Streik am BER: Verdi legt Flughafen Berlin lahm

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Von Katja Fastrich

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Beschreibung Ver.di bestreikt erneut die Lufthansa! Am Donnerstag und Freitag ruft die Gewerkschaft das Bodenpersonal dazu auf, die Arbeit nierderzulegen.
Die Warnstreiks der Gewerkschaft Verdi dehnen sich auf den Flugverkehr aus: Am Mittwoch wird der Flughafen Berlin bestreikt© dpa/SvenSimon

Die Gewerkschaft Verdi hatte ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zum Streik am Flughafen Berlin (BER) aufgerufen. Was das für Passagiere bedeutet, ist noch offen.

  • Streik am Airport BER am Mittwoch, 18. März

  • Fluggäste müssen mit erheblichen Einschränkungen rechnen

  • Wann es Entschädigung gibt

Die Gewerkschaft Verdi hat für Mittwoch, 18. März, zu einem ganztägigen Warnstreik am Hauptstadtflughafen BER aufgerufen. Der Arbeitskampf sei eine "direkte Konsequenz der Verweigerungshaltung der Arbeitgeberseite, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen", teilte Verdi mit.

Berlin: Auswirkungen für Fluggäste noch offen

Welche Auswirkungen das auf den Flugbetrieb haben wird, ist noch offen. Allerdings müssen sich Fluggäste auf erhebliche Einschränkungen einstellen.

Verdi verhandelt derzeit mit der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg über mehr Geld für rund 2000 Beschäftigte. Die Gewerkschaft fordert unter anderem 6 Prozent mehr, mindestens jedoch 250 Euro zusätzlich pro Monat je Gruppe beziehungsweise Stufe. Außerdem will sie einen zusätzlichen freien Tag für Gewerkschaftsmitglieder durchsetzen. Die Laufzeit soll 12 Monate betragen. Es ist der erste Warnstreik in der laufenden Tarifrunde.

Streik am Flughafen: Gibt es eine Entschädigung?

Nicht unbedingt und nicht automatisch. Streikt beispielsweise das Flughafenpersonal, kann das für die Airline ein nicht beherrschbares externes Ereignis sein. Dann muss sie wegen außergewöhnlicher Umstände keine Entschädigung zahlen.

Streikt aber das Personal der Airline, kann dagegen ein Airline-internes Ereignis vorliegen. Hier ist eine Entschädigung für betroffene Fluggäste denkbar. Unabhängig von einer möglichen Entschädigung muss die Airline jedoch die gebuchte Beförderung sicherstellen. Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, haben Reisende folgende Rechte: Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen.

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich direkt an den Reiseveranstalter wenden. Dieser ist dafür verantwortlich, dass Reisende ihr Ziel erreichen. Dazu gehören unter anderem die Organisation eines Ersatzflugs bis hin zu Reisepreisminderungen, falls sich die Ankunft verzögert.

Alle Infos zu Ihren Rechten finden Sie hier

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Mit Material von dpa.