Silvester-Feuerwerk: Auf Nummer sicher ins neue Jahr
Von Brit Neuhaus

Silvester-Böller können schwere Verletzungen verursachen. Worauf Sie beim Feuerwerk achten sollten, damit es zu keinem Notfall kommt.
Irreparable Schäden an Ohren, Augen und Händen möglich
Kinder und Jugendliche besonders gefährdet
Keine illegalen oder manipulierten Böller zünden
Silvester-Feuerwerk: Eine riskante Tradition
Die Zahl der Schwerverletzten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser steigt in der Silvesternacht erfahrungsgemäß auf das Drei- bis Vierfache an. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind im Dauereinsatz. Zum Jahreswechsel 2024/25 starben in Deutschland fünf Menschen an den Folgen eines Unfalls mit Feuerwerkskörpern.
Was macht ein Feuerwerk so gefährlich?
Drei der größten Gefahren beim Silvester-Feuerwerk sind illegale Feuerwerkskörper, Blindgänger und leichtsinniges Verhalten. Alarmierend ist vor allem die hohe Zahl verletzter Kinder und Jugendlicher.
Was einige nicht wissen: Viele Böller des klassischen Silvester-Feuerwerks gehören der Klasse F2 an und unterliegen dem Sprengstoffgesetz. Sie dürfen nur von Personen ab 18 Jahren entzündet werden.
Dafür gibt es gute Gründe, denn Feuerwerkskörper erzeugen Temperaturen von bis zu 1000 Grad Celsius und Schallpegel von bis zu 150 Dezibel. Die menschliche Schmerzgrenze liegt bei 130 Dezibel – 150 Dezibel führen innerhalb weniger Sekunden zu bleibenden Gehörschäden. Schätzungen zufolge erleiden jährlich etwa 8000 Menschen beim Silvester-Feuerwerk Schäden am Innenohr.
Typische Verletzungen durch Feuerwerk
Schwere Brand- und Weichteilverletzungen (vor allem an den Händen)
Knalltraumata (akute Verletzung des Innenohrs mit vorübergehendem Hörverlust, Tinnitus und Schmerzen)
Geplatztes Trommelfell
Verletzungen am Auge (Hornhaut, Bindehaut, Augenlid)
Verlust von Fingern oder Fingergliedern
Verlust von Gliedmaßen
Verätzungen
Lungenschäden
Ist das Einatmen von Feuerwerksrauch schädlich?
Auch das Einatmen von Feuerwerksrauch birgt gesundheitliche Risiken, denn er enthält erhebliche Mengen an Feinstaub und Schadstoffen. Das kann insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen der Atemwege (z.B. Asthma), aber auch für Kinder und ältere Menschen kritisch werden, da die Partikel beim Atmen tief in die Lunge gelangen.
Laut Umweltbundesamt werden in Deutschland um den Jahreswechsel herum in kürzester Zeit rund 2000 Tonnen Feinstaub freigesetzt. Das entspricht fast einem Prozent der Gesamtjahresmenge. In deutschen Städten liegt der jährliche Mittelwert bestimmter Feinstaubpartikel bei etwa 15 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Während des Silvesterfeuerwerks werden nicht selten Werte von 1000 Mikrogramm erreicht.
Tipps für ein sicheres Feuerwerk
Verwenden Sie ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper, die mit dem CE-Zeichen sowie der Identifikationsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) gekennzeichnet sind.
Zünden Sie keine selbst gebastelten oder manipulierten Feuerwerkskörper, da von ihnen eine extreme Brand- und Explosionsgefahr ausgeht.
Feuern Sie Raketen nur senkrecht aus einer stabilen Standvorrichtung ab, beispielsweise einem Getränkekasten mit leeren Flaschen.
Halten Sie sich strikt an die Bedienungsanleitung.
Zünden Sie Feuerwerkskörper nicht in der Hand.
Entfernen Sie sich nach dem Zünden rasch und weit genug vom Feuerwerkskörper.
Halten Sie Löschmittel (z.B. Wassereimer) bereit.
Zünden Sie Blindgänger nicht erneut an: Es besteht die Gefahr, dass die Böller in der Hand von selbst explodieren. Warten Sie stattdessen etwa 15 Minuten, überschütten Sie sie dann mit kaltem Wasser und entsorgen Sie sie, sobald sie ausreichend abgekühlt sind.
Lagern Sie unbenutzte Böller nicht am Körper (z.B. in der Jackentasche), sondern in sicherem Abstand und unzugänglich für Kinder.
Sorgen Sie dafür, dass auch Kinder und Jugendliche einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den Böllern halten und bei Bedarf einen Gehörschutz tragen.
Es ist gesetzlich verboten, Feuerwerkskörper in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Kirchen, Reet- oder Fachwerkhäusern und in Bereichen mit großen Menschenansammlungen zu zünden.
Ein Notfallpass kann den Rettungskräften im Ernstfall entscheidende Informationen liefern. Im ADAC Notfallpass liegen alle Daten sicher verschlüsselt in der Wallet-App auf dem Smartphone oder der Smartwatch. Er kann in die Rettungskette integriert und von den Rettungskräften ausgelesen werden.
Welches Feuerwerk ist für Kinder geeignet?
Böller der Klasse F2 gehören nicht in Kinderhände. Ab einem Alter von zwölf Jahren dürfen Kinder in geschlossenen Räumen und unter der Aufsicht Erwachsener sogenanntes Kleinstfeuerwerk der Klasse F1 benutzen. Dazu zählen zum Beispiel Wunderkerzen, Knallerbsen sowie kleine Fontänen und Tischfeuerwerk.
Silvester mit Hund und Katze
Bei Hunden und Katzen können Silvesterböller nicht nur Panik auslösen, sondern auch zu schweren Verletzungen führen. Hundebesitzer sollten ihren Hund im Idealfall vor Beginn des Feuerwerks ausführen und ihn in den Tagen danach konsequent anleinen, bis die Straßen vollständig gereinigt sind. Freigängerkatzen sollten um den Jahreswechsel herum im Haus bleiben.
Was tun im Notfall?
In Feierstimmung oder unter Alkoholeinfluss erkennen viele Menschen den Schweregrad einer Verletzung nicht unmittelbar oder unterschätzen ihn. Es kann jedoch im schlimmsten Fall zu bleibenden Schäden kommen, wenn Böller-Wunden nicht rechtzeitig medizinisch versorgt werden. Zögern Sie deshalb im Zweifelsfall nicht, den Rettungsdienst (112) zu verständigen oder eine Notfallambulanz aufzusuchen.
Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.
Tagesschau: Welche Folgen hat das Böllern wirklich? Stand 12/2024, unter: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/kontext/silvester-boellern-auswirkungen-102.html (Abruf: 19.11.2025)
Hörlabor der HTW Berlin: Lärmpegel, unter: https://hoerlabor.wordpress.com/larmpegel/ (Abruf: 19.11.2025)
TÜV Thüringen: Böllern an Silvester: Illegale Feuerwerkskörper und Leichtsinn führen jedes Jahr zu schweren Verletzungen, Stand 12/2024, unter: https://tuev-thueringen.de/blog/silvester-aber-sicher-so-vermeiden-sie-verletzungen-und-braende-durch-feuerwerk (Abruf: 19.11.2024)
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft: Augenverletzungen durch Feuerwerkskörper: Ein erster Zwischenstand, unter: https://dog.org/augenverletzungen-durch-feuerwerkskoerper (Abruf: 19.11.2025)
Bundesministerium des Inneren: Feuerwerk zum Jahreswechsel: Silvester sicher feiern, Stand 12/2023, unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/12/silvester_23-24.html (Abruf: 19.11.2025)
Frankfuerter Allgemeine: Wenn der Böllerwurf den Finger kostet, Stand 12/2017, unter: https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/ungluecke/illegales-feuerwerk-kann-schwere-verletzungen-verursachen-15341190.html (Abruf: 19.11.2025)
Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU): Feuerwerk: Tipps für ein gefahrloses Fest, unter: https://www.bfu.ch/de/ratgeber/feuerwerk (Abruf: 19.11.2025)
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. FAQs für ein sicheres Silvester: Sicherheitshinweise für Silvesterfeuerwerk, unter: https://www.bam.de/Content/DE/Standardartikel/Aktuelles/Themenseiten/Silvester/silvester-faqs.html (Abruf: 19.11.2025)
MDR: Handchirurg warnt: Vorsicht vor illegalen Böllern, Stand 12/2023, unter: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/silvester-feuerwerk-boeller-verletzung-amputation-100.html (Abruf: 19.11.2025)
Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit: Feuerwerk – ganz schön gefährlich, Stand 04/2025, unter: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/sicher-aufwachsen/alltagstipps/sicher-im-alltag/feuerwerk/ (Abruf: 19.11.2025)
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Sicherer Umgang mit Silvesterfeuerwerk, Stand 12/2024, unter: https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/silvesterboeller/ (Abruf: 19.11.2025
Lungenärzte im Netz: Silvesterfeuerwerk belastet Gesundheit und Umwelt, Stand 12/2018, unter: https://www.lungenaerzte-im-netz.de/news-archiv/meldung/silvesterfeuerwerk-belastet-gesundheit-und-umwelt/ (Abruf: 19.11.2025)