Zurück ins Leben: Reha-Management nach einem Autounfall

Drei junge Menschen sitzen zusammen
Gut beraten: Reha-Manager helfen nach einem Unfall zurück in den Alltag© Shutterstock/SeventyFour

Nach einem Verkehrsunfall können Betroffene die Unterstützung durch ein unabhängiges Reha-Management in Anspruch nehmen. Warum diese Form der Hilfe allen Beteiligten nützt.

  • Gezielte Maßnahmen fördern schnelle Wiedereingliederung

  • Kosten für Reha-Management tragen Versicherer

  • Reha-Dienst arbeitet im Sinne des Opfers und nach formalen Regeln

Ein schwerer Autounfall, und alles war plötzlich anders: Vor zehn Jahren schlug das Leben von Samira M.* (heute 42) von einer Minute auf die andere um. Mit dem Rettungshubschrauber wurde sie ins Krankenhaus geflogen. Es folgte eine komplizierte Operation am Kopf, daraufhin lag sie mehrere Monate im Koma. "Als ich aufwachte war mein größter Wunsch, wieder ohne Hilfe laufen zu können", erinnert sie sich. Ihre Anwältin organisierte ein Reha-Management. "Darüber wurde mir ein spezialisierter Trainer vermittelt, und schon bald konnte ich wieder freihändig gehen."

Unterstützung für Unfallopfer

Ein Junger Mann geht mit verletztem Bein mit Unterstützung in einer Reha
Mit einem festen Ziel vor Augen Schritt für Schritt zurück in den Alltag© Shutterstock/Kzenon

Wer nach einem Autounfall mit gesundheitlichen Folgeschäden konfrontiert ist, hat nicht nur Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder die eigene Unfallversicherung müssen einer notwendigen Weiterversorgung Rechnung tragen.

Hier kommt das Reha-Management ins Spiel, das im Auftrag des Versicherers für eine gesundheitliche Wiedereingliederung in Alltag und Beruf beauftragt werden kann. Gemeinsam mit den Betroffenen, einem Anwalt und dem Versicherer vereinbaren die Beraterinnen und Berater ein Reha-Ziel. Auf dem Weg dorthin unterstützt das Reha-Management bei allen notwendigen Maßnahmen, wie etwa der Vermittlung von Therapeuten, der Beantragung von Hilfsmitteln und Wohnungsumbauten oder der Erstellung von Gutachten.

Win-win-Strategie für alle Seiten

Nicht nur die Unfallgeschädigten profitieren davon, so schnell wie möglich in den Alltag zurückzufinden. Vorteile hat das auch für die Versicherer: Je gezielter die Wiedereingliederung, desto weniger Folgekosten fallen langfristig an. "Wann ein Reha-Management sinnvoll ist, müssen unabhängige medizinische Experten individuell beurteilen", erklärt Jens Dötsch, Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). "In vielen Fällen ist es eine Win-win-Strategie für alle."

Entscheidend ist, dass das Reha-Management so früh wie möglich nach einer akuten Behandlung ansetzt. Das verhindert sogenannte Reha-Lücken, die im schlimmsten Fall eine Genesung verzögern oder negativ beeinflussen können.

Unterstützung nach einem Arbeitsunfall

Wer in Zusammenhang mit dem Job gesundheitlich geschädigt wurde, sei es durch eine Berufskrankheit, einen Arbeits- oder Wegeunfall, hat über die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Anspruch auf ein Reha-Management (Berufshilfe). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund) bietet in diesen Fällen ebenfalls Unterstützung durch Reha-Berater. Auch über private Unfallversicherungen können entsprechende Leistungen abgedeckt sein. Je nach Anbieter hängen sie häufig vom Grad der Invalidität oder der Länge des Krankhausaufenthaltes ab.

Beratungshilfe einholen

Ein Rollstuhlfahrer und eine Ärztin schütteln sich die Hand
Mit Hilfe von Experten wird die Reha zum Erfolg© imago images/Westend61

Für Samira M. war der Unfall ein drastischer Einschnitt. "Nach dem Koma wusste ich gar nicht, wo ich anfangen soll", erzählt sie. "Dank der professionellen Unterstützung, die ich unter anderem über das Reha-Management erfahren habe, bin ich kein Pflegefall geworden."
Doch nicht nur schwere Verletzungen haben Folgen. Auch leichtere Beeinträchtigungen können Menschen an der Ausübung ihres Berufes hindern oder den Alltag einschränken. Unabhängig vom Schweregrad der physischen oder psychischen Schädigung sollten Betroffene oder ihre Angehörigen nach einem Unfall möglichst zeitnah Rechtsbeistand suchen.

"Wir Fachanwälte klären Haftungsfragen und vertreten bis zur vollständigen Rehabilitation", so Dötsch. "Den Weg bei der Heilbehandlung müssen Unfallopfer alleine beschreiten. Ein gutes Reha-Management kann da sehr entlastend sein." Die Kosten dafür tragen die Versicherer. Und zwar auch in Fällen, in denen sie nicht voll haften (quotale Haftung) oder wenn das Reha-Ziel nicht wie vereinbart erreicht wird.

Aufgaben der Reha-Dienste:

  • Reha-Plan und Koordination aller notwendigen Maßnahmen

  • Unterstützung nach einem Klinikaufenthalt

  • Vermittlung von Fachärzten und Therapeuten

  • Beratung bei Anträgen, Klärung der Kostenübernahme

  • Persönliche Ansprechpartner für die Wiedereingliederung

Einzelfallhilfe bei der ADAC Stiftung

Die Einzelfallhilfe der ADAC Stiftung bietet individuelle Lösungen, wenn andere Mittel ausgeschöpft sind. Bei eingeschränkter Mobilität nach einem Unfall hilft die Einzelfallhilfe mit der Förderung von z.B. speziellen Therapien, Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Umbaumaßnahmen. Voraussetzung ist neben einer Beeinträchtigung durch einen folgenschweren Unfall auch die wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit. Weitere Infos dazu finden Sie bei der ADAC Stiftung. Sie können online einen Förderantrag unter portal.stiftung.adac.de stellen oder bei Fragen die individuelle Beratung unseres Teams einholen.

Seriöses Reha-Management erkennen

Der Reha-Dienst handelt neutral und unabhängig vom Auftraggeber, dem Versicherer. "Der Anbieter wird von allen Beteiligten bestimmt – Unfallopfer, Anwalt und Versicherung", sagt Jens Dötsch. Wichtig ist, dass die Berater nach den Regeln handeln, die vor ein paar Jahren von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht festgelegt wurden. "Im Reha-Prozess geben Geschädigte mitunter höchstpersönliche Dinge von sich preis", sagt der Verkehrsanwalt. "Damit das nicht zu ihrem Nachteil ausgelegt wird, müssen sie besonders geschützt werden."

In einem Verhaltenskatalog (Code of Conduct) sind die Voraussetzungen aufgelistet, die anerkannte Reha-Anbieter erfüllen müssen:

  • Mit einem Beirat von mindestens drei Experten aus den Fachbereichen Arbeits- und Sozialwesen, Medizin und Recht wird sichergestellt, dass das Reha-Management über das notwendige Know-how verfügt.

  • Der Reha-Dienst handelt völlig unabhängig vom Auftraggeber, dem Versicherer.

  • Betroffene entscheiden freiwillig, ob sie ein Reha-Management in Anspruch nehmen wollen. Die Schadensregulierung bleibt davon unbeeinflusst.

  • Die Versicherer übernehmen die Kosten für das Reha-Management.

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Fazit und Empfehlungen des ADAC

Der ADAC vertritt die Meinung, dass eine Einbindung ins Reha-Management nicht vom Schweregrad der Verletzung abhängen sollte. Auch eine ungeklärte Haftungsfrage darf sich nicht negativ auf die Genesung des Unfallopfers auswirken.

Gemeinsam mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft macht der ADAC auf die Gefahr der Reha-Lücke aufmerksam. Das Reha-Management sollte nahtlos an die Akutversorgung anschließen, damit es möglichst erfolgreich sein kann. Es ist ratsam, dass sich alle Beteiligten, also Unfallopfer, Anwälte, Versicherer und Reha-Dienste, ohne Zeitverzug auf ein Reha-Ziel und notwendige Maßnahmen einigen.

Die Kontrolle über das Reha-Management liegt beim Unfallopfer, das die Zusammenarbeit auch ohne Angabe von Gründen beenden kann. Der beauftragte Reha-Dienst muss sich an den Code of Conduct halten.

*Name von der Redaktion geändert