert:

  • Mobiliarverglasungen: Scheiben und Platten aus Glas, die sich am Mobiliar befinden oder Mobiliar darstellen
  • Gebäudeinnenverglasungen: Scheiben und Platten aus Glas, die sich innerhalb des versicherten Gebäudes oder der versicherten Wohnung befinden und mit diesen verbunden sind
  • Kunststoffscheiben von Duschkabinen
  • Glaskeramik- und Induktions-Kochfelder inkl. dazugehöriger elektrischer und mechanischer Teile
  • Möbel- und Waschtische aus Glas, Plexiglas und Acryl
  • Glashalte- und Zierleisten, wenn der Schaden daran bei der Behebung eines ersatzpflichtigen Glasschaden entstanden ist
Rotes Kreuz
Das ist nicht versichert:

  • Optische Gläser
  • Hohlgläser wie Beleuchtungskörper, Lampenschirme, Trinkgläser und Vasen
  • Geschirr
  • Handspiegel
  • Glasscheiben von Türen und Fenster, die als äußere Begrenzung der Wohnung dienen
  • Glas- oder Kunststoff-Scheiben und - Platten als Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte (Fernsehbildschirm, Monitor, Displays von Tablets und Smartphones)
  • Sachen, die sich nicht am Versicherungsort befinden
  • Sachen außerhalb vom Gebäude
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(Montag-Samstag, 8-20 Uhr)

Versicherte Gefahren in der ADAC Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt alle beweglichen Gegenstände in der Wohnung, die bei einem Umzug mitgenommen werden können. Auch der Hausrat von anderen, wie Besucher, Familienmitglieder oder gemietete Gegenstände, sind versichert. Immer dann, wenn der Schaden am Hausrat aufgrund versicherter Gefahren eintritt.

Zur Mietwohnung als Versicherungsort zählen neben der Wohnung an sich auch Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Keller, Garagen und Speicher. Der darin enthaltene Hausrat ist mit Ihrer Hausratversicherung geschützt. 

Typische Schadenursachen

Die ADAC Hausratversicherung bezahlt, wenn Ihr Hausrat durch Brand, Explosion oder Blitzschlag zerstört bzw. beschädigt wird. Diese Schäden sind versichert: 

  • Schäden nach einem Brand an Ihrem Haus
  • Schäden, die durch Nutzfeuer oder Nutzwärme entstehen (z.B. Fett entzündet sich in der Pfanne und steckt die Küche in Brand)
  • Schäden nach einer Explosion, Implosion oder Verpuffung in Ihrem Haus (z.B. eine Silvesterrakete explodiert im Haus)
  • Örtlich begrenzte Schäden durch Hitzeeinwirkungen oder Glut (Seng- oder Schmorschäden, z.B. die Glut einer Zigarette zerstört Ihre Couch)
  • Rauch- und Rußschäden
  • Schäden nach einem Blitzschlag
  • Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen nach einem Gewitter

Die ADAC Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat vor Schäden nach einem Sturm oder nach Hagel. 

Sturm

Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch unmittelbare Einwirkung des Sturms entstehen oder dadurch, dass der Sturm Gegenstände auf versicherte Sachen wirft. Voraussetzungen sind:

  • Windstärke 7 (50 km/h) ist durch den Wetterdienst bestätigt.
  • In der Nachbarschaft sind Sturmschäden an intakten Gebäuden oder Bäumen nachweisbar.
  • Der Schaden kann eindeutig auf den Sturm zurückgeführt werden.

 

Hagel (fester Niederschlag in Form von Eiskörner)

Versichert sind die Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung des Hagels auf versicherte Sachen oder dadurch, dass Hagel Gegenstände auf versicherte Sachen wirft, entstehen. 

Hinweis: Schäden am Garteninventar durch Sturm und Hagel werden mit maximal 5.000 € je Versicherungsfall entschädigt.


Nicht versichert sind Schäden

  • nach Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht geschlossene Fenster und andere Öffnungen (Ausnahme: Öffnung durch Sturm oder Hagel entstanden)
  • durch Sturmflut
  • durch Lawinen oder Schneedruck
Folgende Schäden werden Ihnen von der ADAC Hausratversicherung entschädigt:
  • Schäden nach einem Einbruch in Ihr Gebäude (z.B. Dieb entwendet Bargeld)
  • Schäden nach Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum Ihres Gebäudes
  • Schäden nach Einschleichen oder Verborgen halten 
  • Vandalismus-Schäden nach einem Einbruch (z.B. der Dieb zerstört Möbel in Ihrer Wohnung)
  • Schäden nach einem Raub 
  • Schäden durch Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft (z.B. Ohnmacht, Herzinfarkt)

Der Diebstahl von Hausrat ist in der Hausratversicherung auch versichert, wenn es sich nicht um einen Einbruch handelt. Bei solchen Schäden ersetzen wir Ihnen je Schadenfall an Ihrem Hausrat maximal 1.500 €.

Bei Schäden nach einem Diebstahl von Smartphones, Tablets, PC, Monitoren oder andere Unterhaltungselektronik beauftragen wir als Versicherer einen Dienstleister mit der Reparatur oder dem Austausch des Geräts. Bei Austausch erhalten Sie ein gleichwertiges Gerät mit einer 12-monatigen Garantie.

Bei Diebstahl außerhalb Ihres Zuhauses leistet die ADAC Hausratversicherung in folgenden Fällen:

  • Diebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen (die versicherten Sachen dürfen sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden)
  • Diebstahl bei Aufbruch eines verschlossenen Kfz, wobei Wertsachen von außen nicht sichtbar sein dürfen (maximal 1.000 € je Versicherungsfall für Wertsachen + maximal 1.000 € je Versicherungsfall für elektrische und elektronische Geräte)
  • Diebstahl von Kinderwägen, Krankenfahrstühlen und Gehhilfen
  • Diebstahl von versicherten Sachen aus einem Krankenzimmer während des Aufenthalts in einer Klinik, einem Sanatorium, einer Rehabilitations- oder Kureinrichtung
  • Diebstahl von Hausrat am Arbeitsplatz, wenn diese Sachen persönlich genutzt und dort dauerhaft verwahrt werden. Je Versicherungsfall maximal 1.500 € Entschädigung.

Die ADAC Hausratversicherung entschädigt Sie für

  • Schäden an allen innerhalb von Gebäuden befindlichen wasserführenden Rohren, die nach Bruch oder Frost auftreten
  • Frostschäden an sanitären Einrichtungen sowie Anschluss-Schläuche
  • Frostschäden an Heizungs- und Klimaanlagen
  • Frostschäden an Lösch- und Berieselungsanlagen

Rohre und Anlagen sind dann versichert, wenn Sie diese als Mieter oder Eigentümer selbst eingebracht haben und die Wohngebäudeversicherung nicht leistet.

Bei Wasserschäden durch Leitungswasser ist folgendes in der Hausratversicherung versichert:
  • Schäden durch Wasser, das aus wasserführenden Rohren aller Art, Leitungen, Schläuchen und Einrichtungen ausgetreten ist
  • Schäden durch Wasser aus Heizungs- und Klimaanlagen
  • Schäden durch Wasser aus Aquarien, Wasserbetten oder mit Wasser betriebenen Dekorationsgegenständen
  • Schäden durch Wasserdampf
  • Schäden durch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- und Klimaanlagen

Nicht versichert sind:
  • Schäden durch Rückstau von Wasser aus Rohren der öffentlichen Abwasserkanäle
  • Überschwemmungen durch die Ausuferung oberirdischen Binnengewässers oder durch den Austritt von Grundwasser
  • Schäden durch Erdfall/Erdrutsch
  • Schäden durch Schwamm wie Hausfäulepilze, echter Hausschwamm, brauner Kellerschwamm oder Porenschwamm

Zahlungsverkehr im Internet

Die Hausratversicherung des ADAC schützt Sie, wenn durch folgende Gefahren Zahlungen von Ihrem Konto vorgenommen werden, die Sie nicht veranlasst haben:

  • Phishing: Dritte gelangen über eine gefälschte E-Mail an Ihre Zugangs- und Identifikationsdaten von Ihrem Konto
  • Pharming: Dritte ahmen den Internetauftritt Ihres Geldinstitutes nach und Sie führen im Glauben an die Echtheit der Seite Zahlungsvorgänge durch
  • Trojaner/Keylogger: Dritte gelangen durch Schadprogramme auf Ihrem Computer an Ihre Zugangs- und Identifikationsdaten Ihres Kontos und führen mithilfe der Daten einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang aus
  • Fehlerhafte Eingaben bei Online-Überweisungen: Sie geben bei einer Online-Überweisung fehlerhafte Daten ein, wodurch ein Dritter irrtümlich eine Gutschrift auf seinem Konto erlangt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie und Ihr Online-Bezahldienst versucht haben, den überwiesenen Betrag zurückzuerlangen.
  • Entwendung von Online-Banking-Zugangsdaten bei Wohnungseinbruch: In Ihre Wohnung wird eingebrochen, dabei kopieren oder entwenden Dritte die Zugangsdaten zu Ihren online geführten Konten. Mit diesen Daten führen diese Dritte dann nicht autorisierte Zahlungen aus.

 

Nicht versichert sind

  • Folgeschäden, die durch die Abbuchung entstehen (z.B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung)
  • Schäden, für die Ihr Geldinstitut haftet (z.B. die Bank übernimmt den Schaden)

 

Käuferschutz im Internet

Die Hausratversicherung schützt Sie und alle Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt wohnen, wenn Sie neue oder gebrauchte Ware für den privaten Gebrauch online kaufen oder über ein Aktionsportal ersteigern.

Versichert sind

  • Nichtlieferung der Ware: Wird Ihnen die Ware innerhalb von einer Frist von 2 Wochen zum vereinbarten Lieferdatum trotz Mahnung nicht oder nur teilweise geliefert, erstattet die Hausratversicherung die Kosten. 
  • Lieferung einer mangelhaften Ware: Wenn die gelieferte Ware einen Sachmangel nach §434 BGB aufweist und der Verkäufer den Mangel nach Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsansprüche nicht beseitigt hat, erstattet die Hausratversicherung die Kosten.
  • Verlust oder Beschädigung der Ware bei der Rücksendung
  • Verweigerung der Kaufpreisrückerstattung bei Rücksendung ohne Rechtsgrund


Nicht versichert sind

  • Bestellungen unter 25 € (ohne Versandkosten), Gebäude und Grundstücke, Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeuge, verderbliche Waren, Pflanzen und Tiere, Dienstleistungen, Urheberrechte, Strom und Gas
  • Geschäfte, die über Online-Portale nur angebahnt wurden
  • Kapital-, Spekulationsgeschäfte und Wetten
  • Verbotene und sittenwidrige Geschäfte

Erweiterbarer Schutz in der ADAC Hausratversicherung

Zusatzbaustein "Glasschutz Hausrat"

Wenn Sie bei Abschluss den Zusatzbaustein "Glasschutz Hausrat" wählen, erweitern Sie den Versicherungsschutz über die typischen Schadenursachen hinaus. Im Zusatzbaustein sichern Sie sich gegen Glasbruch der Mobiliar- und Gebäudeinnenverglasung in Ihrer angegebenen Wohnung ab.

Die ADAC Hausratversicherung bietet Ihnen weitere Zusatzbausteine ganz nach Ihrem Bedarf.

Weitere Zusatzbausteine

Der Baustein ist eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung, denn auch Starkregen ist darin versichert. Starkregen kann das Grundwasser ansteigen lassen, dieses dringt an die Erdoberfläche und in Ihre Mietwohnung und es kommt zu einem Wasserschaden. Ihre Wohnung/Ihr Eigenheim muss dafür nicht an einem Fluss oder See liegen. Auch der Hausrat im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon kann von Starkregen beschädigt/zerstört werden.

Versichert sind grundsätzlich folgende Naturgefahren:

1) Überschwemmung (auch von Terrassen, Flachdächern, Dachrinnen, Kellerschächten etc.) mit einer Wartezeit von 7 Tagen
2) Rückstau 
3) Erdbeben, Erdrutsch und Erdfall
4) Schneedruck und Lawinen
5) Vulkanausbruch

Im Zusatzbaustein Extremwetterschutz der Hausratversicherung können wir abhängig von Ihrem Versicherungsort einen Selbstbehalt verlangen. Die Höhe wird in Abhängigkeit der Hochwassergefährdung nach den ZÜRS-Zonen des GDV festgelegt.

Gültig für alle Fortbewegungsmittel aus Ihrem Haushalt:

  • Fahrräder
  • Pedelecs (E-Bikes bis 25 km/h)
  • Fahrradanhänger
  • das Fahrradzubehör sowie
  • die Fahrradteile wie Reifen und Akku

Der maximal versicherbare Wert pro Fahrrad liegt bei 10.000 €.

Leistungen

  • Neuwert-Erstattung bei Diebstahl
  • Kostenerstattung für Mietersatz auf Reisen


Der Schutz ist Tag und Nacht gültig. Versichert ist der Diebstahl von Fahrrädern außerhalb Ihres Zuhauses, wenn diese durch ein Schloss gesichert sind. Auch der Diebstahl des Fahrrads in einem Beförderungsmittel, wie z.B. einem Zug, ist mitversichert.

Kosten und Finanzen Icon

Beitrag in der ADAC Hausratversicherung

Der jährliche Beitrag für die Hausratversicherung hängt von folgenden Faktoren ab:
  • Versicherungssumme: Sie entspricht dem Neuanschaffungs-Wert Ihres gesamten Inventars. Wir empfehlen 700 € als pauschalen Neuwert pro Wohnfläche in m².   
  • Zusatzbausteine: Die Hausratversicherung bietet Ihnen die drei Zusatzbausteine Extremwetterschutz, Fahrradschutz und Glasschutz. Wählen Sie ganz nach Ihrem Bedarf einfach im Abschlussprozess.
  • Selbstbehalt: Sollten Sie die Hausratversicherung mit Selbstbehalt abschließen wollen, haben Sie die Wahl zwischen 150 € oder 300 € Selbstbehalt. Im Schadenfall tragen Sie die Kosten bis zum gewählten Selbstbehalt.
  • Wohnort: Anhand Ihrer Anschrift treffen wir eine Einschätzung bezüglich Ihrer Risikosituation.
  • ADAC Mitgliedschaft: Die Hausratversicherung ist für Personen mit und ohne Mitgliedschaft abschließbar. ADAC Mitglieder erhalten 10% Rabatt.

Schließen Sie die Hausratversicherung schnell und einfach ab. Achten Sie bitte darauf, Ihre Vorversicherung vor Abschluss zu kündigen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden.

Persönlichen Schutz berechnen
Zur ADAC Hausratversicherung

Das zahlt die ADAC Hausratversicherung im Schadenfall

Ist der Schadenfall in Ihrer Mietwohnung eingetreten, kommt die ADAC Hausratversicherung inklusive Zusatzbaustein "Glasschutz Hausrat" für den Neuwert der beschädigten/zerstörten oder entwendeten Gegenstände auf. Maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Beispiele:

  • Erstattung von Reparaturkosten, wenn Glasplatten und Glasscheiben zerbrochen sind
  • Erstattung von Aufräumungs- und Entsorgungskosten
  • Erstattung von Reparaturkosten nach einem Wasserschaden durch Leitungswasser an Bodenbelägen, Tapeten und Innenanstrichen
  • Übernahme von Hotel- und Übernachtungskosten, wenn Ihre Mietwohnung nach einem Schaden an Ihrem Hausrat nicht mehr bewohnbar ist und renoviert werden muss
  • Erstattung von Umzugskosten, wenn Sie nach einem Schaden an Ihrem Hausrat in eine neue Wohnung ziehen müssen
Versicherte Kosten in der ADAC Hausratversicherung
Junges Paar sitzt auf Sofa und schaut in ein Tablet, im Hintergrund Küche und Wohnzimmerschrank mit Hausrat

Weitere Leistungen

  • Unkomplizierte Schadenregulierung mit Unterversicherungsverzicht bis zur vereinbarten Versicherungssumme, auch wenn der Neuwert Ihres Hausrats zu gering angesetzt ist (Voraussetzung: Sie haben als Neuwert mindestens den Pauschalwert von 700 € festgelegt)
  • Weltweiter Schutz mit der Außenversicherung, wenn sich der Hausrat vorübergehend bis maximal 12 Monate außerhalb der Wohnung befindet
  • Mitversicherung der Kinder in Ausbildung und Studium, solange kein eigener Hausstand gegründet wurde
Tipp Icon

Hinweis zur Versicherungssumme in der ADAC Hausratversicherung

Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung sollte dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats in Ihrer Wohnung entsprechen. Ist Ihr Hausrat mehr wert als in der Versicherungssumme angegeben, so haben Sie eine Unterversicherung. Die Hausratversicherung leistet dann bei Schäden in Ihrer Wohnung nur in einem beschränkten Umfang. Den restlichen Teil der Kosten müssen Sie selbst tragen.

Orientieren Sie sich bei der Berechnung Ihrer Versicherungssumme am besten am angegebenen Pauschalwert Ihrer Hausratversicherung. Die ADAC Hausratversicherung empfiehlt Ihnen einen Pauschalwert von 700 € pro m² Wohnfläche.

Berechnung der Versicherungssumme: Pauschalwert in € x Wohnfläche in m²

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