Argentinien: Verheerende Waldbrände in Patagonien

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Von Regina Ammel

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Waldbrand in El Hoyo, Patagonia, Argentinien
Derzeit wüten in der argentinischen Region Patagonien schwere Waldbrände© dpa/Associated Press/Maxi Jonas

Patagonien ist eines der beliebtesten Reiseziele Argentiniens. Seit Tagen wüten dort schwere Waldbrände. Tausende Urlauber und Urlauberinnen wurden bereits evakuiert. Die Situation bleibt weiter äußerst angespannt. So ist die aktuelle Lage.

  • Evakuierungen in El Hoyo und Epuyén

  • Chubut, Neuquén, Río Negro und Santa Cruz besonders stark betroffen

  • Straßen und touristische Infrastruktur teilweise gesperrt

Im Süden Argentiniens – in Patagonien – toben seit Tagen verheerende Waldbrände. Hunderte Feuerwehrleute kämpfen gegen die Flammen. In El Hoyo mussten 3000 Urlauber und Urlauberinnen in Sicherheit gebracht werden.

Laut dem Gouverneur von Chubut, Ignacio Torres, ist dies die schwerste Umweltkrise, die die Provinz je erlebt hat. Besonders bitter ist, dass es sich dabei wahrscheinlich um Brandstiftung handelt. Erschwerend kommt hinzu, dass die betroffene Region derzeit unter einer extremen Dürre leidet. Mehrere Tausend Hektar Wald sind bereits abgebrannt. Die Behörden ordneten die vollständige Sperrung der Nationalstraße 40 an.

So lassen sich Waldbrände vermeiden

Die argentinischen Behörden appellieren an alle, weiterhin aufmerksam zu sein, denn die anhaltende Dürre und starker Wind begünstigen Waldbrände. Zudem riefen sie die Bevölkerung zur Zusammenarbeit auf, um einerseits neue Brände zu verhindern und zum anderen diejenigen zu unterstützen, die das Feuer bekämpfen.

Waldbrandgefahr: Tipps für Reisende

Auch das Auswärtige Amt hat in seinen Reisehinweisen zu Argentinien die derzeitigen Waldbrände aufgenommen und rät allen deutschen Touristinnen und Touristen:

  • Informieren Sie sich über die Medien, Ihr Hotel und Ihren Reiseleiter über von Bränden betroffene Gebiete und meiden Sie diese.

  • Beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Dort, wo es brennt, müssen Reisende mit Beeinträchtigungen der Infrastruktur rechnen. Es kommt zu Straßensperren und Umleitungen.

Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende

Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.

Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen, etwa Rauch in der Luft, betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, in der die Waldbrände unmittelbar stattfinden.

Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate im Vorhinein abschätzen, ob die Reise erheblich beeinträchtigt sein wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten.

Gut zu wissen: Angst vor Waldbränden allein genügt nicht als Stornogrund. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.

Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun?

Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.

Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortführt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, zum Beispiel weil vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.

Waldbrände: Das gilt für Individualreisende

Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende bereits gebuchte Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.

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Sicherheitshinweise zu Waldbränden finden Reisende auch beim Auswärtigen Amt.

Mit Material von dpa.