Fahrverbot für Euro 4 Diesel in München

Durchfahrt verboten: Wo Diesel in München draußen bleiben müssen und was der Autofahrer tun kann.
Durchfahrt verboten: Wo Diesel in München draußen bleiben müssen und was der Autofahrer tun kann.© Riko Best – stock.adobe.com

Die Stadt München verschärft mit dem Fahrverbot für Euro 4/IV Diesel ab 1. Februar in der Münchner Innenstadt und dem Mittleren Ring die Regeln für die sogenannte Umweltzone. In der Tat ist die Luftreinhaltung in Innenstädten ein wichtiges Thema. Dank diverser Maßnahmen wie technischen Verbesserungen bei Neufahrzeugen und Erhöhung des Anteils emissionsfreier Fahrzeuge nimmt die Luftbelastung kontinuierlich ab. Zweifelsohne gibt es aber weiterhin einzelne Brennpunkte, insbesondere im Stadtgebiet München, in denen geltende Grenzwerte überschritten werden. Hier sind weitere Maßnahmen erforderlich.

Wo gilt das Fahrverbot?

Das Dieselfahrverbot in München soll ab 1. Februar 2023 in der bereits bestehenden Umweltzone - also Innenstadt innerhalb des Mittleren Rings - gelten. Besondere Neuerung: auch der Mittlere Ring selbst soll zur Fahrverbotszone werden. Der Mittlere Ring war als Hauptverkehrsader von den Beschränkungen der Umweltzone bisher ausgenommen. Die Stadt hat bereits im Dezember begonnen, die entsprechenden Schilder aufzustellen.

Für wen gilt das Fahrverbot?

Diesel-Kfz mit Euro 6/VI sind nicht vom Dieselfahrverbot betroffen. Für Dieselfahrzeuge schlechter Euro 6/VI wird das Verbot in 3 Stufen eingeführt, wobei die jeweils nächste Stufe nur dann in Kraft tritt, wenn bis dahin der Stickstoffdioxid-Grenzwert in München weiterhin nicht eingehalten wird.

Stufe 1 tritt am 1. Februar 2023 in Kraft und betrifft Diesel-Kfz der Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter. Grundsätzlich ausgenommen sind unter anderem Anwohner, Handwerker und Lieferverkehr.

Wird der Stickstoffdioxid-Grenzwert trotz Stufe 1 weiterhin nicht eingehalten, tritt am 1. Oktober 2023 Stufe 2 in Kraft. Das Fahrverbot gilt dann auch für Diesel-Kfz der Abgasnorm Euro 5/V, alle Ausnahmeregelungen bleiben bestehen.

Sofern der Grenzwert trotz der Maßnahmen von Stufe 1 und 2 nicht eingehalten wird, tritt Stufe 3 am 1. April 2024 in Kraft. Die pauschalen Ausnahmen für Anwohner und Lieferverkehr werden dann entfallen. Die Ausnahmen zum Beispiel für Handwerker, Schichtdienstleistende und Schwerbehinderte bleiben unbefristet bestehen.

Wie ermittle ich die Abgasnorm meines Fahrzeugs?

Aussagekräftig für die Abgasnorm Ihres Fahrzeugs ist nicht, wie vielfach irrtümlich angenommen, die grüne (4er-) Umweltplakette auf der Windschutzscheibe. Vielmehr müssen Sie zur Ermittlung der Abgasnorm einen Blick in Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) werfen. Unter Ziffer 14 ist angegeben, welcher Abgasnorm Ihr Fahrzeug zugeordnet ist.

Anhand des Fahrzeugschein Teil I lässt sich die korrekte Abgasnorm ermitteln. © ullision – stock.adobe.com

Bei einigen Fahrzeugtypen ist statt einer klaren Bezeichnung als EURO 4, EURO 5 oder EURO 6 unter Ziffer 14 ein Code angegeben, hinter dem sich die Emissionsklasse verbirgt. Eine Anleitung wie Sie in diesem Fall vorgehen sowie Listen zum Abgleich Ihrer Emissions-Schlüsselnummer finden sie hier: Abgasnormen: Welche Schadstoffklasse hat mein Auto?

Ausnahmeregelungen

Welche Fahrzeuge können ausgenommen werden, welche Strecken sind vom Fahrverbot ausgenommen, etc.

Nicht betroffen sind Diesel Euro 6/VI und Fahrzeuge mit entsprechender Hardwarenachrüstung. Auch gelten viele Ausnahmen beispielsweise für Handwerker, Lieferdienste, Einsatzkräfte, Menschen mit Behinderungen, Anwohner und Pflegedienste. Sie können mit älteren Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 4/IV weiterhin in die Umweltzone fahren, müssen dafür aber teilweise eine Sondererlaubnis beantragen. Nach heftiger Diskussion im Münchner Stadtrat kostet diese nun 50 Euro im Jahr. Die Ausnahmen bleiben auch bei der zweiten Stufe bestehen, fallen allerdings für Anwohner und Lieferdienste in der dritten Stufe weg. Ausnahmegenehmigungen sollen dann nur noch in besonderen Härtefällen gelten.

Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein H-Zulassungskennzeichen (H = historisch) bzw. ein rotes 07-Kennzeichen führen und ausländischen Fahrzeugen welche die gleichen Voraussetzungen erfüllen, dürfen wegen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen ohne Plaketten befahren.

Ausnahmeantrag

Ein Ausnahmeantrag im Auto, der auf der Homepage der Stadt zu finden ist, schützt vor einem Bußgeld. Der Antrag kostet statt 200 Euro, nur noch 50 Euro pro Jahr. Nach heftigen Protesten u.a. auch des ADAC Südbayern, wurde der Preis angepasst. Für ein halbes Jahr werden 25 Euro fällig. Tarife für kürzere Zeiträume gibt es nicht. Als Zufahrtsberechtigung genügt bis zum 1. April 2023 der Nachweis der erfolgten Antragstellung. Nach Antragseingang wird jeweils eine Bescheinigung zugesandt, mit der man vorerst in die Umweltzone fahren darf. Diese muss gut lesbar hinter der Windschutzscheibe liegen. Hier geht es zum Antrag für eine Ausnahmegenehmigung.

Hinweise zur Fahrzeugtechnik

Die Kosten für ein SCR-Nachrüstsystem variieren je nach Fahrzeugmodell und Anbieter stark. Für Euro 4- und Euro 5-Systeme sind passende Systeme nur sehr schwer zu finden gerade der Vertrieb von Pkw-Nachrüstsystemen wurde von den Anbietern stark reduziert, da sich das Einbauen von Minderungssystemen zudem finanziell nicht lohnt. Mehr Informationen zur Pkw-Nachrüstung

Sichtweise des ADAC Südbayern e.V.

In Anbetracht der juristischen Zwänge ist klar, dass akuter Handlungsbedarf besteht. Die Entscheidung des Stadtrats, den Mittleren Ring in die Umweltzone aufzunehmen und stufenweise Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4/IV bzw. zum Oktober 2023 der Abgasnorm Euro 5/V auszuschließen, geht jedoch zur falschen Zeit in die falsche Richtung und ignoriert die derzeitige Lebenswirklichkeit vieler Bürgerinnen und Bürger:

  • Berufspendler sind beispielsweise auf einen Pkw angewiesen.

  • Gleichzeitig stehen viele vor dem Hintergrund explodierender Lebenshaltungs- und Energiekosten vor großen wirtschaftlichen Problemen.

  • Eine Investition in neue Fahrzeuge kommt für sie vielfach schlicht finanziell nicht in Frage.

  • Darüber hinaus erfordert der Austausch eines älteren Fahrzeugs aufgrund angespannter Lieferketten gegen ein moderneres, emissionsärmeres aktuell mehr Zeit.

  • Ein Umstieg auf den ÖPNV vor der Stadtgrenze wiederum ist für viele der ca. 500.000 Pendler kaum möglich oder unattraktiv.

Der über Jahre verschleppte Ausbau des ÖPNV rächt sich nun hier. Dabei hilft nicht nur die Aussicht auf ein vergünstigtes Ticket, sondern auch durch bessere Abdeckung, Taktung und Verlässlichkeit sowie ausreichend P+R-Angebote. Hier braucht es eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Stadt und Umland – welches mittlerweile deutlich über den MVV-Raum hinaus angewachsen ist.

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