Alle ADAC Mitgliedschaften können nur mit einem deutschen Hauptwohnsitz bzw. Sitz in Deutschland erworben werden.
Die ADAC (Plus-/Premium-)Mitgliedschaft kann bei nachfolgenden Voraussetzungen im Jahresbeitrag ermäßigt werden: Schwerbehinderte ab einem GdB von mind. 50 (Grad der Behinderung) und junge Erwachsene (bis zum 25. Geburtstag) in Ausbildung. Die Ermäßigung gilt ausschließlich für das Hauptmitglied.
Alle ADAC Mitgliedschaften sind jährlich kündbar, immer zum Schluss der Beitragsperiode mit vierteljährlicher Frist.
ADAC young driver-Mitgliedschaft (Führerschein-Neuling)
Wenn unterwegs etwas passiert, kannst du dich mit der ADAC young driver-Mitgliedschaft auf die Hilfe des ADAC verlassen!
Tarifvoraussetzungen:
ab dem 18. Geburtstag
maximal 12 Monate Führerscheinbesitz
maximal ein auf sich zugelassenes Fahrzeug
jährliche Fahrleistung bis ca. 6.000 km
Wichtige Leistungen:
Pannen- und Unfallhilfe in Deutschland
NEU:Deutschlandweite Fahrrad-Pannenhilfe
Abschleppen und Bergung in Deutschland
Juristische Erstberatung durch Clubjuristen oder ADAC Vertragsanwälte
Technische und touristische Beratung
ADAC Motorwelt
ADAC Vorteilswelt
Hinweis: Es handelt sich um beitragsfreie, ordentliche Mitgliedschaften für Mitglieder beim ADAC e.V. sowie dem örtlich zuständigen Regionalclub ab dem 18. Geburtstag, die ihren Führerschein maximal seit zwölf Monaten besitzen. Der beitragsfreie Tarif ist ein Jahr gültig. Nach Erhalt der Informationen über den alters- und bedarfsgerechten Folgetarif gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Mitgliedschaft endet nicht automatisch.
Für ADAC young driver-Mitgliedschaften, die von Volljährigen beantragt werden, gilt: Der ADAC ist berechtigt, Sie bei Wegfall der Tarifvoraussetzungen in einen beitragspflichtigen Tarif umzustellen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, sind Sie verpflichtet, nach Wegfall der Tarifvoraussetzungen in Anspruch genommene Leistungen der Pannen- und Unfallhilfe zu bezahlen.
Die Mitgliedschaft kann nur mit einem deutschen Hauptwohnsitz bzw. Sitz in Deutschland erworben werden.
Während der Mitgliedschaft in einem beitragsfreien ADAC Tarif erhalten Sie keine Werbung durch den ADAC.
Mit der ADAC young driver-Mitgliedschaft für Studenten bist du immer sicher unterwegs!
Tarifvoraussetzungen:
Ab dem 18. Geburtstag
Für Studenten
Maximal ein auf sich zugelassenes Fahrzeug
Jährliche Fahrleistung bis ca. 6.000 km
Wichtige Leistungen:
Pannen- und Unfallhilfe in Deutschland
NEU:Deutschlandweite Fahrrad-Pannenhilfe
Abschleppen und Bergung in Deutschland
Juristische Erstberatung durch Clubjuristen oder ADAC Vertragsanwälte
Technische und touristische Beratung
ADAC Motorwelt
ADAC Vorteilswelt
Hinweis: Es handelt sich um eine im ersten Jahr beitragsfreie, ordentliche Mitgliedschaft für Mitglieder beim ADAC e.V. sowie dem örtlich zuständigen Regionalclub ab dem 18. Geburtstag. Der beitragsfreie Tarif ist ein Jahr gültig. Nach Erhalt der Informationen über einen alters- und bedarfsgerechten Folgetarif gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. ADAC young driver-Mitgliedschaften, die von Volljährigen beantragt werden, enden nicht automatisch.
Für ADAC young driver-Mitgliedschaften, die von Volljährigen beantragt werden, gilt: Der ADAC ist berechtigt, Sie bei Wegfall der Tarifvoraussetzungen in einen beitragspflichtigen Tarif umzustellen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, sind Sie verpflichtet, nach Wegfall der Tarifvoraussetzungen in Anspruch genommene Leistungen der Pannen- und Unfallhilfe zu bezahlen.
Die Mitgliedschaft kann nur mit einem deutschen Hauptwohnsitz bzw. Sitz in Deutschland erworben werden.
Während der Mitgliedschaft in einem beitragsfreien ADAC Tarif erhalten Sie keine Werbung durch den ADAC.
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