Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Der ADAC bekennt sich zur Einhaltung der Menschenrechte und hat sich mit seinen Grundsatzerklärungen zur Menschenrechtsstrategie auf klare Grundsätze als Rahmen seines unternehmerischen und geschäftlichen Handelns bekannt.

Diese Grundsätze und die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) können nur gemeinsam mit den Geschäftspartnern umgesetzt werden.

Unsere Informationen für Geschäftspartner sollen sicherstellen, dass

  • die Inhalte des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes bei den Geschäftspartnern bekannt sind

  • die Geschäftspartner für die Risiken & Themen des LkSG sensibilisiert werden

  • die Geschäftspartner wissen, an wen Hinweise bei Verstößen & Vermutungen anonym zu melden sind

Schulungsunterlagen deutsch
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Schulungsunterlagen englisch
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