Kerosin-Knappheit: Lufthansa reagiert auf Engpass
Von Sabrina Doschek

Der Konflikt zwischen den USA und dem Iran sorgt auch in Deutschland für Unruhe: Erneut wächst die Sorge wegen eines Mangels an Kerosin – mit Folgen für den Flugverkehr. Jetzt reagiert die Lufthansa auf den Kerosin-Engpass.
Update: Zu wenig Kerosin am Frankfurter Flughafen
Europa droht im Winter Kerosin-Mangel
Flüge im Vergleich zum Vorjahr deutlich teurer
Ihre Rechte bei Flugausfall
Die Internationale Energieagentur (IEA) warnte bereits im April 2026, dass mehrere europäische Länder mit einer Kerosin-Knappheit zu rechnen haben. Wegen drohender Engpässe schlug auch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) Alarm und warnte vor möglichen Flugausfällen und steigenden Ticketpreisen.
Knappes Kerosin in Frankfurt: So reagiert Lufthansa
Noch hat sich die Lage nicht derart dramatisch zugespitzt, aber jetzt reagiert Lufthansa auf einen möglichen Kerosin-Engpass am Frankfurter Airport. Flugzeuge der Lufthansa Group werden auf bestimmten Flugrouten aktuell vor Abflug nach Frankfurt mit zusätzlichen Kraftstoff betankt. Wie das Unternehmen auf Anfrage des ADAC mitteilte, handele es sich dabei lediglich um eine vorsorgliche Maßnahme. Grund dafür sei unter anderem eine reduzierte Pipeline-Kapazität.
„Als größte Airline am Flughafen Frankfurt hat Lufthansa vorausschauende Maßnahmen ergriffen, um einen verlässlichen Flugbetrieb auch über die nächsten Wochen hinweg weiterhin problemlos sicherzustellen. Es handelt sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Unsere Vorkehrungen zeigen bereits Wirkung und wir gehen davon aus, dass wir diese in absehbarer Zeit wieder einstellen können.“
Pressestelle, Lufthansa Group
Aufatmen können Reisende bezüglich möglicher Flugstreichungen. Diese soll es aufgrund des Kerosin-Mangels erst einmal nicht geben.
Europa droht im Winter ein Kerosin-Mangel
Laut dem Londoner Analysehaus Energy Aspects droht Ende des Jahres ein Defizit von täglich 510.000 Barrel Flugtreibstoff. Hauptgrund sind deutlich geringere Lieferungen aus dem Nahen Osten seit Beginn des Iran-Konflikts. Zwar steigen die Importe aus Ländern wie Südkorea, den USA und Kanada, doch die Vorräte im wichtigen Drehkreuz Amsterdam-Rotterdam-Antwerpen sind auf den niedrigsten Stand seit sieben Jahren gefallen. Europa bleibt stark auf zusätzliche Importe angewiesen.
Teures Kerosin: Weniger Flüge bei Lufthansa im Winter
Wer Urlaub plant und noch nicht gebucht hat, muss sich möglicherweise auf höhere Kosten einstellen. Zudem ist es möglich, dass Airlines ihr Angebot ausdünnen oder einzelne Verbindungen streichen, wenn sich die Kerosin-Knappheit weiter zuspitzt.
Die Lufthansa hatte bereits im Frühjahr 2026 auf die hohen Kerosinpreise reagiert und Teile ihrer Flotte stillgelegt. Betroffen waren vor allem Lufthansa und die Tochtergesellschaft Lufthansa Cityline. Durch die Flugstreichungen sollten etwa 40.000 Tonnen Kerosin eingespart werden.
Auch im Winterflugplan könnten Strecken und Frequenzen weiter reduziert werden. Es sollen mehrere innerdeutsche Verbindungen betroffen sein: Vor allem Flüge ab Frankfurt – unter anderem nach Berlin, Hamburg und Düsseldorf – und Verbindungen nach Hannover, Leipzig/Halle und Dresden sollen seltener angeboten werden.
Kerosin-Mangel: Ihre Rechte bei Flugausfall oder Insolvenz
Wird ein Flug gestrichen, behalten Reisende grundsätzlich ihren Anspruch auf Beförderung. Das heißt, die Airline muss entweder einen Ersatzflug anbieten oder den Ticketpreis erstatten. Unter Umständen können auch Ausgleichszahlungen fällig werden. Ob ein Kerosinmangel als "höhere Gewalt" gilt, muss jedoch womöglich noch gerichtlich geklärt werden. Unterkünfte oder Mietwagen am Zielort sollten daher nur mit ausreichenden Stornierungsmöglichkeiten gebucht werden.
Wird eine Fluglinie insolvent, finden die geplanten Flüge nicht statt und die Kunden müssen sich selbst um Ersatz kümmern, zunächst auch auf eigene Kosten. Eine vergleichbare Sicherung wie bei Pauschalreisen gibt es nicht. Entstandene Mehrkosten können später bei einem etwaigen Insolvenzverfahren eingebracht werden. Reisende sind aber keine bevorrechtigten Gläubiger, warnt die Verbraucherzentrale. Die Aussichten auf Erstattung sind entsprechend gering.
Bereits gebuchte Pauschalreisen können teurer werden
Auch lange im Voraus gebuchte Pauschalreisen können sich nachträglich verteuern. Reiseveranstalter dürfen den Preis etwa bei gestiegenen Treibstoffkosten erhöhen, wenn dies spätestens 20 Tage vor Reisebeginn angekündigt wird. Das gilt auch für Kreuzfahrten. Übersteigt die Erhöhung acht Prozent, ist ein kostenloser Rücktritt vom Vertrag möglich, so das Europäische Verbraucherzentrum.
Die großen deutschen Reiseveranstalter gaben hierzu Entwarnung und wollen trotz der steigenden Kerosinpreise Kunden und Kundinnen nicht nachträglich zur Kasse bitten. Man werde die Preise für bereits gebuchte Reisen nicht nachträglich erhöhen, berichteten beispielsweise Tui, Alltours und Dertour dem "Tagesspiegel" in einer Umfrage. Für zukünftige Buchungen könnte dies allerdings angesichts des Preisanstiegs anders aussehen.
Bei einer Pauschalreise haben Betroffene mehr Absicherung als bei einer Individualreise. Die rechtlichen Unterschiede lesen Sie hier:
Wenn ein Veranstalter vor Reisebeginn in die Pleite rutscht, können Betroffene ihre Ansprüche gegen den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) geltend machen. Auch während des Aufenthalts sind Reisende vor Zahlungsengpässen ihres Veranstalters geschützt, weil der Versicherer eintreten muss.
Flugtickets: EU warnt vor Kerosin-Zuschlägen nach Kauf
Wurde nur ein Flug gebucht, besteht ein verbindlicher Beförderungsvertrag, nach dem der Flugpreis grundsätzlich feststeht. Eine nachträgliche Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie wirksam vertraglich vereinbart wurde, etwa durch eine entsprechende Klausel in den Beförderungsbedingungen. Ob diese Klausel wirksam ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Bei ausländischen Airlines kann zudem ausländisches Recht gelten.
Deshalb warnt die EU‑Kommission Airlines, wegen gestiegener Kerosinpreise nachträglich Zuschläge auf bereits gebuchte Flugtickets zu erheben. Der Endpreis müsse beim Kauf feststehen und alle vorhersehbaren Kosten enthalten. Der Anstieg der Treibstoffpreise sei seit Wochen absehbar gewesen und hätte bereits in die Tarifkalkulation einfließen können.
Mit Material von dpa.