Spanien: Streik an Flughäfen u.a. in Barcelona und auf Mallorca

Mega-Streik in der Hochsaison: An zahlreichen Flughäfen in Spanien legt das Bodenpersonal die Arbeit nieder. Viele Airlines sind betroffen, und der Auftakt liegt mitten in den deutschen Schulferien!
Betroffene Airlines sind u.a. Ryanair, Easyjet und Wizz Air
Erste Streikserie findet an mehreren Tagen im August statt
Zwei verschiedene Bodendienstleister an 27 Airports streiken
Spanien steht vor einer turbulenten Reisezeit: Das Bodenpersonal an 27 Flughäfen hat eine umfassende Streikserie angekündigt, die sich über mehrere Monate erstrecken soll. Besonders betroffen ist die Billigfluglinie Ryanair. Doch auch bei den Airlines Wizz Air, Easyjet, Emirates und British Airways könnte es ein Flugchaos geben.
Spanien: Streiks an mehreren Tagen im August
Am 15. August findet der Auftakt einer Reihe von Arbeitsniederlegungen statt, die vor allem Fluggäste von Ryanair betreffen. Sie sind an mehreren Terminen bis zum Jahresende geplant. Sie finden jeweils in drei festgelegten Zeitfenstern statt:
Frühschicht: 5 bis 9 Uhr
Mittagsschicht: 12 bis 15 Uhr
Abendschicht: 21 bis 23.59 Uhr
Betroffen sind 27 Flughäfen im ganzen Land – darunter wichtige Drehkreuze wie Madrid, Barcelona, Málaga, Alicante und Palma de Mallorca. Die Gewerkschaft UGT erhebt schwere Vorwürfe gegen Azul Handling: Unter anderem würden Mitarbeitende zu unbezahlten Zusatzstunden gedrängt, bei Verweigerung drohten Sanktionen. Zudem sei die Personaldecke zu dünn, die Arbeitsbedingungen prekär.
Parallel dazu hat die Gewerkschaft UGT auch für das Bodenpersonal von Menzies Aviation landesweite Ausstände angekündigt – jeweils ganztägig an den Wochenenden 16./17. August, 23./24. August, sowie 30./31. August. Menzies betreut Fluglinien wie Emirates, British Airways, Easyjet und Wizz Air. Zu den betroffenen Flughäfen zählen Flughäfen wie Barcelona-El Prat, Palma de Mallorca, Málaga-Costa del Sol, Alicante-Elche und Teneriffa Süd.
Streiks an Flughäfen: Was Reisende jetzt tun können
Reisende sollten ihren Flugstatus regelmäßig prüfen, und besonders an den genannten Streiktagen
frühzeitig am Flughafen erscheinen, um Verzögerungen bei Check-in und Gepäckabfertigung abzufangen.
Grundsätzlich gilt: Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.
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Mitarbeit: Katharina Dümmer