Lufthansa: Piloten streiken vorerst nicht

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Von Katharina Dümmer

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Flugzeuge der Fluggesellschaft Lufthansa bleiben während eines Streiks auf dem Boden
Erscheinen die Lufthansa-Pilotinnen und -Piloten nicht zur Arbeit, bleiben die Flieger am Boden© imago images/Jörg Halisch

Im Tarifkonflikt zwischen dem Lufthansa-Konzern und den Piloten der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit stehen die Zeichen etwas auf Entspannung – fraglich ist, wie lange.

  • Gespräche zwischen Lufthansa und den Piloten sollen weitergehen

  • Im Streikfall Ausfälle und Verspätungen

  • Diese Rechte haben Reisende bei Streik

Bei Lufthansa steht seit Wochen ein Streik der Pilotinnen und Piloten im Raum. Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit hat im Tarifkonflikt die seit Mitte Oktober andauernden Verhandlungen mit der Fluglinie am Freitag, 24. Oktober, für gescheitert erklärt. Eine Urabstimmung hatte bereits Ende September eine Mehrheit für einen Streik ergeben. Zu einer Arbeitsniederlegung bei der Lufthansa-Kernmarke kam es bislang aber nicht.

Vorerst kein Piloten-Streik bei Lufthansa

Das Hin und Her um einen möglichen Piloten-Streik geht weiter. Nach dem Scheitern der Gespräche, die unter strenger Geheimhaltung stattgefunden haben, hat die Gewerkschaft Cockpit nun ihr weiteres Vorgehen bekannt gegeben. Cockpit räumt der Lufthansa mehr Zeit für Gespräche ein, zeigt sich aber gleichzeitig streikbereit. Prinzipiell wäre ein Streik jederzeit möglich.

Zuletzt hatte die VC im Jahr 2022 einen Streik bei der Lufthansa-Kerngesellschaft organisiert.

Lufthansa-Konflikt auch mit UFO

Fluggästen von Lufthansa könnte auch von anderer Seite aus Ärger drohen: Die Gewerkschaft UFO, die das Kabinenpersonal vertritt, erklärte Ende September die Gespräche mit der Konzernführung über eine tarifliche Gesamtlösung für das Kabinenpersonal bei Lufthansa, Lufthansa CityLine, Lufthansa City Airlines und Discover Airlines für gescheitert. Wie es weitergeht, ist bislang allerdings unklar. Streiks wurden bisher nicht angekündigt.

Streik bei der Airline: Diese Rechte haben Reisende

Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Die Airline muss jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn sie sich auf sogenannte außergewöhnliche Umstände berufen kann. Ob ein Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, muss im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich können jedenfalls bei einem Streik des eigenen Personals der Airline Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.

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Mit Material von dpa.