Welche Ampel gilt für Radfahrer?
Von Petra Zollner

An welcher Ampel müssen sich Radfahrer orientieren, wenn keine eigenen Lichtzeichen da sind – an der Fußgängerampel oder der für Autofahrer?
Welche Ampel gilt für Radfahrer?

An vielen Radwegen gibt es an Kreuzungen Lichtzeichen für Radfahrer und Radfahrerinnen. Entweder eine kleine Ampel nur für den Radverkehr (mit Radler-Symbol) oder das kombinierte Lichtzeichen für Radfahrer und Fußgänger (siehe Bild).
Unabhängig davon, ob Radfahrer auf dem Radweg oder der Straße unterwegs sind: Wenn es keine eigene Ampel gibt, dann gilt seit 2016 die für Autofahrer. Entsprechend dürfen Radler auch nicht losfahren, wenn die Fußgängerampel früher auf Grün springt.
In der Praxis führt die aktuelle Regelung manchmal zu Missverständnissen. Beispiel: Ein Autofahrer möchte links abbiegen, ein Radfahrer kommt entgegen, die Fußgängerampel steht bereits auf Rot. Viele Autofahrer verlassen sich in dieser Situation darauf, dass das auch für den Radfahrer gilt. Ein fataler Irrtum, denn die Fußgängerampel schaltet in der Regel früher auf Rot als die für den Kfz-Verkehr.
Bei Rot über die Ampel: Bußgelder für Radfahrer
Auch für Radler werden hohe Bußgelder fällig, wenn sie eine rote Ampel ignorieren: 60 Euro bei einem "einfachen" Rotlichtverstoß, 100 Euro, wenn die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot stand. Werden andere gefährdet, wird es noch teurer.
Auch der Führerschein kann in Gefahr sein – die wichtigsten Regeln und Vorschriften für Radfahrer.