Marokko-Urlaub: Was die Proteste für Reisende bedeuten

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Junge Menschen versammeln sich zu einer Demonstration in Rabat, um Reformen im Bildungs- und Gesundheitswesen zu fordern und gegen Korruption zu protestieren.
Marokko: Bei den Protesten der Bewegung GenZ 212 kommt es zu gewalttätigen Ausschreitungen© dpa/Anadolu

Seit Ende September protestieren in Marokko vor allem junge Menschen gegen die Regierung. In mehreren Städten eskalierte die Situation. Was Marokko-Reisende jetzt wissen müssen.

  • Demonstrationen in Rabat, Casablanca und Agadir

  • Auswärtiges Amt: Menschenansammlungen meiden

  • Reiserecht: Das sagen die ADAC Fachleute

Proteste in Marokko: Die aktuelle Lage

In Marokko macht die Protestbewegung GenZ 212 gegen die Regierung mobil. Schwerpunkt der Proteste sind die Hauptstadt Rabat und die Metropole Casablanca, aber auch das Touristenzentrum Agadir und Umgebung. Dabei kam es auch vereinzelt zu Ausschreitungen und Straßenschlachten mit den Sicherheitskräften. In der Stadt Lqliâa unweit von Agadir kamen zwei Demonstranten ums Leben. Weitere Demonstrationen, auch in anderen Orten, sind nicht auszuschließen.

Auswärtiges Amt: Menschenansammlungen meiden

Das Auswärtige Amt hat seine Reisehinweise zu Marokko angepasst. Konkret rät die Behörde:

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und Social Media und verfolgen Sie aufmerksam die Entwicklung.

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Reisebüro oder in Ihrem Hotel über die aktuelle Lage.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und schränken Sie Bewegungen nach Einbruch der Dunkelheit ein.

  • Seien Sie in der Öffentlichkeit zurückhaltend mit politischen Meinungsäußerungen.

Wer eine Pauschalreise nach Marokko gebucht hat, sollte sich bei seinem Veranstalter erkundigen, ob die Reise wie geplant stattfinden kann.

ADAC Auslandsnotruf

ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22 ) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.

ADAC: Kostenfreie Stornierung derzeit nicht möglich

Eine kostenfreie Stornierung von Pauschalreisen ist nur möglich, wenn die Reise aufgrund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen erheblich beeinträchtigt ist. Das wäre denkbar, wenn vertraglich vereinbarte Höhepunkte der Reise aufgrund von Protestaktionen komplett ausfallen, weil z.B. Sehenswürdigkeiten gesperrt sind.

Ob die Absage eines Programmpunkts eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise darstellt, muss in der Gesamtschau der reisevertraglichen Leistungen beurteilt werden. Die bloße Angst vor Unruhen reicht für eine kostenfreie Stornierung meist nicht.

Zwar können Reisende jederzeit von einer gebuchten Reise zurücktreten, der Reiseveranstalter kann dann jedoch Stornogebühren verlangen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, Rücksprache mit dem Reiseveranstalter zu halten und gemeinsam eine Kulanzlösung zu suchen.

Wichtig: Sollte sich die aktuelle Situation massiv verschärfen, könnte könnte auch ein kostenloser Reiserücktritt in Frage kommen.

Wer Einzelleistungen wie Flug oder Hotel gebucht hat, kann kostenfrei von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, wenn dies vertraglich vorgesehen ist, also z.B. das Hotelzimmer bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kostenfrei storniert werden kann oder die gebuchten Leistungen nicht mehr erbracht werden können, also beispielsweise der Flug abgesagt wird.

Sind die gebuchten Leistungen wie Flugbeförderung oder Unterbringung jedoch nicht unmittelbar durch die Protestaktionen beeinträchtigt, besteht kein Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung. Einschränkungen für Reisende vor Ort, die sich nicht auf die gebuchte Einzelleistung auswirken, führen daher nicht zu einem kostenfreien Stornorecht.

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Mit Material von dpa