Verschärftes Vape-Verbot in Mexiko: Einfuhr von E-Zigaretten illegal
Von Sabrina Doschek

Nach Thailand und Indien greift nun auch Mexiko durch und verbietet seit Mitte Januar 2026 die Einfuhr von E-Zigaretten und Vapes. Bei Missachtung drohen hohe Geldstrafen oder gar Gefängnis.
Verschärfung der mexikanischen Antiraucherrichtlinien
Diese Bußgelder sind bei Verstoß fällig
Vape-Verbot gilt auch für Kreuzfahrttouristen und -touristinnen
Wer dampft, zahlt! Seit diesem Jahr sind E-Zigaretten und Vapes in Mexiko verboten. Sowohl der Import als auch der Verkauf vor Ort sind illegal. Reisende, besonders Fußball-Fans, die 2026 die WM in Mexiko besuchen wollen, sollten darauf achten, keine E-Zigaretten oder Vaping-Produkte einzuführen, da sonst hohe Strafen drohen. Vorsicht auch bei iQOS-Produkten, die der Zoll oft als E-Zigaretten deklariert. Es wird empfohlen, diese lieber vor Ort zu kaufen, als von zuhause mitzubringen.
E-Zigaretten in Mexiko: So viel kostet ein Verstoß
Wird man mit E-Zigarette erwischt, drohen laut Nachrichtenagentur Reuters Geldstrafen bis zu 12.500 US-Dollar (ca. 10.400 Euro). In extremen Fällen kann es sogar zu einer Inhaftierung kommen, da auch Handel und Werbung für Vapes und E-Zigaretten mittlerweile in Mexiko verboten sind.
Vape-Verbot Mexiko: So hoch sind die Strafen
Öffentliches Rauchen oder Dampfen in verbotenen Bereichen: Geldstrafen von 50 bis ca. 300 Euro oder bis zu 36 Stunden Haft
Verkauf oder Werbung von Vapes: Gefängnisstrafe von bis zu acht Jahren oder Geldstrafen bis zu 12.500 US-Dollar (ca. 10.400 Euro)
Einfuhr von E-Zigaretten nach Mexiko: Geldstrafen von ca. 830 Euro oder Haftstrafe bei mehreren Geräten
Die Regeln gelten übrigens auch für Kreuzfahrttouristinnen und -touristen mit Landgang in Mexiko: Wer Vapes mitnimmt, riskiert ein Bußgeld. Deshalb: E-Zigarette besser an Bord lassen!
Mexiko: Verschärfung der Antiraucherrichtlinien
Damit hat Mexiko seine Antiraucherrichtlinien nochmals deutlich verschärft. Seit einiger Zeit gilt bereits ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Dazu zählen beispielsweise Strände, Parks sowie die Innen- und Außenbereiche von Hotels und Restaurants.