Unwetter in Thailand: Bald auch Phuket, Krabi und Koh Samui betroffen?

• Lesezeit: 4 Min.

Von Sabrina Doschek

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Menschen waten nach starkem Regen durch eine überflutete Straße in Bangkok, Thailand, am Montag, 28. September 2026. (AP Foto/Sakchai Lalit)
Die Regenzeit ist so heftig wie selten: Thailand leidet unter den Folgen von Starkregen und Überschwemmungen© dpa/AP Photo/Sakchai Lalit

Kaum hat sich die Lage nach den letzten schweren Überschwemmungen entspannt, droht ein neues Unwetter, das Thailand heimsucht. Was das für Reisende bedeutet und welche Regionen betroffen sind.

  • Update: Neue Starkregen-Warnung für die kommenden Tage

  • Flugverkehr hat sich vorerst weitgehend normalisiert

  • Reisende sollen Flutgebiete meiden und Warnungen der Behörden beachten

Es ist noch nicht lange her, dass Thailands Hauptstadt Bangkok den Katastrophenfall ausrufen musste. Zeitweise waren rund 52.000 Haushalte ohne Strom, in vielen Teilen der Stadt kam der Straßenverkehr zum Erliegen. Inzwischen hat sich die Lage etwas entspannt, aber schon gibt es eine neue Unwetterwarnung.

Unwetterwarnung für ganz Thailand

Das Thai Meteorological Department (TMD) hat für fast ganz Thailand eine Unwetterwarnung herausgegeben. Für Bangkok werden Gewitter, starker Wind und sogar Hagel vorhergesagt. Zudem soll es in der Millionenmetropole bis mindestens Mittwoch, 14. Oktober, jeden Tag kräftig regnen.

Eine massive Regenfront erstreckt sich über den gesamten südlichen Teil des Landes. Auch die beliebten Urlaubsregionen Phuket, Krabi und Koh Samui können betroffen sein.

Thailand: Überschwemmungen in 29 Provinzen

Landesweit waren Anfang Oktober rund 2,6 Millionen Menschen in 29 Provinzen von den Überschwemmungen betroffen. Auch die beliebte Ferienregion Pattaya wurde überflutet, genauso wie Ayutthaya in Zentralthailand. Die ehemalige Hauptstadt des Königreichs Siam gehört mit ihren Tempelruinen zum Unesco-Welterbe und ist eine der wichtigsten Touristenattraktionen des Landes.

Nach Angaben von Bewohnern und Bewohnerinnen fällt die diesjährige Regenzeit deutlich heftiger aus als in den vergangenen Jahren. Es sind bereits 22 Menschen bei den verheerenden Überschwemmungen ums Leben gekommen.

Hilfe im Ausland vom ADAC

ADAC Auslandsnotruf: +49 89 22 22 22. Hier erreichen Sie immer ADAC Mitarbeiter, die Hilfe vermitteln – in der Auslandsnotrufstation vor Ort oder in der Zentrale.

Flugverkehr in Bangkok normalisiert sich

Der Flugbetrieb läuft reibungslos. Lufthansa-Flüge von Deutschland nach Bangkok finden regulär statt. Medienberichten zufolge kam es aber aufgrund der logistischen Folgen der jüngsten Überschwemmungen nach der Landung bis letzte Woche zu erheblichen Verzögerungen bei der Gepäckausgabe kommen.

Die Überschwemmungen in Bangkok hatten zeitweise auch den nationalen und internationalen Flugverkehr beeinträchtigt. Besonders angespannt war die Lage am Flughafen Suvarnabhumi: Überflutete Straßen erschwerten Mitarbeitenden die Anfahrt, was zu Engpässen bei der Bodenabfertigung und einem Rückstau bei Gepäckstücken führte. Allein bei Thai Airways warteten zuletzt noch rund 5600 Gepäckstücke auf die Bearbeitung.

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Auswärtiges Amt: Hinweise für Thailand-Reisende

Das Auswärtige Amt in Berlin rät: Reisende sollten betroffene Gebiete meiden, überflutete Bereiche wegen Strömungs- und Stromschlaggefahr nicht betreten oder befahren sowie Warnmeldungen und Anweisungen der lokalen Behörden beachten.

Betroffene Reisende können sich für Fragen und Hilfe rund um die Uhr an die (englischsprachige) Hotline des Disaster Warning Centers unter der Telefonnummer 1784 oder an die thailändische Touristenpolizei unter 1155 wenden. Reisende sollten zudem die Hinweise des thailändischen Amts für Meteorologie sowie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen beachten.

Naturkatastrophen: Ihre Rechte bei Pauschalreisen

Reisende, die bereits vor Ort sind, haben laut ADAC Juristen und Juristinnen folgende Rechte:

  • Der Reiseveranstalter kann den Vertrag nach Beginn der Pauschalreise nicht einfach wegen außergewöhnlicher Umstände kündigen. Sie selbst können die Reise kündigen, wenn sie erheblich beeinträchtigt ist. Sie müssen die bereits verbrachten Reisetage zahlen, für die übrige Zeit bekommen Sie Ihr Geld zurück. Es muss aber in jedem Einzelfall belegt werden, dass die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt wird.

  • Der Veranstalter muss für Ihre Rückreise sorgen und die dafür entstehenden Mehrkosten tragen. Ist die Rückreise nicht möglich, muss er für maximal drei Tage die Unterbringungskosten übernehmen.

  • Der Reiseveranstalter muss Hilfeleistungen erbringen und zum Beispiel über Gesundheitsdienste und konsularische Unterstützung informieren. Außerdem muss er Sie zum Beispiel bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten unterstützen.

Das gilt für Individualreisende

Wer einzelne Reiseleistungen wie Flug, Hotel oder Ferienwohnung gebucht hat, kann nicht so einfach kostenfrei stornieren:

  • Wenn Sie eine Unterkunft einzeln gebucht haben, können Sie diese nicht stornieren, solange die Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist. Sie müssen auf die Kulanz des Anbieters hoffen. In der Regel gilt das Recht des Landes, in dem die gebuchte Unterkunft liegt, wenn Sie direkt im Ausland gebucht haben. Versuchen Sie, mit dem Hotelier oder Vermieter eine gütliche Einigung zu finden. Sie müssen aber weder Zimmerpreis noch Stornogebühren zahlen, wenn der Vermieter seine Leistung nicht erbringen kann (z.B. weil das Hotel wegen Überschwemmung evakuiert werden muss).

Bei Individualreisenden besteht eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit demnach nur, wenn die Einzelleistung nicht erfüllt werden kann. Können Individualleistungen (z.B. Flug) ohne Einschränkungen erbracht werden, wollen Urlauber und Urlauberinnen ihre Reise jedoch nicht mehr antreten, so ist bei einer Absage durch den Reisenden eine kostenfreie Stornierung nicht möglich.

Mit Material von dpa.