Auf Mallorca drohen Streiks in Hotels und Restaurants

UGT Flaggen bei einem Streik in Spanien
Mallorca: Die Gewerkschaft UGT will Hotels und Restaurants bestreiken. Das dürfte die Laune der Reisenden erheblich trüben © dpa/Michele Parisato

Drohender Urlaubsärger auf Mallorca: Die Gewerkschaft UGT hat zu Streiks in Hotels und Restaurants aufgerufen. An mehreren Tagen im Juli könnte es für Reisende ungemütlich werden. Alle Streiktermine und die Folgen.

  • Streiks von 10. bis 31. Juli

  • Gravierende Einschnitte beim Service

  • Diese Rechte haben Reisende

Mitten in der Hauptsaison stehen Mallorca und die übrigen Balearen-Inseln vor einem Streik. Das Personal im Gastgewerbe soll nach dem Willen der Gewerkschaft UGT an sechs Tagen die Arbeit niederlegen.

Mallorca: Streiks in Hotels und Restaurants

Betroffen von den Streiks sind Hotels, Restaurants und Bars. Nach derzeitigem Stand sind komplette Schließungen wohl nicht geplant. Aber Touristen müssen mit erheblichen Einschnitten im Service rechnen. Für Urlauber bedeute der Streik, dass sie in den Hotels auf warme Küche, Zimmerservice oder Kellner verzichten und ihre Koffer selbst tragen müssen, so die Gewerkschaft.

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Mallorca-Streiks: Das sind die Termine

Die Streiks, zu denen mehr als 200.000 Beschäftigte aufgerufen sind, sollen vom 10. Juli an insgesamt sechs Tagen stattfinden. Die Termine sind:

  • 10. Juli

  • 18. Juli

  • 19. Juli

  • 25. Juli

  • 26. Juli

  • 31. Juli

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Hotelstreik: Diese Rechte haben Reisende

Ansprüche für Reisende können sich ergeben, wenn Leistungen nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden. Wurde beispielsweise bei einem Hotelaufenthalt Vollpension gebucht, welche die Gäste aufgrund des Streiks nun nicht erhalten, kommen Minderungsansprüche in Betracht.

Zu unterscheiden ist dabei stets, ob die Hotelübernachtung als Teil einer Pauschalreise zusammen mit mindestens einer weiteren, anderen Reiseleistung wie z.B. einem Flug gebucht wurde, oder ob es sich um eine Individualbuchung handelt. Bei einer Pauschalreise kommt eine Minderung des Reisepreises in Betracht, die gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden muss.

Wurde nur das Hotelzimmer gebucht, kann gegebenenfalls eine Mietminderung in Betracht kommen, die direkt beim Vertragspartner (z.B. dem Hotelier) geltend gemacht werden muss. Hierbei ist zu beachten, dass bei der Anmietung von Unterkünften im Ausland ausländisches, hier also spanisches Recht gilt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

Nähere Informationen und Musterformulare für die Geltendmachung finden Reisende hier.

Kaum noch Aussicht auf Streikabsage

Die Chancen, dass die Streiks in Hotels und Restaurants noch abgeblasen werden, scheinen nicht sehr groß. Hintergrund sind unversöhnliche Positionen im Streit um einen neuen Tarifvertrag. Laut UGT liegen die Positionen zu weit auseinander, um eine Einigung zu erzielen. Die UGT kritisiert, dass die Arbeitgeberseite keine ernsthaften Zugeständnisse mache. Die Hoteliers werfen der UGT vor, den Streik als Druckmittel zu nutzen. Nach Medienberichten hat die UGT am Donnerstag, 26. Juni, die jüngsten Verhandlungen abgebrochen.

Auch in früheren Jahren gab es schon mehrmals Streikdrohungen im Gastgewerbe auf den Balearen-Inseln. Die Ausstände konnten jedoch kurzfristig abgewendet werden.