Die Zahl der Fälle von Kreditkartenbetrug in Deutschland steigt stetig an, mit alarmierenden Auswirkungen auf Verbraucher und Finanzinstitute. Besonders besorgniserregend ist der Boom des Handels mit gestohlenen Kreditkartendaten im Darknet. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 verzeichnete insgesamt 106.849 Fälle des Diebstahls unbarer Zahlungsmittel, mit einem Gesamtschaden von 42,4 Millionen Euro. Online-Gauner erschleichen sich vermehrt Daten Worauf Verbraucher Acht geben müssen Was im Schadensfall sofort zu tun ist Ein schnelles Schnäppchen im Internet – und mit ein paar Klicks auf dem Smartphone gleich direkt bezahlt mit der Kreditkarte: In Zeiten des Online-Shoppings ist dies täglich gelebte Praxis von Käuferinnen und Käufern in Deutschland. Doch leider haben immer mehr schwarze Schafe diesen Markt für sich entdeckt und locken Verbraucher beim Einkauf mit der Kreditkarte in Fallen, um an ihre Daten und ihr Geld zu kommen. Deswegen ist bei jeder Transaktion Vorsicht geboten. Mit den immer höher werdenden Sicherheitsstandards der Kartenanbieter wachsen leider auch die perfiden Trickmethoden der Online-Betrüger. Der ADAC stellt die häufigsten Formen vor und gibt Tipps, worauf zu achten ist. Kreditkartenbetrug: Die häufigsten Methoden Verlust & Diebstahl Wer seine Kredit- oder auch EC-Karte verloren hat oder wem sie gestohlen worden ist, muss diese unverzüglich sperren. Dafür gibt es – unabhängig vom Anbieter – eine bundesweit einheitliche Notfallnummer, die rund um die Uhr unter der 116 116 zu erreichen ist. So kann sichergestellt werden, dass niemand mit der Karte großen oder noch größeren Schaden anrichtet. Denn viele Kreditkarten funktionieren beim kontaktlosen Zahlen ohne PIN und Unterschrift. Zudem sollten Geschädigte so schnell wie möglich die Bankberaterin oder den Berater kontaktieren, den Fall auch dort melden und zudem eine Ersatzkarte beantragen. Phishing Das Wort Phishing kommt aus dem Englischen und bedeutet nichts anderes, als dass sich die Kriminellen die wichtigsten Kreditkartendaten angeln. Sie haben es vor allem auf die 16-stellige Kartennummer und den CVC-Code auf der Rückseite abgesehen, mit denen sich viele Einkäufe und Bestellungen abwickeln lassen. Doch wie erkennt man diese Methoden? Sie können sich hinter Webseiten verstecken, die echten Online-Shops täuschend ähnlich sind – deswegen immer die Seriosität des Anbieters checken, etwa über das Impressum, etc.. Immer häufiger werden auch gefälschte E-Mails im Namen der Bank oder des Kreditkartenanbieters verschickt, in denen unter einem Vorwand um die Daten gebeten wird. Vorsicht ist auch bei dementsprechenden WhatsApp- oder SMS-Nachrichten aufs Handy geboten. Und nicht selten rufen Betrüger direkt an, bauen Druck auf und fordern zur Herausgabe der Nummern auf. Phishing-Angriffe dienen als primäre Methode zur Beschaffung von Kreditkartendaten, die anschließend im Darknet gehandelt und für betrügerische Zwecke genutzt werden. Auch der gute Ruf des ADAC lockt immer wieder Betrüger an. Skimming Hier installieren Betrüger an Geldautomaten kleine Kameras und Geräte, um an die PIN zu kommen und den Magnetstreifen auszulesen. Damit fertigen sie anschließend Kopien der Karten an. Zumindest in weiten Teilen Europas und im SEPA-Raum funktioniert dieser Trick nicht mehr, da die Daten über den Chip auf der Karte ausgelesen werden, der nicht dupliziert werden kann. Vor allem im fernen Ausland ist Vorsicht geboten, denn dort hat die Masche nach wie vor Hochkonjunktur. Tipp: Wenn möglich Geld immer nur in einer Bank abheben und nicht an einem einsamen, schmuddeligen Automaten an einer finsteren und entlegenen Ecke. Datenlecks Bei jedem Einkauf im Internet müssen persönliche Daten wie Adresse, Telefonnummer und Konto- oder Kreditkartendaten eingegeben werden. Nicht selten landen Daten dann bei Drittanbietern, auch weil man beispielsweise die Datenschutzbestimmungen nur überflogen oder ganz weggeklickt hat. Gerade bei Anbietern aus dem Ausland ist hier äußerste Vorsicht geboten. Gelangen Kriminelle durch gezielte Hacking-Angriffe auf die Anbieter an die Daten, können sie damit Missbrauch betreiben. Jeder von uns kennt wohl die Anrufe von unbekannten Nummern aus dem Ausland. Hier niemals drangehen und diese am besten sofort blockieren. Besonders kritisch wird es, wenn durch Hacker auch Kreditkartendaten in falsche Hände geraten und dadurch Abos oder teure Bestellungen mit fingierten Adressen getätigt werden. Wie man sich gegen Betrüger schützen kann Mit einer Reihe von Maßnahmen und können sich Verbraucher gegen betrügerische Angriffe auf die Kreditkarte schützen. Das sind die wichtigsten: Um sich gegen einen Diebstahl der Karte zu schützen, ist es wichtig, diese immer eng am Körper und verstaut in einer Geldbörse zu tragen. Zudem niemals Karte und PIN gemeinsam aufbewahren! Sichere Passwörter und PIN-Wahl: Auch, wenn ein vermeintlich einfaches Passwort bei Logins (Der Klassiker: „Sommer123“) oder eine triviale PIN-Kombination („1234“) die Eingabe erleichtern, sind diese eine leichte Beute für die Betrüger. Deswegen hier immer auf Nummer sicher gehen, starke Codes wählen und diese an einem sicheren Ort deponieren. Wenn immer möglich, sollte auch eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert werden. Das heißt: Wer sich auf einem Laptop einloggt oder einen Bezahlvorgang auslöst, sollte dies mit einem Code bestätigen, der z.B. per Push-Nachricht auf das Handy geschickt wird. Noch mehr Sicherheit bringt das 3-D Secure-Verfahren: Dies schützt jede Online-Transaktion mit der Kreditkarte, indem die Daten zweifach bestätigt werden müssen. Elektronische Zahlungen werden dann immer mit einem Passwort, einer TAN oder – bei modernen Smartphones oder Tablets – mit einem darauf hinterlegten Fingerabdruck bestätigt. Das 3D-Secure-Verfahren können auch alle Besitzerinnen und Besitzer der ADAC Kreditkarte nutzen. Zudem bieten Secure Apps, wie sie mittlerweile fast alle Banken anbieten, eine hohe Sicherheit bei Online-Zahlungen und -Überweisungen, die Verbraucher deshalb auf jeden Fall nutzen sollten. Vorsicht ist bei Online-Einkäufen zudem geboten, wenn man mit dem Laptop oder dem mobilen Endgerät in offenen und freien WLAN-Netzen eingeloggt ist. Auch hier können Hacker leicht an die Daten kommen. Deswegen immer nur das eigene oder durch komplexe Passwörter geschützte Netzwerk verwenden – oder über das Datenvolumen des Mobilfunkvertrags abwickeln! Zudem ist es sinnvoll, für die Kreditkarten ein Tageslimit für Online-Transaktionen festzulegen und zudem einen monatlichen Rahmen zu setzen. Wer einmal mehr bezahlen muss oder will, kann diese bei den meisten Anbietern online oder durch einen persönlichen Anruf für eine bestimmte Zeit hochsetzen. Und zu guter Letzt: Immer die Kontobewegungen im Blick haben und die Auszüge regelmäßig auf Unregelmäßigkeiten überprüfen! Was tun bei einem Kreditkartenmissbrauch? Wer feststellt, dass er mit seiner Kreditkarte auf einen Betrüger hereingefallen ist oder diese gestohlen oder verloren gegangen ist: So schnell wie möglich die Sperrung veranlassen und zusätzlich Kontakt zur Bank aufnehmen. So kann weiterer Schaden verhindert werden. Zudem sollte der Vorfall bei der Polizei angezeigt werden. Somit haben die Geschädigten zum einen den Nachweis, dass sie Opfer eines Betrugs geworden sind. Und zum anderen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass durch eingeleitete Ermittlungen den Kriminellen das Handwerk gelegt wird. Wer andere durch Kreditkartenbetrug schädigt – egal, ob online oder auch mit einer gefundenen oder gestohlenen Karte, riskiert übrigens eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Wer zahlt im Betrugsfall? Wer den Schaden hat, bleibt zum Glück nicht auf diesem sitzen. Wenn die Karte entsprechend den vereinbarten Nutzungsregeln sorgfältig verwendet wurde und keine Mitverantwortung für den Betrug besteht, erstattet die Bank oder der Kartenanbieter den entstandenen Schaden. Dabei kann ein Selbstbehalt abgezogen werden, der gesetzlich auf maximal 50 Euro festgelegt ist. Zudem bieten führende Kreditkartenunternehmen eine zusätzliche Schutzmaßnahme an, die als "Null-Haftungs-Garantie" bezeichnet wird. Diese Regelung zielt darauf ab, Karteninhaber im Falle eines betrügerischen Missbrauchs ihrer Karte von jeglicher finanziellen Verantwortung zu befreien. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Garantie nur greift, wenn der Karteninhaber seine vertraglichen Pflichten erfüllt und nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Das ist der Fall, wenn: die Karte und PIN gemeinsam aufbewahrt wurden, die Kreditkartendaten per E-Mail, SMS oder WhatsApp versendet wurden, die Kreditkarte jemand anderem ausgehändigt oder irgendwo leichtfertig liegen gelassen wurde. Fazit Wer mit seiner Kreditkarte und den zugehörigen Daten fahrlässig umgeht und damit Kriminellen ins Netz geht, dem können erhebliche finanzielle Schäden entstehen. Wer jedoch die in unserem ADAC Ratgeber erklärten Tipps beachtet und zudem im Betrugsfall schnell reagiert, kann das Risiko minimieren und sich effektiv schützen.