Fahrverbot für Euro 4 Diesel in München

Dieselfahrverbot in München
Durchfahrt verboten: Wo Diesel in München draußen bleiben müssen und was der Autofahrer tun kann.© Riko Best – stock.adobe.com

Die Stadt München hat mit dem Fahrverbot für Euro 4/IV Diesel seit 1. Februar 2023 in der Münchner Innenstadt und auf dem Mittleren Ring die Regeln für die sogenannte Umweltzone verschärft. In der Tat ist die Luftreinhaltung in Innenstädten ein wichtiges Thema. Dank diverser Maßnahmen wie technischen Verbesserungen bei Neufahrzeugen und Erhöhung des Anteils emissionsfreier Fahrzeuge nimmt die Luftbelastung insgesamt bereits kontinuierlich ab.

Auch in München ist die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO₂) zuletzt deutlich gesunken, weshalb auch eine mögliche weitere Verschärfung des Fahrverbots für Euro 5-Diesel ab Oktober 2023 erst einmal vom Tisch ist – auch auf Drängen des ADAC Südbayern.

Ob ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 auf dem Mittleren Ring doch noch kommt, könnte der Stadtrat im Frühjahr 2024 entscheiden, wenn die Jahresmittelwerte für die Belastung der Luft durch Stickstoffdioxid feststehen. Zudem haben die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) im Oktober 2023 bereits eine neue Klage gegen die jüngste Anpassung des Luftreinhalteplans eigereicht, um zu erzwingen, dass die Landeshauptstadt doch umfassender auf Dieselfahrverbote setzt.

Wo gilt das Fahrverbot?

Das Dieselfahrverbot in München gilt seit 1. Februar 2023 in der bereits bestehenden Umweltzone – also in der Innenstadt innerhalb des Mittleren Rings - sowie in der erweiterten Umweltzone, dem Mittleren Ring selbst.

Für wen gilt das Fahrverbot?

Dieselfahrzeuge mit Euro 4/IV Abgasnorm und schlechter dürfen nicht mehr auf dem Mittleren Ring und in der Innenstadt fahren. Hätten sich die Abgaswerte nach Einführung des Fahrverbots im Februar 2023 weiter verschlechtert, wäre auch ein erweitertes Verbot für Diesel mit Euro 5/V Abgasnorm möglich gewesen. Grundsätzlich ausgenommen sind unter anderem Anwohner, Handwerker und Lieferverkehr.

Bei Verstoß droht ein Bußgeld

Ein Verstoß gegen das Diesel-Fahrverbot wird nach dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog mit 100 Euro geahndet. Rechtsgrundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz. Zuzüglich Gebühren und Auslagen können bei Missachtung der Vorschrift Kosten in Höhe von 128,50 Euro entstehen.

Kontrolle des Fahrverbots in München

Die Landeshauptstadt München plant, die Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet auszubauen. Unter anderem sollen künftig sogenannte Scanner-Fahrzeuge zum Einsatz gebracht werden, mit denen Nummernschilder automatisiert erfasst und mit Ausnahmegenehmigungen abgeglichen werden. Neben Parkausweisen könnte dieses System auch kontrollieren, wer sich an das Diesel-Fahrverbot in der Umweltzone hält. Eine entsprechende Reform des Straßenverkehrsgesetzes, die den Einsatz der Scan-Technik ermöglicht, wurde Ende Oktober 2023 vom Bundestag beschlossen.

Wie ermittle ich die Abgasnorm meines Fahrzeugs?

Aussagekräftig für die Abgasnorm Ihres Fahrzeugs ist nicht, wie vielfach irrtümlich angenommen, die grüne (4er-) Umweltplakette auf der Windschutzscheibe. Vielmehr müssen Sie zur Ermittlung der Abgasnorm einen Blick in Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) werfen. Unter Ziffer 14 ist angegeben, welcher Abgasnorm Ihr Fahrzeug zugeordnet ist.

Deutscher Kraftfahrzeugschein Diesel Euro 4
Anhand des Fahrzeugschein Teil I lässt sich die korrekte Abgasnorm ermitteln.© ullision – stock.adobe.com

Bei einigen Fahrzeugtypen ist statt einer klaren Bezeichnung als EURO 4, EURO 5 oder EURO 6 unter Ziffer 14 ein Code angegeben, hinter dem sich die Emissionsklasse verbirgt. Eine Anleitung wie Sie in diesem Fall vorgehen sowie Listen zum Abgleich Ihrer Emissions-Schlüsselnummer finden sie hier: Abgasnormen: Welche Schadstoffklasse hat mein Auto?

Ausnahmeregelungen

Welche Fahrzeuge können ausgenommen werden

Nicht betroffen sind aktuell Diesel Euro 6/VI und Diesel Euro 5/V sowie Diesel Fahrzeuge mit entsprechender Hardwarenachrüstung. Auch gelten viele Ausnahmen beispielsweise für Handwerker, Lieferdienste, Einsatzkräfte, Menschen mit Behinderungen, Anwohner und Pflegedienste. Sie können mit älteren Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 4/IV weiterhin in die Umweltzone fahren, müssen dafür aber teilweise eine Sondererlaubnis beantragen.

Benziner oder Fahrzeuge mit anderen Antriebsarten dürfen die um den Mittleren Ring erweiterte Umweltzone ebenfalls befahren, wenn sie über eine Grüne Umweltplakette verfügen.

Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein H-Zulassungskennzeichen (H = historisch) bzw. ein rotes 07-Kennzeichen führen und ausländische Fahrzeuge, welche die gleichen Voraussetzungen erfüllen, dürfen wegen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen ohne Plaketten befahren.

Ausnahmeantrag

Ein Ausnahmeantrag schützt vor einem Bußgeld. Der Antrag kostet statt 200 Euro, nur noch 50 Euro pro Jahr. Nach heftigen Protesten u.a. auch des ADAC Südbayern, wurde der Preis angepasst. Für ein halbes Jahr werden 25 Euro fällig. Tarife für kürzere Zeiträume gibt es nicht. Nach Antragseingang wird eine Bescheinigung zugesandt, mit der man vorerst in die Umweltzone fahren darf. Diese muss gut lesbar hinter der Windschutzscheibe liegen. Hier geht es zum Antrag für eine Ausnahmegenehmigung.

Welche Strecken sind vom Fahrverbot nicht betroffen?

Ausgenommen vom Diesel-Fahrverbot sind die Zu- und Abfahrt zur Großmarkthalle, zum Autoreisezug (Ostbahnhof), zur Parkharfe Olympiastadion und zum Campingplatz Thalkirchen.

Hinweise zur Fahrzeugtechnik

Die Kosten für ein SCR-Nachrüstsystem variieren je nach Fahrzeugmodell und Anbieter stark. Für Euro 4- und Euro 5-Systeme sind passende Systeme nur sehr schwer zu finden. Insbesondere der Vertrieb von Pkw-Nachrüstsystemen wurde von den Anbietern stark reduziert, da sich das Einbauen von Minderungssystemen finanziell kaum lohnt. Mehr Informationen zur Pkw-Nachrüstung

Sichtweise des ADAC Südbayern e.V.

In Anbetracht der juristischen Zwänge ist klar, dass akuter Handlungsbedarf besteht. Die Entscheidung des Stadtrats, den Mittleren Ring in die Umweltzone aufzunehmen und stufenweise Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4/IV bzw. der Abgasnorm Euro 5/V auszuschließen, ging jedoch zur falschen Zeit in die falsche Richtung, ignorierte die Lebenswirklichkeit vieler Bürgerinnen und Bürger, und sorgte für große Verunsicherung bei Pendlern und Fahrzeughaltern.

Mobilitätsbeschränkungen sollten stets nur das letzte Mittel sein, um bestehende Grenzwerte einzuhalten – insbesondere dann, wenn andere weniger einschränkende Maßnahmen dafür ebenfalls geeignet sind. In der aktuellen Entwicklung der Messdaten in der Münchner Innenstadt sehen wir eine Bestätigung dafür, dass mildere Mittel durchaus geeignet sind, um Grenzwerte einzuhalten und damit Belastungen zu reduzieren. Die Entscheidung der Landeshauptstadt, das Fahrverbot vor dem Hintergrund dieser veränderten Datenlage nicht auszuweiten, war deshalb nur folgerichtig. Wir halten es für geboten, die Einhaltung der bereits geltenden Regelungen und Maßnahmen konsequenter zu kontrollieren, statt Fahrverbote weiter auszuweiten.

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