Streik in der Hochsaison: An zahlreichen Flughäfen in Spanien legt das Bodenpersonal die Arbeit nieder. Einige Termine liegen noch in den deutschen Schulferien! Billigfluglinie Ryanair betroffen Streiks u.a. an den Flughäfen Mallorca, Madrid und Barcelona Was Sie bei Streiks beachten müssen Spanien steht mitten in einer turbulenten Reisezeit: Das Bodenpersonal an zahlreichen Flughäfen hat eine umfassende Streikserie begonnen, die sich über mehrere Monate erstrecken soll. Betroffen sind alle Airports der Billigfluglinie Ryanair bzw. Reisen von und nach Spanien. Spanien: Streiks bis Jahresende Bis zum Jahresende können Arbeitsniederlegungen stattfinden, die Fluggäste der Billigfluglinie Ryanair betreffen. Insgesamt sind Streiks jeweils am Mittwoch, Freitag und am Wochenende bis Dezember vorgesehen, die jeweils in drei festgelegten Zeitfenstern geplant sind: Frühschicht: 5 bis 9 Uhr Mittagsschicht: 12 bis 15 Uhr Abendschicht: 21 bis 23.59 Uhr Betroffen sind alle Ryanair-Standorte in Spanien, darunter die großen Flughäfen in Madrid, Barcelona, Malaga und Palma de Mallorca. Die Gewerkschaft UGT erhebt schwere Vorwürfe gegen Azul Handling: Unter anderem würden Mitarbeitende zu unbezahlten Zusatzstunden gedrängt, bei Verweigerung drohten Sanktionen. Zudem sei die Personaldecke zu dünn, die Arbeitsbedingungen prekär. Bei den jüngsten Streiks im August waren die Auswirkungen für Fluggäste vergleichsweise gering gewesen. Auch diesmal will das Spanische Verkehrsministerium eine Grundversorgung sicherstellen, in dem es Mindestdienste anordnet. Für August waren auf inländischen Strecken von und zu den Balearen und Kanaren zwischen 76 und 87 Prozent der Verbindungen garantiert. Im September sollen es zwischen 69 und 86 Prozent sein, im Oktober zwischen 59 und 83 Prozent. Hier finden Sie Infos zu den aktuellen Streiks an Flughäfen in Portugal. Streiks an Flughäfen: Was Reisende jetzt tun können Reisende sollten ihren Flugstatus regelmäßig prüfen, und besonders an den genannten Streiktagen frühzeitig am Flughafen erscheinen, um Verzögerungen bei Check-in und Gepäckabfertigung abzufangen. Grundsätzlich gilt: Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können sie bei der Fluggesellschaft geltend machen. Mitarbeit: Katharina Dümmer