Nato-Übung in Deutschland: Verspätungen bei vielen Flügen im Juni

Die Nato-Übung "Air Defender" wird höchstwahrscheinlich zahlreiche Flüge in Deutschland stören. Flugreisende müssen sich auf Ausfälle und Verspätungen einstellen, da immer wieder Lufträume gesperrt werden.
Update: Mehrere Flughäfen heben Nachtflugverbote auf
Lufträume jeweils für mehrere Stunden gesperrt
Verspätungen und längere Flugzeiten möglich
Welche Rechte Flugreisende haben
Nato-Manöver: Das sind die Pläne
Die Nato führt im deutschen Luftraum von Montag, 12. Juni bis Freitag, 23. Juni, ein großes Kampfjetmanöver durch, an dem sich über 200 Militärmaschinen sowie Soldatinnen und Soldaten aus mehr als zwanzig Nato-Staaten beteiligen.
Im Luftraum über Deutschland werden dazu drei Sektoren eingerichtet, die jeweils für mehrere Stunden am Tag gesperrt werden:
Luftraum Ost (Mecklenburg-Vorpommern bis Ostsee) von 10 bis 14 Uhr
Luftraum Süd (Bayern bis Baden-Württemberg) von 13 bis 17 Uhr
Luftraum Nord (über der Nordsee) von 16 bis 20 Uhr
Nachts und am Wochenende wird es keine Übungen geben.
Im Zusammenhang mit der Air-Defender-Übung besteht auch ein Drohnen-Flugverbot über Nord- und Ostsee: Hier finden Sie mehr Infos zu den Flugverboten.
Verspätungen und längere Flugzeiten
Laut Information der Deutschen Flugsicherung (DFS) müssen Urlauberinnen und Urlauber wegen des Manövers mit Verspätungen und längeren Flugzeiten rechnen, da zivile Passagierflugzeuge die gesperrten Bereiche umfliegen müssen.
Im Gegensatz zur Deutschen Flugsicherung (DFS), die mit keinen kompletten Flugstreichungen rechnet, geht die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) davon aus, dass es sehr wohl zu massiven Ausfällen kommen wird. Der Grund: Viele Maschinen würden ihr Ziel nicht rechtzeitig erreichen, so dass sie am Folgetag am geplanten Ort nicht zur Verfügung stünden. Konkret befürchtet die Gewerkschaft, Flugreisende müssten mit täglich insgesamt 50.000 Verspätungsminuten rechnen. Außerdem würden pro Tag mindestens 100 Flüge ihr Umlaufziel vor den Nachtschließungen der Airports nicht erreichen und würden somit auch am Folgetag nicht am richtigen Einsatzort zur Verfügung stehen.
Welche Flüge betroffen sind, ist noch offen
Welche Airports und welche Flüge von den Störungen konkret betroffen sein werden, steht derzeit noch nicht fest. Genauere Informationen dazu wird es zeitnah bei den Fluglinien geben.
Um die Auswirkungen auf Flugreisende möglichst gering zu halten, appelliert Verkehrsminister Volker Wissing an die Länder, Flexibilität zu zeigen und die Nachtflugverbote während des Manövers zu lockern. Dadurch könnten Maschinen, die wegen der Luftraumsperren nicht fliegen können, auf Uhrzeiten ausweichen, die eigentlich unter die Nachtflugverbote fallen.
Einige Bundesländer haben bereits reagiert. Am Stuttgarter Flughafen dürfen Maschinen während des Nato-Manövers bis zwei Uhr morgens starten. Auch für die Airports Hamburg und Düsseldorf ist eine Verlängerung der Betriebszeiten geplant. Am Frankfurter Flughafen wird es Spätstarts bis Mitternacht geben, wenn die Maschinen aufgrund des Manöver verspätet sind.
Nato-Manöver: Diese Rechte haben Reisende
Grundsätzlich haben Flugreisende nur bei kurzfristig mitgeteilten Annullierungen oder Verspätungen einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft auf eine pauschale Entschädigungszahlung nach der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung, also nur, wenn sie weniger als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug informiert werden.
Bei frühzeitiger Information mehr als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug besteht dieser Anspruch auf pauschale Ausgleichszahlung nicht.
Zudem muss die Fluggesellschaft keine Ausgleichzahlung leisten, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich auch beim Ergreifen zumutbarer Maßnahmen nicht hätten verhindern lassen. Bei der Nato-Übung dürfte es sich nach Einschätzung der ADAC Juristen um solche außergewöhnliche Umstände handeln.
Unabhängig davon, wann die Mitteilung durch die Fluggesellschaft erfolgt oder ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, können Fluggäste allerdings wählen, ob sie den Flug zu einem späteren Zeitpunkt durchführen möchten, also eine Umbuchung verlangen, oder ob sie von dem Beförderungsvertrag zurücktreten und eine Erstattung des Ticketpreises verlangen.
Für Ansprüche gegen den Staat dürfte es nach ADAC Einschätzung an einer Anspruchsgrundlage fehlen.
Flugchaos: Das sind die Alternativen
Bei innerdeutschen Verbindungen bietet sich als Alternative zu einem Flug auch eine Fahrt mit der Deutschen Bahn*, Flixtrain* oder mit einem Fernbus an. Wer eine Mitfahrgelegenheit sucht, ist beim ADAC Mitfahrclub gut aufgehoben. Auch Mietwagen können eine Alternative sein.
* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.