Weihnachtsdeko im Auto: Was ist erlaubt – und was nicht?
Von Sabrina Doschek

Driving Home for Christmas – mit festlicher Weihnachtsdekoration im Auto? Die ADAC Juristinnen und Juristen erklären, was bei weihnachtlichem Schmuck am und im Fahrzeug zu beachten ist, denn: Nicht alles ist erlaubt.
Das gilt für weihnachtliche Außendekoration am Auto
Diese Deko-Regeln sind im Innenraum zu beachten
Leuchtmittel sind aufgrund von Blendungsgefahr generell verboten
In der Weihnachtszeit funkeln nicht nur Häuser, Balkone und Gärten, sondern auch manche Fahrzeuge. Viele Fahrerinnen und Fahrer würden am liebsten auch ihr Auto festlich schmücken. Doch Achtung, nicht alles ist erlaubt und kann sogar ein Bußgeld nach sich ziehen!
Außendekoration am Auto: Was ist erlaubt?
Prinzipiell gilt: Die Weihnachtsdekoration darf andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährden und keinesfalls die Sicht des Fahrers bzw. der Fahrerin behindern. Insbesondere sollte die Beleuchtung des Fahrzeugs immer frei sein. Unproblematisch ist eine Außendekoration vorne am Auto (meist über dem Markenlogo), sofern sie nicht Nummernschild und Scheinwerfer verdeckt, beispielsweise ein Rentiergeweih und eine rote Nase. Dennoch empfiehlt es sich, die Dekoration vor Autobahnfahrten abzunehmen, da sie sich bei hohen Geschwindigkeiten lösen und so eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende darstellen könnte.
Generell gilt: Scheinwerfer, Blinker, Spiegel und Kennzeichen müssen am Auto immer frei bleiben.
Weihnachtsdeko im Fahrzeug-Innenraum
Wer das Auto innen festlich schmücken möchte, beispielsweise mit Christbaumkugeln am Rückspiegel oder einem Rentier auf dem Armaturenbrett, sollte auf eine gute Sicherung achten. Weihnachtliche Innenraum-Deko muss im Sinne der Ladungssicherung richtig befestigt werden, das heißt, sie darf während der Fahrt nicht lose werden und durch das Auto fliegen. Bei Missachtung kann es zu einem Verwarnungsgeld von mindestens 35 Euro kommen. Zudem darf die Sicht des Fahrers oder der Fahrerin nicht durch Deko beeinträchtigt sein – hier droht ein Bußgeld von 10 Euro.
Weitere Informationen finden Sie hier: Ladungssicherheit
Sind Lichterketten im Auto erlaubt?
Weihnachtliche Lichterketten, LED-Deko oder blinkende Figuren sind im Auto gänzlich verboten, da sie Autofahrende sowie andere Verkehrsteilnehmende blenden können. Laut § 49a StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sind nur die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen erlaubt. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld bis 20 Euro, im Extremfall sogar ein Erlöschen der Betriebserlaubnis. Außerdem haftet man bei einem Unfall im Zweifel mit.