ADAC Reiseexperte informiert zu Nahost-Reisen: Wann Urlauber auf den Kosten sitzen bleiben

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Die Lage im Nahen Osten bleibt angespannt. Zwar hat das Auswärtige Amt die Reisewarnungen für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Bahrain, Jordanien, Katar, Oman, Saudi-Arabien und Teile Israels aufgehoben. Dennoch rät die Behörde weiterhin dringend von Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate ab. Für Reisende können diese Aussagen widersprüchlich klingen. Ein entscheidender Unterschied wird in Bezug auf Rückerstattung und Stornierung deutlich.

Wir orientieren uns an den Vorgaben und Einschätzungen des Auswärtigen Amts. Der aktuelle Status macht die Lage für Reisende schwieriger, denn nur eine offizielle Reisewarnung kann unter Umständen ein kostenloses Stornieren ermöglichen – ohne sie bleibt das finanzielle Risiko häufig beim Reisenden selbst.

Dr. Bernd-Holger Köpler, Reiseexperte ADAC Württemberg©ADAC Württemberg e.V.

Urlaub im Krisengebiet gebucht: Was Sie jetzt tun können

Der Reiseexperte rät, sich genau zu informieren und gegebenenfalls beraten zu lassen. „Wenn Sie bereits einen Sommerurlaub in die Vereinigten Arabischen Emirate gebucht haben, kommt es vor allem darauf an, ob es sich um eine Pauschal- oder Individualreise handelt und wie sich die Lage bis zum Abflug entwickelt.“

Sollte zum Zeitpunkt der Reise eine offizielle Reisewarnung bestehen oder der Flugverkehr massiv eingeschränkt sein, können Veranstalter die Reise absagen oder kostenfreie Umbuchungen anbieten. Aktuell hat das Auswärtige Amt die Reisewarnungen für mehrere Gebiete wieder aufgehoben, was die Bedingungen für eine Stornierung oder Umbuchung erschwert. Da die Lage im Nahen Osten weiterhin sehr volatil ist, lassen sich dazu derzeit keine verlässlichen Prognosen treffen.

Pauschalreise

Hier ist man vergleichsweise gut abgesichert. Bei Pauschalreisen gibt es einen zentralen Ansprechpartner. Gerade bei kurzfristigen Luftraumschließungen oder Flugausfällen ist das ein entscheidender Vorteil.

In vielen Fällen gilt:

  • kostenlose Umbuchung möglich

  • vollständige Rückerstattung bei Absage durch den Veranstalter

  • Unterstützung bei Rückreise oder Hotelkosten, falls vor Ort Probleme auftreten

Wichtig: Solange die Reise offiziell durchgeführt wird und keine konkrete erhebliche Gefährdung festgestellt wird, kann man nicht automatisch kostenlos zurücktreten. Viele Veranstalter zeigen aktuell aber Kulanz und bieten flexible Lösungen an.

Individualreise

Bei einer Individualreise müssen Reisende eigenständig Kontakt mit den verschiedenen Anbietern, wie Fluggesellschaften, Veranstaltern, Hotels aufnehmen und sollten dabei folgende Punkte im Blick haben:

  • Flug: Hat man meinen flexiblen Tarif gebucht, stehen die Chancen auf eine Erstattung oder Umbuchung besser. Sonst muss man auf die Kulanz der Airlines hoffen.

  • Hotelstornierungen: Bei einer Individualreise sollte man das Hotel möglichst sofort selbst kontaktieren. Dabei sollte man auch mit einer Absage seitens des Hotels rechnen – in vielen Fällen bleibt nur die Hoffnung auf Kulanz. Wichtig ist außerdem, alle Rechnungen sowie Hinweise zur Reiseänderung aufzubewahren, um mögliche Ansprüche später geltend machen zu können.

  • Rückerstattungen: Wenn separat gebucht wurde, trägt der Reisende das Risiko häufig allein.

Greift die Reiserücktrittsversicherung?

Eine klassische Reiserücktrittsversicherung greift normalerweise nicht. Sie zahlt meist nur bei persönlichen Gründen wie:

  • Krankheit

  • Unfall

  • Todesfall in der Familie

  • Arbeitsplatzverlust

Krieg, politische Unsicherheit oder Reisewarnungen sind häufig ausgeschlossen oder nur sehr eingeschränkt versichert. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen.

Was Reisende jetzt konkret tun können

  • Reisehinweise des Auswärtigen Amts beachten und regelmäßig auf der Internetseite prüfen

  • Veranstalter, Reisebüro oder Airline kontaktieren

  • Nach kostenlosen Umbuchungen oder vor der Buchung nach Flex-Optionen fragen

  • Versicherungsbedingungen sollten genau gelesen werden

  • Möglichst schriftlich kommunizieren und aufbewahren

  • Keine vorschnelle Eigenstornierung durchführen, sonst können hohe Stornokosten entstehen

Wer aktuell eine Reise in die Krisengebiete plant, sollte sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND) registrieren, Mobiltelefone jederzeit aufgeladen halten und größere Menschenansammlungen konsequent meiden.