Reisen mit Hund und Katze: EU verschärft Haustier‑Regeln

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Von Katharina Dümmer

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Vier Hunde im Kofferraum eines neo grünen Autos
Neue EU-Regeln: Urlauber dürfen in der Regel mit höchstens fünf Haustieren gleichzeitig reisen© stock.adobe.com/ms-grafixx martin schlecht

Wer mit Hund und Katze ins Ausland reisen möchte, muss sich auf neue EU-Regeln einstellen. Auch wenn wesentliche Grundsätze gleich bleiben, müssen vor allem Besitzer mehrerer Haustiere aufpassen.

  • Fünf Tiere im Auto sind jetzt Obergrenze

  • EU-Heimtierausweis weiter Pflicht, aber mit weiteren Angaben

  • Neue Regeln werden gestaffelt eingeführt

Die Europäische Union hat die Regeln für die private Mitnahme von Haustieren präzisiert. Grundsätzlich bleibt vieles unverändert, dennoch gibt es klarere Vorgaben. Die neue EU-Verordnung soll dazu beitragen, Seuchen vom oder zum Tier zu verhüten oder zu bekämpfen.

Neue EU-Regel: Maximal fünf Haustiere dürfen mit

Im Alltag besonders relevant ist eine neue Obergrenze: Pro Fahrzeug dürfen künftig maximal fünf Tiere mitgenommen werden. Damit will die EU deutlicher zwischen privater Reise und gewerblichem Tiertransport unterscheiden. Die Regel gilt weiterhin für die klassischen Haustiere im Reiseverkehr: Hunde, Katzen und ausdrücklich auch Frettchen. Die Fünf‑Tier‑Grenze betrifft nicht gewerbliche Fahrten wie Urlaubsreisen oder Umzüge.

Wer mehr Tiere transportiert, fällt unter strengere rechtliche Anforderungen. Ausnahmen bestehen weiterhin zum Beispiel für Turniere/Shows mit entsprechendem Nachweis.

Einreise und Rückreise genauer geregelt

Die neuen Vorschriften beschreiben genauer, was bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land zu beachten ist. Das betrifft auch Fälle, in denen Tiere nur durch die EU durchreisen. Neu ist auch, wie mit Situationen umzugehen ist, wenn ein Tier nicht in ein Drittland einreisen darf und wieder zurück in die EU muss. Dafür gibt es jetzt feste Abläufe und Anforderungen.

Hier finden Sie die EU-Regeln im Detail

Heimtierausweise erhalten weitere Angaben

Heimtierausweise und Gesundheitsbescheinigungen müssen künftig zusätzliche Angaben enthalten. Dazu gehört auch eine klarere Zuordnung des Herkunftslandes (Herkunftscode). Die EU will damit vor allem Kontrollen vereinfachen und Missverständnisse vermeiden.

Wer sich Ärger ersparen will, sollte die Dokumente rechtzeitig vor Reiseantritt genau prüfen.

Reisen mit Hund und Katze: Das bleibt gleich

Für Reisen innerhalb der EU braucht jedes Tier einen gültigen Heimtierausweis. Bei Einreisen aus Nicht-EU-Staaten ist weiterhin ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Daran ändern auch die neuen Vorgaben nichts. Und die Pflichten für Halterinnen und Halter – Haustiere müssen eindeutig gekennzeichnet sein, meist per Mikrochip, und über einen gültigen Tollwut‑Impfschutz verfügen – bleiben ebenfalls gleich. Was auch nicht neu ist: Je nach Herkunftsland kann zusätzlich ein Antikörpertest verlangt werden.

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Einführung der EU-Regeln bis 2028

Die neuen EU-Regeln greifen nicht alle sofort. Ein Teil gilt bereits jetzt, andere Vorgaben folgen später. Die meisten Änderungen inklusive der Obergrenze bei mitreisenden Tieren gelten seit Mittwoch, 22. April. Der weitere Zeitplan:

  • Ab 1. Oktober 2026 werden neue Tiergesundheitsbescheinigungen vorgeschrieben.

  • Aktualisierte Heimtierausweise und neue ID‑Vorgaben werden ab 1. Januar 2028 verbindlich.

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