Verdi-Verhandlungen: Kein Streik am Flughafen BER über Ostern geplant

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Von Sabrina Doschek, Katja Fastrich

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Beschreibung Ver.di bestreikt erneut die Lufthansa! Am Donnerstag und Freitag ruft die Gewerkschaft das Bodenpersonal dazu auf, die Arbeit nierderzulegen.
Die Warnstreiks der Gewerkschaft Verdi hatten sich auf den Flugverkehr ausgedehnt: Der Flughafen Berlin wurde bestreikt© dpa/SvenSimon

Die Gewerkschaft Verdi hatte am 18. März ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zum Streik am Flughafen Berlin (BER) aufgerufen. Nach Annäherung in den Verhandlungen schließt Verdi vorerst weitere Warnstreiks am BER aus.

  • Kein weiterer Streik am Airport BER bis Montag, 13. April

  • Ab Mitte April ist die Lage unklar

  • Wann es bei Streik Entschädigung für Reisende gibt

Die Gewerkschaft Verdi hatte für Mittwoch, 18. März, zu einem ganztägigen Warnstreik am Hauptstadtflughafen BER aufgerufen und den gesamten Flugbetrieb eingestellt. Jetzt haben sich Gewerkschaft und Geschäftsführung der Flughafengesellschaft in den laufenden Tarifverhandlungen angenähert und vorerst weitere Arbeitskampfmaßnahmen ausgeschlossen.

Flughafen Berlin: Vorerst keine weiteren Warnstreiks

"Der Streik in der vergangenen Woche hat Wirkung gezeigt. Wir sind diesmal ein deutliches Stück vorangekommen", erklärte Verdi-Verhandlungsführer Holger Rößler. Betroffen waren rund 445 Abflüge und Landungen mit etwa 57.000 Passagieren.

Dank der Annäherung in den Tarifverhandlungen wird Verdi über die Osterfeiertage keinen weiteren Warnstreik am Hauptstadtflughafen BER durchführen – bis 13. April, dann werden die Gespräche fortgesetzt.

Verdi verhandelt derzeit mit der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg über mehr Geld für rund 2000 Beschäftigte. Die Gewerkschaft fordert unter anderem 6 Prozent mehr, mindestens jedoch 250 Euro zusätzlich pro Monat je Gruppe beziehungsweise Stufe. Außerdem will sie einen zusätzlichen freien Tag für Gewerkschaftsmitglieder durchsetzen. Die Laufzeit soll 12 Monate betragen.

Streik am Flughafen: Gibt es eine Entschädigung?

Sollte es zu weiteren Streiks kommen, gibt es nicht unbedingt und nicht automatisch eine Entschädigung für Fluggäste. Streikt beispielsweise das Flughafenpersonal, kann das für die Airline ein nicht beherrschbares externes Ereignis sein. Dann muss sie wegen außergewöhnlicher Umstände keine Entschädigung zahlen.

Streikt aber das Personal der Airline, kann dagegen ein Airline-internes Ereignis vorliegen. Hier ist eine Entschädigung für betroffene Fluggäste denkbar. Unabhängig von einer möglichen Entschädigung muss die Airline jedoch die gebuchte Beförderung sicherstellen. Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, haben Reisende folgende Rechte: Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen.

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich direkt an den Reiseveranstalter wenden. Dieser ist dafür verantwortlich, dass Reisende ihr Ziel erreichen. Dazu gehören unter anderem die Organisation eines Ersatzflugs bis hin zu Reisepreisminderungen, falls sich die Ankunft verzögert.

Alle Infos zu Ihren Rechten finden Sie hier

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Mit Material von dpa.