Überschwemmungen in Marokko: Behörden rufen höchste Warnstufe aus
Von Sabrina Doschek

Marokko wird derzeit von heftigen Regenfällen heimgesucht. Aufgrund der anhaltenden Überschwemmungen mussten jetzt mehr als 50.000 Menschen evakuiert werden. Was Reisende beachten sollten.
Welche Regionen Marokkos betroffen sind
Höchste Wetterwarnstufe Rot in mehreren Regionen ausgerufen
Welche Rechte Sie als Reisende haben
Nachdem bereits im Dezember letzten Jahres heftige Unwetter über Marokko hinwegzogen, wird das nordafrikanische Land derzeit erneut von Starkregen und Überschwemmungen getroffen. Besonders stark betroffen ist der Norden Marokkos, unter anderem die Stadt Ksar-el-Kebir, die bereits unter Wasser steht. Die Behörden haben Bewohner und Bewohnerinnen evakuiert und teilweise in Notunterkünfte gebracht.
Eine Besserung der Lage ist laut marokkanischem Wetterdienst erst ab Donnerstag, 5. Februar, in Sicht. In Höhenlagen kann es sogar zu Schneefällen kommen, weitere Überschwemmungen werden befürchtet. Deshalb haben die Behörden jetzt offiziell die höchste Wetterwarnstufe (Rot) für folgende Regionen ausgerufen:
Chefchaouen
Mdiq Fnideq
Tétouan
Tanger Assilah
Ouezzane
Lahrache
Fahs Anjra
Marokko-Urlaubern und -Urlauberinnen empfiehlt das Auswärtige Amt in Berlin, vor Reisen in die betreffenden Regionen "unbedingt die von staatlichen Akteuren wie zum Beispiel der staatlichen Nachrichtenagentur MAP mit Präsenz in sozialen Medien wie Instagram und Facebook, dem Innenministerium und der Generaldirektion für Meteorologie veröffentlichten Erklärungen zur Sicherheit, Evakuierungen und der Passierbarkeit von Straßen" zu verfolgen.
Ihre Rechte bei Naturkatastrophen: Pauschalreise abbrechen?
Marokko-Besucher und -Besucherinnen, die bereits vor Ort sind, haben laut ADAC Juristen und Juristinnen folgende Rechte:
Der Reiseveranstalter kann den Vertrag nach Beginn der Pauschalreise nicht einfach wegen außergewöhnlicher Umstände kündigen. Sie selbst können die Reise kündigen, wenn sie erheblich beeinträchtigt ist. Sie müssen die bereits verbrachten Reisetage zahlen, für die übrige Zeit bekommen Sie Ihr Geld zurück. Es muss aber in jedem Einzelfall belegt werden, dass die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt wird.
Der Veranstalter muss für Ihre Rückreise sorgen und die dafür entstehenden Mehrkosten tragen. Ist die Rückreise nicht möglich, muss er für maximal drei Tage die Unterbringungskosten übernehmen.
Der Reiseveranstalter muss Hilfeleistungen erbringen und zum Beispiel über Gesundheitsdienste und konsularische Unterstützung informieren. Außerdem muss er Sie zum Beispiel bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten unterstützen.
Überschwemmungen in Marokko: Das gilt für Individualreisende
Wer einzelne Reiseleistungen wie Flug, Hotel oder Ferienwohnung gebucht hat, kann nicht so einfach kostenfrei stornieren:
Wenn Sie eine Unterkunft einzeln gebucht haben, können Sie diese nicht stornieren, solange die Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist. Sie müssen auf die Kulanz des Anbieters hoffen. In der Regel gilt das Recht des Landes, in dem die gebuchte Unterkunft liegt, wenn Sie direkt im Ausland gebucht haben. Versuchen Sie, mit dem Hotelier oder Vermieter eine gütliche Einigung zu finden.
Sie müssen aber weder Zimmerpreis noch Stornogebühren zahlen, wenn der Vermieter seine Leistung nicht erbringen kann (z.B. weil das Hotel wegen Überschwemmung evakuiert werden muss).
Bei Individualreisenden besteht eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit demnach nur, wenn die Einzelleistung nicht erfüllt werden kann. Können Individualleistungen (z.B. Flug) ohne Einschränkungen erbracht werden, wollen Urlauber und Urlauberinnen ihre Reise jedoch nicht mehr antreten, so ist bei einer Absage durch den Reisenden eine kostenfreie Stornierung nicht möglich.