Monsun wütet auf Bali: Evakuierungen aufgrund von Überschwemmungen
Von Sabrina Doschek

Dauerregen auf der indonesischen Urlaubsinsel Bali sorgt für dramatisches Hochwasser. Aufgrund der Überschwemmungen müssen Einheimische und Reisende evakuiert werden. Welche Regionen genau betroffen sind und was für Urlauber und Urlauberinnen gilt.
Monsunregen überflutet Süd‑Bali
Weitere starke Regenfälle erwartet
Ihre Rechte als Reisende
Evakuierungen mit Schlauchbooten, Surfbrettern und Kajaks: So haben sich die Menschen auf Bali zum Teil vor den Fluten in Sicherheit gebracht. Seit dem Wochenende des 21. Februar sorgen sintflutartige Regenfälle für massive Überschwemmungen auf der Urlaubsinsel.
Auch Touristinnen und Touristen mussten ihre Unterkünfte verlassen. Besonders stark betroffen ist der Süden der Insel: In Kuta, Legian, Seminyak, Sanur und Canggu stehen Hotels, Gästehäuser und Villen teils hüfthoch unter Wasser. Neben Erdrutschen und umgestürzten Bäumen wird auch vor Verkehrsbehinderungen gewarnt: Vor allem auf dem Weg zum Flughafen Ngurah Rai solle man momentan deutlich mehr Zeit als üblich einplanen.
Bali unter Wasser: Warnungen vor weiterem Regen
Noch ist laut balinesischen Medien kein Ende in Sicht. Ganz im Gegenteil: Die örtliche Wetterbehörde warnt vor weiteren kräftigen Regenschauern, die möglicherweise bis in den April anhalten können. Normalerweise klingen die Monsun-Regenfälle langsam ab, in diesem Jahr allerdings hat die Regenzeit Bali außergewöhnlich früh und sehr extrem getroffen.
Naturkatastrophen: Ihre Rechte bei Pauschalreisen
Reisende, die bereits vor Ort sind, haben laut ADAC Juristen und Juristinnen folgende Rechte:
Der Reiseveranstalter kann den Vertrag nach Beginn der Pauschalreise nicht einfach wegen außergewöhnlicher Umstände kündigen. Sie selbst können die Reise kündigen, wenn sie erheblich beeinträchtigt ist. Sie müssen die bereits verbrachten Reisetage zahlen, für die übrige Zeit bekommen Sie Ihr Geld zurück. Es muss aber in jedem Einzelfall belegt werden, dass die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt wird.
Der Veranstalter muss für Ihre Rückreise sorgen und die dafür entstehenden Mehrkosten tragen. Ist die Rückreise nicht möglich, muss er für maximal drei Tage die Unterbringungskosten übernehmen.
Der Reiseveranstalter muss Hilfeleistungen erbringen und zum Beispiel über Gesundheitsdienste und konsularische Unterstützung informieren. Außerdem muss er Sie zum Beispiel bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten unterstützen.
Das gilt für Individualreisende
Wer einzelne Reiseleistungen wie Flug, Hotel oder Ferienwohnung gebucht hat, kann nicht so einfach kostenfrei stornieren:
Wenn Sie eine Unterkunft einzeln gebucht haben, können Sie diese nicht stornieren, solange die Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist. Sie müssen auf die Kulanz des Anbieters hoffen. In der Regel gilt das Recht des Landes, in dem die gebuchte Unterkunft liegt, wenn Sie direkt im Ausland gebucht haben. Versuchen Sie, mit dem Hotelier oder Vermieter eine gütliche Einigung zu finden. Sie müssen aber weder Zimmerpreis noch Stornogebühren zahlen, wenn der Vermieter seine Leistung nicht erbringen kann (z.B. weil das Hotel wegen Überschwemmung evakuiert werden muss).
Bei Individualreisenden besteht eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit demnach nur, wenn die Einzelleistung nicht erfüllt werden kann. Können Individualleistungen (z.B. Flug) ohne Einschränkungen erbracht werden, wollen Urlauber und Urlauberinnen ihre Reise jedoch nicht mehr antreten, so ist bei einer Absage durch den Reisenden eine kostenfreie Stornierung nicht möglich.
Bali: Trauminsel im Indischen Ozean
Die indonesische Ferieninsel Bali gehört zu den beliebtesten Touristenzielen in Asien. Die Insel der Götter begeistert Reisende vor allem durch ihre landschaftliche Schönheit und die reichhaltige, hinduistisch geprägte Kultur. Im Jahr 2025 besuchten laut Angaben der lokalen Behörden etwa 7 Millionen Touristen und Touristinnen Bali, dessen Bevölkerung etwas über 4 Millionen Menschen beträgt.
Mit Material von dpa.