Waldbrände in Frankreich: Was das für den Urlaub bedeutet

Waldbrände in Frankreich
Die Waldbrände in Frankreich sind weitgehend unter Kontrolle© dpa/ASSOCIATED PRESS

Frankreich, Italien, Spanien, Griechenland: Hitze und Waldbrände machen vielen beliebten Urlaubsländern zu schaffen. So ist die aktuelle Lage, und diese Stornomöglichkeiten haben Reisende.

  • Update: Waldbrände in Frankreich unter Kontrolle

  • ADAC Juristen: Diese Rechte haben Reisende

Hitze und lang anhaltende Trockenheit führten in diesem Sommer in vielen Teilen Europas zu schweren Waldbränden. Vor allem in Regionen in Frankreich, Italien und Spanien, doch auch in Deutschland breiteten sich bereits Feuer aus. So ist die Lage in den betroffenen Urlaubsländern.

Frankreich: Waldbrände bei Bordeaux gelöscht

Der Waldbrand bei Saumos, rund 40 Kilometer nordwestlich von Bordeaux, der am Mitte September, ausgebrochen war, ist laut Auskunft der Behörden gelöscht. Die Straßen sind wieder für den Verkehr freigegeben.

Bereits im Juli und August brannte es in der Gegend südlich von Bordeaux heftig. Erst nach mehr als einer Woche hatte die Feuerwehr die Waldbrände im Griff.

Hier finden Sie einen aktuellen Überblick über die Waldbrandgefahr in Frankreich* und hier eine Übersicht über die einzelnen Brände*. Aktuelle Verkehrsinformationen bieten die französischen Verkehrsbehörden*.

Italien: Keine neuen Feuer

Derzeit sind aus Italien keine schweren Waldbrände in touristischem Gebiet gemeldet. In einigen Regionen ist jedoch aufgrund des heißen, trockenen Wetters die Waldbrandgefahr weiterhin sehr hoch.

Aktuelle Verkehrsinformationen zu möglichen Straßensperren finden Sie bei den italienischen Verkehrsbehörden Tuttocittà* bzw. Autostrade*.

Waldbrand-Situation in Spanien

Aktuell sind aus Spanien keine schweren Waldbrände in touristischem Gebiet gemeldet.

Aktuelle Verkehrsinformationen zu möglichen Straßensperren finden Sie bei den spanischen Verkehrsbehörden*.

Ferienziel in Flammen: Diese Rechte haben Reisende

Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen, wie Rauch in der Luft, betroffen sein. Reisende können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, die unmittelbar von den Waldbränden betroffen ist.

Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich lässt sich nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Reisebeginn abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten.

Extreme Hitze oder Angst vor Waldbrand kein Stornogrund

Extreme Hitze allein genügt übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.

Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun?

Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung des Reisenden Reiseleistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise des Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.

Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortführt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, weil z.B. vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.

Waldbrände: Das gilt für Individualreisende

Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende die bereits gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass der Reisende sich in Gefahr begibt, ist dieser auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.

Mit Material von dpa

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