Einreise nach Deutschland: Aktuelle Regeln für Rückkehrende

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Für Reiserückkehrende gelten erleichterte Regeln. Was bei der Einreise nach Deutschland zu beachten ist, und wann ein Corona-Test notwendig ist.
Update: Ab 1. Juni entfällt 3G-Pflicht bei der Einreise nach Deutschland
Bis 31. Mai gilt: Einreisende benötigen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis
+++ Ab 1. Juni entfällt bei der Einreise nach Deutschland die 3G-Pflicht: Reisende müssen dann nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. +++
Die aktuellen Einreiseregeln bis 31. Mai
Alle Einreisenden müssen einen der folgenden Nachweise bereits bei der Einreise nach Deutschland vorlegen können: einen aktuellen Corona-Test (PCR oder Antigen) oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen Genesenen-Nachweis.
Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Diese Regeln gelten für Einreisen aus allen Ländern.
Weltweit gilt kein Land mehr als Corona-Hochrisiko-Gebiet. Damit entfällt für Reise-Rückkehrende nach Deutschland die Digitale Einreiseanmeldung, auch für Ungeimpfte ist keine Quarantäne mehr nötig.
Für die Einreise nach Deutschland gilt die vollständige Impfung derzeit für 270 Tage. Personen, die geboostert sind, können aktuell zeitlich unbegrenzt einreisen.
Als vollständig geimpft gilt man aktuell entweder mit zwei Impfdosen oder einer Dosis plus einer überstandenen Infektion. Als Beleg für eine vollständige Impfung wird ein ärztlicher Nachweis auf Papier oder digital (z.B. CoV-Pass-App fürs Smartphone) auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch anerkannt. Eine Übersicht, welche Impfstoffe in Deutschland und im Ausland zugelassen* sind, gibt es beim Paul-Ehrlich-Institut.
Nach welchem Zeitraum die vollständige Impfung gilt:
- nach zwei Impfdosen: nach 14 Tagen
- nach Infektion und anschließend einer Dosis: sofort
- nach einer Dosis und anschließender Infektion: ab dem 29. Tag
Achtung: Wer mit Johnson & Johnson (Janssen) geimpft wurde, benötigt mittlerweile eine zweite Impfung, um als vollständig geimpft zu gelten.
Genesenen-Status haben alle Ungeimpften, deren Infektion mindestens 28 Tage und höchstens drei Monate zurückliegt. Als Beleg für eine Genesung wird ein ärztlicher Testnachweis (z.B. ein PCR-Labortest) auf Papier oder digital (z.B. CoV-Pass-App fürs Smartphone) auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch akzeptiert.
Tagesausflügler, die sich weniger als 24 Stunden im Ausland aufgehalten haben, brauchen bei der Rückkehr nach Deutschland keinen Corona-Test oder Nachweis über eine Impfung oder Genesung. Diese Befreiung gilt nicht für Flugreisen.
Flugreisende: Impfung, Genesung oder Test
Wer mit dem Flugzeug aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, muss bereits beim Check-in am Abflugort einen der folgenden Nachweise vorlegen können: einen aktuellen Corona-Test, Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen Genesenen-Nachweis. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Ohne Nachweis ist kein Mitflug möglich.
Diese Corona-Tests werden bei Einreise akzeptiert
Der Testnachweis darf in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in Papierform oder digital vorliegen. Ein Antigentest darf maximal 48 Stunden, ein PCR-Test ebenfalls maximal 48 Stunden alt sein.
Bußgelder: Das können Verstöße kosten
Die Bußgelder für Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) können beträchtlich sein, den Rahmen hierfür geben die Bundesländer vor, im Einzelfall entscheiden die Kommunen.
So können dies etwa in Bayern oder auch in Nordrhein-Westfalen 250 Euro für ungeimpfte Auslandsrückkehrer mit einem fehlenden Corona-Test sein.
Überblick: Corona-Inzidenzen in Europa
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