Maut in Polen: Erleichterungen für Gespannfahrende

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Von Regina Ammel

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Mautstelle auf der Autobahn A2. Das ist die polnische Autobahn, die als Autostrada Wolnosci bekannt ist und Teil der internationalen Straße E30 ist.
In Polen gibt es eine streckenbezogene Maut. Für Gespannfahrer- und fahrerinnen wird es jetzt mancherorts billiger© dpa/Andrzej Iwanczuk

Ab sofort sind Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und Anhänger in Polen von der Maut im e-TOLL-System befreit. Dies wird durch eine Gesetzesänderung möglich. Was Reisende jetzt wissen müssen.

  • Mautentlastung betrifft nur staatlich betriebene Straßen

  • Guthaben auf e-TOLL-Konto kann zurückverlangt werden

  • Daten der betroffenen Gespanne werden aus dem e-TOLL-Register gelöscht

Es ist eine deutliche Entlastung für Reisende nach Polen, die zum Beispiel mit einem Wohn- oder Pferdeanhänger unterwegs sind. Für alle Fahrzeugkombinationen über 3,5 t zGM, bestehend aus einem leichten Zugfahrzeug bis zu 3,5 t zGM und einem Anhänger, entfällt die Pflicht zur Fahrtenabrechnung über das e-TOLL-System. Das gilt auch dann, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 Tonnen übersteigt.

Sind die Gespanne auf allen Straßen von der Maut befreit?

Nein, die Mautbefreiung gilt in Polen nur auf öffentlich finanzierten Autobahnen sowie auf Schnell- und Bundesstraßen. Auf privatwirtschaftlich betriebenen Mautstrecken (A1 und Teilstücke der A2 und A4) ist die Maut für Fahrzeuge von mehr als 3,5 t zGM an den Mautstationen oder über die Abrechnungssysteme der jeweiligen Autobahnbetreiber zu entrichten, da diese Strecken nicht vom staatlichen e‑TOLL-System erfasst werden.

Polen: Was passiert mit Guthaben auf dem e-TOLL-Konto?

Reisende, die keine Maut mehr zahlen müssen, aber noch ein Konto im e-TOLL-System mit Guthaben besitzen, können innerhalb von sechs Monaten die Erstattung beantragen.

Das gilt sowohl für Guthaben auf Prepaid-Abrechnungskonten als auch für als Barsicherheit hinterlegte Beträge im Rahmen von Postpaid-Abrechnungskonten mit Sicherheitsleistung. Das Geld wird auf das angegebene Konto des Nutzers oder der Nutzerin überwiesen. Wurde die Sicherheitsleistung in Form einer Bank- oder Versicherungsgarantie erbracht, werden die Originalunterlagen an die Nutzer zurückgegeben.

Wichtig: Nach Ablauf der vorgenannten Frist werden die Beträge an den Nationalen Straßenfonds (Krajowy Fundusz Drogowy) überwiesen.

Was passiert mit meinen Daten?

Die Daten von Fahrzeugen, die ab dem 21. September 2026 nicht mehr der elektronischen Mautpflicht unterliegen, werden aus dem e-TOLL-Register gelöscht.

Weitere Infos zu Reisen nach Polen finden Sie hier.