Italien: Erdbeben erschüttert die Toskana
Von Katharina Dümmer

Mittelschweres Erdbeben in der Toskana: Betroffen ist auch die Touristenmetropole Florenz. So ist die aktuelle Lage in der beliebten Urlaubsregion. Was Osterurlauber beachten müssen.
Erdbeben der Stärke 4,1
So ist die aktuelle Lage in Florenz
In Italien sind Erdbeben keine Seltenheit
In der Toskana, einer der beliebtesten Urlaubsregionen Italiens, hat sich am Donnerstag, 26. März, ein Erdbeben ereignet. Nach Angaben des italienischen Instituts für Geophysik und Vulkanologie (INGV) hatte es eine Stärke von 4,1 auf der Richterskala.
Erdbeben in der Toskana trifft Florenz und Pistoia
Die heftigsten Erschütterungen wurden gegen 9.40 Uhr in der Region der 90.000-Einwohner-Stadt Pistoia registriert. Die Erdstöße waren aber auch im 35 Kilometer weiter gelegenen Florenz zu spüren, der Hauptstadt der Toskana.
So ist die aktuelle Lage
Über größere Schäden in Florenz oder einem anderen Touristenziel der Toskana wurde bisher nichts bekannt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Gebäude und Brücken in der Region vorübergehend gesperrt werden, um Schäden zu überprüfen.
Weitere Erschütterungen in der Region sind außerdem wahrscheinlich. Nicht selten folgen auf ein Erdbeben mehrere, meist schwächere Nachbeben.
ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22 ) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.
Hier finden Sie die schönsten Sehenswürdigkeiten der Toskana.
Erdbeben in Italien keine Seltenheit
Italien wird häufig von Erdstößen erschüttert. Jährlich werden Tausende kleinere oder größere Beben gezählt. 2009 starben etwa 300 Menschen bei dem Erdbeben von L'Aquila mit einer Stärke von mehr als 6 auf der Richterskala.
Reiserücktritt: Wann man kostenfrei stornieren kann
Pauschalurlauber und -urlauberinnen können eine Reise grundsätzlich kostenfrei stornieren, wenn ihre Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Diese müssen direkt am Urlaubsort oder in unmittelbarer Nähe und im zeitlichen Zusammenhang mit der konkreten Reise auftreten.
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist ein Indiz für das Vorliegen solcher Umstände, aber nicht notwendige Voraussetzung. Maßgeblich sind im Einzelfall die Wahrscheinlichkeit und die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung.
Wichtig: Die bloße Angst vor einer Naturkatastrophe allein ist für eine kostenfreie Stornierung nicht ausreichend.
Individualreisende, die einzelne Leistungen wie Flug, Hotel oder Ferienwohnung gebucht haben, können nicht so einfach kostenfrei stornieren. Wenn der Flug durchgeführt wird oder die Unterkunft zugänglich ist, müssen sie auf die Kulanz des Anbieters hoffen.
Mit Material von dpa.