Proteste in Tansania: Auswärtiges Amt rät zur Vorsicht

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Von Sabrina Doschek

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Menschen protestieren in Tansania
In Tansania kam es landesweit zu – teilweise gewaltsamen – Protesten© dpa/Uncredited

In Tansania kam es nach den Präsidentschaftswahlen landesweit zu Protesten. Inzwischen ist die Lage stabil, allerdings rät das Auswärtige Amt Reisenden weiterhin zur Vorsicht. Was Urlauber und Urlauberinnen wissen sollten.

  • Die Situation hat sich stabilisiert, von Reisen in bestimmte Regionen wird weiter abgeraten

  • Touristinnen und Touristen sollten auf persönliche Krisenvorsorge achten

  • Ihre Rechte als Reisende

Nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 29. Oktober 2025 war es in Tansania zu landesweiten, teils gewaltsamen Protesten gekommen. Die tansanische Regierung reagierte mit massiver Polizeipräsenz und dem Einsatz von Sicherheitskräften. Auch auf Sansibar kam es zu schweren Auseinandersetzungen mit Demonstrierenden. Das Internet war teilweise abgeschaltet, es kam zu Problemen im Flugverkehr und auch die Versorgungslage mit Lebensmitteln und Treibstoff war beeinträchtigt. Mittlerweile hat sich die Lage stabilisiert.

Das Auswärtige Amt rät dennoch zur Vorsicht und empfiehlt Reisenden eine persönliche Krisenvorsorge. Von nicht notwendigen Reisen in den südlichen Teil der Region Mtwara (unmittelbare Grenzregion zu Mosambik) sowie zu den Inseln und der Küstenregion südlich von Kisiju wird nach wie vor abgeraten.

Was das Auswärtige Amt Reisenden vor Ort rät

Die Lage in Tansania bleibt volatil. Es könnte erneut zu Demonstrationen und Ausschreitungen kommen. Touristinnen und Touristen, die bereits vor Ort sind, rät das Auswärtige Amt zu besonderer Achtsamkeit. Demonstrationen und Menschenansammlungen sind zu meiden, den Anweisungen der Sicherheitskräfte ist zu folgen. Zudem sollte man besonders an belebten Orten, in internationalen Hotels, Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr sowie in ausländischen Botschaften vorsichtig sein.

Weiter rät die Behörde, keine Fotos von Sicherheitskräften, militärischen Einrichtungen, Protesten oder Ausschreitungen zu machen und derartige Bilder gegebenenfalls von Geräten zu löschen.

Zudem ist es ratsam, sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes einzutragen und Handys sowie andere Kommunikationsmittel immer voll aufzuladen, wenn Zugang zu Strom gewährt ist.

Hintergrund der Proteste in Tansania

Präsidentin Samia Suluhu Hassan, seit 2021 im Amt, wurde in den aktuellen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen erneut zur Siegerin erklärt. Unter ihrer Führung kam es bereits zunehmend zur Unterdrückung von Medienschaffenden und Kritikern, obwohl sie sich zu Beginn ihrer Amtszeit klar für Presse- und Meinungsfreiheit ausgesprochen hatte. Dass potenzielle Gegenkandidaten und -kandidatinnen von der aktuellen Wahl ausgeschlossen wurden, stößt auf massiven Protest im ganzen Land.

Lassen sich Reisen jetzt kostenfrei stornieren?

Eine kostenfreie Stornierung von Pauschalreisen ist laut ADAC Juristen und Juristinnen nur dann möglich, wenn die Reise aufgrund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen erheblich beeinträchtigt ist. Das wäre denkbar, wenn vertraglich vereinbarte Höhepunkte der Reise aufgrund von Protestaktionen komplett ausfallen, weil zum Beispiel Sehenswürdigkeiten gesperrt sind.

Ob die Absage eines Programmpunkts eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise darstellt, muss in der Gesamtschau der reisevertraglichen Leistungen beurteilt werden. Die bloße Angst vor Unruhen reicht für eine kostenfreie Stornierung meist nicht.

Zwar können Reisende jederzeit von einer gebuchten Reise zurücktreten, der Reiseveranstalter kann dann jedoch Stornogebühren verlangen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, Rücksprache mit dem Reiseveranstalter zu halten und gemeinsam eine Kulanzlösung zu suchen.

Wer Einzelleistungen wie Flug oder Hotel gebucht hat, kann kostenfrei von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, wenn dies vertraglich vorgesehen ist, also zum Beispiel das Hotelzimmer bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kostenfrei storniert werden kann oder die gebuchte Leistung nicht mehr erbracht, also beispielsweise der Flug abgesagt wird.

Sind die gebuchten Leistungen wie Flugbeförderung oder Unterbringung jedoch nicht unmittelbar durch die Protestaktionen beeinträchtigt, besteht kein Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung. Einschränkungen für Reisende vor Ort, die sich nicht auf die gebuchte Einzelleistung auswirken, führen daher nicht zu einem kostenfreien Stornorecht.

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Tansania: Bekannt für Serengeti, Sansibar, Kilimandscharo

Tansania liegt in Ostafrika und ist für seinen Naturreichtum bekannt. Der Kilimandscharo, der höchste Berg Afrikas, ist eine der Hauptattraktionen für Touristinnen und Touristen. Ebenfalls beliebt sind der Serengeti-Nationalpark und die Insel Sansibar.

Mit Material von dpa.