Cannabis-Konsum: ADAC informiert über Gefahren im Straßenverkehr und Führerscheinentzug

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Die Teillegalisierung von Cannabis im April letzten Jahres wirft, trotz vorgeschriebenem Grenzwert von 3,5 Nanogramm, gerade in Bezug auf das Autofahren einige Fragen auf. Gibt es für Cannabis auch einen fahrtauglichen Grenzwert wie die Promillegrenze beim Alkohol? Und lässt sich Cannabis oder genauer gesagt der THC (Tetrahydrocannabinol)-Wert bei einer Polizeikontrolle überhaupt messen? Und welche Strafen drohen? Jonas Kaiser, Verkehrsexperte beim ADAC Württemberg, gibt Antworten.

Wer verantwortungsbewusst mit sich und seinen Mitmenschen umgeht, sollte die Finger vom Lenkrad lassen, wenn Drogen im Spiel sind.

Wer verantwortungsbewusst mit sich und seinen Mitmenschen umgeht, sollte die Finger vom Lenkrad lassen, wenn Drogen im Spiel sind.

Jonas Kaiser, Verkehrsexperte ADAC Württemberg©ADAC Württemberg

Drogen im Straßenverkehr

Gibt es einen „Promille-Grenzwert“ für’s Kiffen?

Fakt ist, dass der THC-Grenzwert für den Straßenverkehr bei 3,5 Nanogramm THC/ml Blutserum liegt. Die Bemessung ist aber nicht mit der 0,5-Promille-Grenze beim Autofahren vergleichbar. Auch wenn die Häufigkeit der Einnahme und die Körpergröße, wie beim Alkohol den Wert stark beeinflussen können. Bei der genauen Bestimmung, ob drei Züge ok sind oder ein halber oder ganzer Joint, wird es besonders schwierig, da THC anders als Alkohol auf den Körper wirkt und sich ein Rausch auch verzögert einstellen kann. Je nachdem welches THC konsumiert wird, liegt die Nachweisbarkeitsdauer bei 4 – 6 Stunden und 2 – 3 Tagen. Bei Dauerkonsum kann er sogar nach Wochen noch im Urin nachgewiesen werden.

Kiffen und Autofahren wie passt das überhaupt zusammen?

Gar nicht, wer verantwortungsbewusst mit sich und seinen Mitmenschen umgeht, sollte die Finger vom Lenkrad lassen, wenn Drogen im Spiel sind. Auch kleine Mengen haben Auswirkungen, die je nach Person unterschiedlich stark ausgeprägt sein können, aber immer die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit beeinflussen.

Wie wird getestet?

Bei einer Polizeikontrolle wird häufig eine Urinprobe genommen, gelegentlich gibt es auch einen Speicheltest. Mit diesem freiwilligen Vortest wird erstmal nur getestet, ob Cannabis konsumiert wurde. Im darauffolgenden Bluttest, kann dann die genaue Konzentration festgestellt werden. Wer einen Vortest verweigert, muss direkt zum Bluttest.

Rauschfahrt: Das sind die Strafen

Wer unter dem Einfluss von Drogen Auto fährt, gefährdet sich und andere Menschen im Straßenverkehr. Entsprechend hoch sind die Strafen:

  • Wer mit 3,5 Nanogramm oder mehr erwischt wird, zahlt mindestens 500 Euro, muss einen Monat seinen Führerschein abgeben und kann mit zwei Punkten rechnen.

  • Wer den Führerschein durch Drogen verliert, muss in der Regel eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) vornehmen lassen.

  • Für Fahranfänger gelten nochmal strengere Regeln: In der Führerschein-Probezeit (2 Jahre) und für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein generelles Cannabisverbot. Wird man erwischt, können ein Bußgeld von rund 250 Euro und ein Punkt die Folgen sein.

Wenn der Führerschein weg ist

Ist der Führerschein weg, steht meist eine MPU im Raum. Hier lohnen sich fundierte Vorbereitungskurse. Mit der Vorbereitung sollte möglichst früh begonnen werden, sonst könnten die geforderten nachhaltigen Verhaltensänderungen und die im Fall von Cannabis geforderten Abstinenznachweise nicht ausreichend belegt werden.

Die TÜV Süd Pluspunkt bietet Betroffenen mit Bezug zu Cannabis die Möglichkeit am 7. Mai um 18:30 Uhr an einen speziellen Infoabend zum Thema Cannabis teilzunehmen. Dieser kann auf der Website gebucht werden.

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