ADAC Profi-Tipps zum Camperausbau: Zulassungskriterien & Sicherheit

Der Camping-Boom in Deutschland hält weiter an: Im vergangenen Frühjahr erreichten die Wohnmobilzulassungen mit über einer Million Fahrzeugen einen neuen Rekordwert. Im bundesweiten Vergleich liegt Baden-Württemberg auf Platz 4. Heilbronn, Ravensburg und der Bodenseekreis zählen zu den Regionen mit den meisten Zulassungen. Der Traum vom Camper ist für viele groß – doch Wohnmobile, Vans oder Kastenwagen sind teuer. Deshalb entscheiden sich immer mehr Camping-Fans für den Camperausbau in Eigenregie. Wer sein Fahrzeug selbst ausbaut, sollte sich gut über die Anforderungen für die Wohnmobilzulassung informieren. Das spart Zeit, Geld und unnötigen Ärger.

ADAC Technik- und Campingexperte Roland Altrieth erklärt, worauf es bei der Zulassung ankommt und was bereits vor dem Ausbau bedacht werden sollte.
Wohnmobilzulassung: Das sollten Sie vor dem Ausbau wissen
Seit 2022 gibt es einheitliche Beurteilungskriterien für die Wohnmobilzulassung, die von TÜV und DEKRA festgelegt wurden. Diese Kriterien bieten eine gute Richtlinie, können aber trotzdem je nach Prüfstelle unterschiedlich bewertet werden. Deshalb ist die Empfehlung bereits im Vorfeld mit der technischen Prüfstelle den Umbauplan zu besprechen.
„Ein Wohnmobil benötigt eine eigene, gesetzlich vorgeschriebene Zulassung. Ab einer bestimmten Ausbaustufe verliert ein Fahrzeug seine PKW-Zulassung, was im Schadensfall zu gekürzten oder ausbleibenden Versicherungsleistungen führen kann. “
Roland Altrieth, ADAC Technik- und Campingexperte©ADAC Württemberg
Diese Mindestkriterien sind für eine Wohnmobilzulassung nötig
Sitze, die sich zu Schlafplätzen umfunktionieren lassen
Sitzgelegenheit und Tisch
Kochgelegenheit
Stauraum
Prüfstellen, wie TÜV oder Dekra übernehmen nicht die Zulassung des Fahrzeugs, aber sie prüfen bei einer Wohnmobilzulassung, ob das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen für Wohnmobile entspricht und z.B. DIN-Normen berücksichtigt werden. Diese Kriterien sind im TÜV-Verband-Merkblatt 740 festgehalten und werden laufend an den Stand der Technik angepasst. Die aktuelle Version vom TÜV ist vom 21. Mai 2024 und kann kostenpflichtig angefordert werden.
Achtung: Die Kriterien für die Einstufung und den Betrieb von Wohnmobilen in Deutschland setzen sich sowohl aus gesetzlichen Vorgaben als auch aus den spezifischen Anforderungen der Technischen Prüfstellen (wie TÜV, DEKRA, KÜS etc.) zusammen.
Ein guter Tipp ist daher sich an die aufgeführten Mindestkriterien zu halten und sich mit der nahegelegenen Prüfstelle in Verbindung zu setzen, um alle Anforderungen abzudecken. Auch der ADAC Württemberg bietet Expertenrat.
Technische Beratung: Telefon 0711 2800 2103 (Mo-Fr, 8-18 Uhr), Mail technik@wtb.adac.de
So erfüllen Sie die Anforderungen für die Wohnmobilzulassung
Schlafgelegenheit
Das Bett muss fest mit dem Fahrzeug verbunden sein: lose Matratzen oder Campingliegen reichen nicht aus. Alle Wohnelemente müssen sicher mit dem Fahrzeug verbunden sein, damit sie während der Fahrt nicht zum Unfallrisiko werden. Klapp- oder Umbaukonstruktionen (z.B. aus einer Sitzugruppe) sind erlaubt, wenn eine zusammenhängende Liegefläche entsteht.
Sitzgelegenheit und Tisch
Sitze, die während der Fahrt genutzt werden, müssen den Vorschriften des StVO § 35a sowie der UN-Regelung Nr. 17 entsprechen: Verwenden Sie nur Sitze, die ausdrücklich für den Fahrzeugeinbau zugelassen sind. Sie müssen eine europäische E-Kennzeichnung (ECE-Prüfzeichen) und die deutsche Kennzeichnung ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ausweisen. Tipp: Eine gute Option sind drehbare Vordersitze plus originale Sitzrückbank.
Für die übrigen Sitze gibt es Erleichterungen, wenn das Fahrzeug als Wohnmobil zugelassen wird. Aber nur wenn sie nicht als vollwertige Fahrt-Sitze mit Gurten vorgesehen sind und mit einem deutlichen Hinweisaufkleber versehen werden, der ihre Nicht-Nutzung während der Fahrt kennzeichnet.
Der Tisch kann abnehm‑, klapp- oder wegklappbar sein. Abgerundete und gummierte Ecken erhöhen die Sicherheit.
Achtung: Notausgänge wie Türen, Fenster und Dachluken müssen jederzeit frei zugänglich und als Fluchtweg gekennzeichnet sein.
Kochmöglichkeit
Zulässig sind fest verbaute Gas-, Spiritus, Diesel- oder Elektrokochstellen.
Beim Betreiben einer Gasanlage ist seit dem 19. Juni 2025 eine regelmäßige Gasprüfung Pflicht. Moderne Camper setzen zunehmend auf Induktionskochfelder, die jedoch einen Wechselrichter und ausreichend Strom erfordern – idealerweise ergänzt durch eine Solaranlage.

Wichtig: Ein Gaskartuschen-Kocher darf nur außerhalb des Fahrzeugs und bei geöffneter Fahrzeugtür bzw. Heckklappe betrieben werden.
Elektroinstallation: Für die Elektroinstallation im Camper sind die Vorgaben aus der Norm DIN VDE 0100‑721 maßgeblich. In der aktuellen Fassung des Merkblatts 740 wird darauf hingewiesen, dass eine Bestätigung der Einhaltung dieser Norm nicht gefordert werden kann. Der Selbsteinbau kann also in Eigenregie durchgeführt werden.
„Wichtig ist, dass man die Installationen von einem qualifizierten Betrieb oder Elektriker prüfen lässt. Die Risiken können neben gefährlichen Sicherheitsrisiken auch Haftungsprobleme und Bußgelder sein. “
Roland Altrieth, ADAC Technik- und Campingexperte©ADAC Württemberg
Stauraum
Schränke oder Staufächer müssen fest verbaut sein. Ein flexibel rückbaubarer Ausbau kann dazu führen, dass Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz erlöschen. Entscheidend ist die sichere Nutzung und die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts, nicht die Größe des Stauraums.
Sicherheit und Belüftung
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens zwei dauerhaft offene Lüftungsöffnungen als Sicherheitsbelüftung, aufgrund gasbetriebener Geräte:
Eine bodennah im unteren Bereich des Fahrzeugs
Eine im oberen Bereich (z. B. Dach, Seitenwand oder Fenster). Wichtig: Dachluken gelten nur dann als Zwangsbelüftung, wenn der Luftdurchlass auch im geschlossenen Zustand offen bleibt.
Zulassung fürs Wohnmobil: Diese Unterlagen benötigen Sie
Bei der Zulassungsstelle müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass
Fahrzeugpapiere
Hauptuntersuchung: bei Gebrauchten, die älter als drei Jahre sind
Versicherungsnachweis (eVB-Nummer für Wohnmobilversicherung)
COC-Papier: EG-Übereinstimmungsbescheinigung zur Einhaltung der EU-Normen (erhältlich beim Hersteller)
Bankverbindung für die Kfz-Steuer
Nachweis der G 607-Prüfung (falls Gas verbaut ist)
Nachweis über § 21 StVZO (Einzelbetriebserlaubnis) in Verbindung mit § 19 (2) StVZO (Einzelabnahme): Nachweis und Genehmigung, die nach der Prüfung durch TÜV / DEKRA ausgestellt werden.
Vorteile der Ummeldung zum Sonder-Kfz Wohnmobil
Die Umschreibung auf Sonder-Kfz Wohnmobil bringt Vorteile:
Günstigere Kfz-Steuer, da sie sich nach Gewicht und Emissionsklasse richtet – nicht nach CO2
Oft niedrigere Versicherungskosten,
da Wohnmobile in der Regel weniger Kilometer fahren
Auch Dominik konnte sich seinen Traum vom eigenen Camper erfüllen. Es war allerdings kein leichtes Unterfangen. Denn es gibt Herausforderungen, über die im Gegensatz zu den unzähligen Deko-Tipps auf den Social-Media-Kanälen, eher selten gesprochen wird...
Über seine Erfahrungen mit dem Selbstausbau berichtet Dominik ausführlich, ab Anfang Februar in der "immer dabei" dem Regionalmagazin der ADAC Motorwelt.
