Auswärtiges Amt: Versorgungsengpässe in Sri Lanka erschweren das Reisen

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Von Katharina Dümmer

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Menschen stehen Schlange an einer Tankstelle in Sri Lanka
Sprit an den Tankstellen auf Sri Lanka ist knapp. Nun wurde er rationiert© imago images/Pacific Press Agency

Reisen in Sri Lanka gestalten sich derzeit schwierig. Das Auswärtige Amt warnt in seinem Reisehinweis vor deutlichen Versorgungsengpässen – nicht nur an Tankstellen. So ist die aktuelle Lage.

  • Engpässe bei Sprit, Strom, Lebensmitteln und Medikamenten

  • Flugverbindungen in Gefahr

  • Diese Rechte haben Reisende

Sri Lanka zählt zu den beliebtesten Urlaubsländern Asiens. Nach schweren Verwüstungen infolge des Zyklons Ditwah Ende 2025, von denen sich die Urlaubsinsel im Indischen Ozean nur langsam erholt, gibt es in Sri Lanka nun auch Versorgungsengpässe, wie das Auswärtige Amt mitteilt.

Sri Lanka: Versorgungsengpässe bei Sprit, Strom, Lebensmitteln und Co.

"Sri Lanka ist nicht direkt von der Krise im Nahen und Mittleren Osten betroffen. Dennoch wirken sich unter anderem Luftraumsperrungen und der eingeschränkte Flugbetrieb (vor allem an den großen Drehkreuzen in den Golfstaaten) direkt auf Flugverbindungen von und nach Sri Lanka aus", schreibt das Auswärtige Amt.

Was das Reisen erschwert, so das Auswärtige Amt weiter, ist die angespannte Treibstofflage. Seit dem 15. März wird die Abgabe von Treibstoffen durch die sri-lankische Regierung rationiert. Eine weitere Verschärfung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Der Bezug von Treibstoff ist momentan nur im Rahmen einer wöchentlichen Quote und nach einer Online-Registrierung möglich.

Zumindest temporäre Engpässe drohen auch bei essenziellen Gütern wie Kohle, Nahrungsmitteln und insbesondere Medikamenten. Zudem sind Stromausfälle möglich. Vor allem flächendeckende und lang anhaltende Blackouts wirken sich auf nahezu alle Bereiche des modernen Lebens aus.

Reisen in Sri Lanka

Gerade wegen der Engpässe an den Tankstellen ist davon auszugehen, dass Rundreisen nicht wie geplant durchgeführt werden können. Das Auswärtige Amt hat folgende Tipps für Urlauber:

  • Folgen Sie den Empfehlungen und Anweisungen der Behörden zu den aktuellen Einschränkungen, wenn Sie sich bereits in Sri Lanka befinden.

  • Verfolgen Sie tagesaktuell die Nachrichten und berücksichtigen Sie diese bei Ihrer weiteren Reiseplanung.

  • Informieren Sie sich während der Planung Ihrer Reise und vor Anmietung eines Fahrzeugs bei den jeweiligen Transportanbietern zur aktuellen Versorgungslage und dem geltenden Verfahren.

  • Informieren Sie sich zu weiteren Fragen bei der sri-lankischen Touristen-Hotline unter der Kurzwahl 1912.

  • Wenn Sie auf Medikamente angewiesen sind, nehmen Sie einen ausreichenden Vorrat über die Anzahl Ihrer geplanten Reisetage hinaus mit.

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Ihre Rechte bei Pauschalreisen

Sri-Lanka-Besucher und -Besucherinnen, die bereits vor Ort sind, haben für den Fall, dass es tatsächlich zu relevanten Einschränkungen auf der Reise kommt, laut ADAC Juristen und Juristinnen grundsätzlich folgende Rechte:

  • Der Reiseveranstalter kann den Vertrag nach Beginn der Pauschalreise nicht einfach wegen außergewöhnlicher Umstände kündigen. Sie selbst können die Reise kündigen, wenn diese erheblich beeinträchtigt ist. Sie müssen die bereits verbrachten Reisetage zahlen, für die übrige Zeit bekommen Sie Ihr Geld zurück. Es muss aber in jedem Einzelfall belegt werden, dass die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt wird.

  • Der Veranstalter muss für Ihre Rückreise sorgen und die dafür entstehenden Mehrkosten tragen. Ist die Rückreise nicht möglich, muss er für maximal drei Tage die Unterbringungskosten übernehmen.

  • Der Reiseveranstalter muss Hilfeleistungen erbringen und zum Beispiel über Gesundheitsdienste und konsularische Unterstützung informieren. Außerdem muss er Sie zum Beispiel bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten unterstützen.

Das gilt für Individualreisende

Wer einzelne Reiseleistungen wie Flug, Hotel oder Ferienwohnung gebucht hat, kann nicht so einfach kostenfrei stornieren:

  • Wenn Sie eine Unterkunft einzeln gebucht haben, können Sie diese nicht stornieren, solange die Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist. Sie müssen auf die Kulanz des Anbieters hoffen. In der Regel gilt das Recht des Landes, in dem die gebuchte Unterkunft liegt, wenn Sie direkt im Ausland gebucht haben. Versuchen Sie, mit dem Hotelier oder Vermieter eine gütliche Einigung zu finden.

  • Sie müssen aber weder Zimmerpreis noch Stornogebühren zahlen, wenn der Vermieter seine Leistung nicht erbringen kann.

  • Bei Individualreisenden besteht eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit demnach nur, wenn die Einzelleistung nicht erfüllt werden kann. Können Individualleistungen (z.B. Flug) ohne Einschränkungen erbracht werden, wollen Urlauber und Urlauberinnen ihre Reise jedoch nicht mehr antreten, so ist bei einer Absage durch den Reisenden eine kostenfreie Stornierung nicht möglich.

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Wenn Sie eine Sri-Lanka-Reise gebucht haben

Wer eine bevorstehende Sri-Lanka-Reise stornieren möchte, sollte beachten: Bei einer Pauschalreise kann kostenfrei storniert werden, sofern die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird.

Bei dem aktuellen Reisehinweis des Auswärtigen Amtes handelt es sich jedoch nicht um eine Reisewarnung. Wenn unmittelbar vor Reiseantritt eine konkrete Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseziel vorliegt, ist ein kostenloses Reise-Storno sehr wahrscheinlich möglich. Eine solche Reisewarnung gilt nämlich als starkes Indiz für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände.