Nato-Übung in Deutschland: Verspätungen bei einzelnen Flügen

Ein Flugzeug vom Typ Tornado der Luftwaffe mit einer Sonderlackierung steht während eines Medientags zur Luftwaffen-Übung «Air Defender 2023» über den Luftwaffenstützpunkt Jagel
Beim derzeitigen Nato-Manöver Air Defender kommen mehr als 200 Kampfjets zum Einsatz© picture alliance/dpa

Die derzeit stattfindende Nato-Übung Air Defender 2023 beeinträchtigt auch einige Passagierflüge. Flugreisende müssen sich auf Verspätungen einstellen, da immer wieder Lufträume gesperrt werden.

  • Zu Beginn kaum Beeinträchtigungen

  • Zunahme an Verspätungen in der zweiten Woche möglich

  • Lufträume jeweils für mehrere Stunden gesperrt

  • Welche Rechte Flugreisende haben

Nato-Übung: Dieser Luftraum ist betroffen

Die Nato führt im deutschen Luftraum derzeit die größte Luftwaffenübung seit Bestehen der Nato durch, an der über 250 Kampfflugzeuge sowie 10.000 Soldatinnen und Soldaten aus mehr als zwanzig Nato-Staaten beteiligt sind. Das Air-Defender-Manöver wird bis Freitag, 23. Juni andauern.

Im Luftraum über Deutschland sind dazu drei Sektoren eingerichtet, die jeweils für mehrere Stunden am Tag gesperrt werden:

  • Luftraum Ost (Mecklenburg-Vorpommern bis Ostsee) von 10 bis 14 Uhr

  • Luftraum Süd (Bayern bis Baden-Württemberg) von 13 bis 17 Uhr

  • Luftraum Nord (über der Nordsee) von 16 bis 20 Uhr

Nachts und am Wochenende gibt es keine Übungen.

Im Zusammenhang mit der Air-Defender-Übung besteht auch ein Drohnen-Flugverbot über Nord- und Ostsee: Hier finden Sie mehr Infos zu den Flugverboten.

Air Defender: Verspätungen und längere Flugzeiten

Urlauberinnen und Urlauber sollten mit Verspätungen und längeren Flugzeiten rechnen, da Passagierflugzeuge die gesperrten Bereiche umfliegen müssen und die Militäraktivität zunimmt. Eine Simulation der Nato-Übung hat allerdings errechnet, dass jeder Flug durchschnittlich lediglich fünf Minuten Verspätung haben wird.

Verspätungen bisher moderat

Welche Airports und welche Flüge von den Störungen konkret betroffen sind, steht – so die bisherige Erfahrung – erst kurzfristig fest. Der Flughafen Hamburg meldete an Tag 1 als einziger Airport Verspätungen, die im direkten Zusammenhang mit der Militärübung standen.

Die geringe Beeinträchtigung der zivilen Luftfahrt führt der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) darauf zurück, dass in den ersten Tagen der Übung noch eine vergleichsweise geringe Anzahl an Militärmaschinen im Luftraum unterwegs waren. Er geht davon aus, dass die Verspätungen, insbesondere in den Abendstunden, zunehmen könnten.

Reisende sollten ihren Flugstatus immer wieder checken und sich bei Fragen an die jeweilige Fluggesellschaft wenden. Noch seien die genauen Auswirkungen des Manövers auf einzelne Flüge unklar.

Nachtflugverbote teils gelockert

Einige Bundesländer haben ihre Nachtflugverbote gelockert. Am Stuttgarter Flughafen dürfen Maschinen während des Nato-Manövers bis zwei Uhr morgens starten. Auch für die Airports Hamburg und Düsseldorf ist eine Verlängerung der Betriebszeiten geplant. Am Frankfurter Flughafen wird es Spätstarts bis Mitternacht geben, wenn die Maschinen aufgrund des Manöver verspätet sind.

Nato-Manöver: Diese Rechte haben Reisende

Grundsätzlich haben Flugreisende nur bei kurzfristig mitgeteilten Annullierungen oder Verspätungen einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft auf eine pauschale Entschädigungszahlung nach der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung, also nur, wenn sie weniger als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug informiert werden.

Bei frühzeitiger Information mehr als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug besteht dieser Anspruch auf pauschale Ausgleichszahlung nicht.

Zudem muss die Fluggesellschaft keine Ausgleichzahlung leisten, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich auch beim Ergreifen zumutbarer Maßnahmen nicht hätten verhindern lassen. Bei der Nato-Übung dürfte es sich nach Einschätzung der ADAC Juristen um solche außergewöhnliche Umstände handeln.

Unabhängig davon, wann die Mitteilung durch die Fluggesellschaft erfolgt oder ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, können Fluggäste allerdings wählen, ob sie den Flug zu einem späteren Zeitpunkt durchführen möchten, also eine Umbuchung verlangen, oder ob sie von dem Beförderungsvertrag zurücktreten und eine Erstattung des Ticketpreises verlangen.

Für Ansprüche gegen den Staat dürfte es nach ADAC Einschätzung an einer Anspruchsgrundlage fehlen.

Flugchaos: Das sind die Alternativen

Bei innerdeutschen Verbindungen bietet sich als Alternative zu einem Flug auch eine Fahrt mit der Deutschen Bahn, Flixtrain oder mit einem Fernbus an. Wer eine Mitfahrgelegenheit sucht, ist beim ADAC Mitfahrclub gut aufgehoben. Auch Mietwagen können eine Alternative sein.