Disclaimer

Ein Paragraf vor einer Computer Tastatur
ADAC Disclaimer© Shutterstock/Oakozhan

Der ADAC e.V., die ADAC SE, die ADAC Stiftung und deren Tochtergesellschaften sowie die ADAC Regionalclubs werden im Folgenden alle zusammen „ADAC“ genannt.

Keine Haftung für fremde Inhalte / Informationen

Der ADAC ist als Diensteanbieter nach § 3 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) (Stand 26.02.2007) für eigene Informationen, die zur Nutzung bereitgehalten werden, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.

Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Bei den über "Links" übermittelten oder gespeicherten Inhalten anderer Anbieter handelt es sich um fremde Informationen und nicht um eigene Inhalte des ADAC. Bei "Links" handelt es sich allerdings stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen. Der ADAC hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Nach dem TMG ist der ADAC als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, die von ihm übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen (§ 7 Abs. 2 TMG). Erst wenn festgestellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, daß ein konkretes Angebot, zu dem ein Link bereitgestellt wurde, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslösen kann, wird der Verweis auf dieses Angebot aufgehoben.Im einzelnen regelt das TMG die Haftung des Diensteanbieters wie folgt:

Für die Übermittlung von fremden Informationen ist der ADAC nicht verantwortlich, wenn der ADAC (I) diese nicht veranlasst hat, (II) den Adressaten der übermittelten Information nicht ausgewählt hat und (III) die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert hat (§8 Abs. 1 TMG).

Der ADAC ist für eine automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung fremder Informationen nicht verantwortlich, wenn er (I) die Informationen nicht verändert, (II) die Bedingungen für den Zugang zu den Informationen beachtet, (III) die Regeln für die Aktualisierung der Information beachtet, die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, (IV) die erlaubte Anwendung von Technologien zur Sammlung von Daten über die Nutzung der Information, die in weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, nicht beeinträchtigt und (V) unverzüglich handelt, um gespeicherte Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, sobald er Kenntnis davon erhalten hat, dass die Informationen am ursprünglichen Ausgangsort der Übertragung aus dem Netz entfernt wurden oder der Zugang zu ihnen gesperrt wurde oder ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde die Entfernung oder Sperrung angeordnet hat (§9 TMG).

Der ADAC ist für fremde Informationen, die er für einen Nutzer speichert, nicht verantwortlich, sofern (I) er keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information hat und ihm im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder (II) er unverzüglich tätig geworden ist, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald er diese Kenntnis erlangt hat (§ 10 TMG).