Fahrverbot für Euro 4 Diesel in München

Dieselfahrverbot in München
Durchfahrt verboten: Wo Diesel in München draußen bleiben müssen und was der Autofahrer tun kann.© Riko Best – stock.adobe.com

Die Stadt München hat mit dem Fahrverbot für Euro 4/IV Diesel seit 1. Februar 2023 in der Münchner Innenstadt und auf dem Mittleren Ring die Regeln für die sogenannte Umweltzone verschärft. In der Tat ist die Luftreinhaltung in Innenstädten ein wichtiges Thema. Dank diverser Maßnahmen wie technischen Verbesserungen bei Neufahrzeugen und Erhöhung des Anteils emissionsfreier Fahrzeuge nimmt die Luftbelastung durch Stickstoffdioxid (NO₂) insgesamt bereits kontinuierlich ab.

Eine weitere Verschärfung des Fahrverbots für Euro 5-Diesel ist – auch auf Drängen des ADAC Südbayern – erst einmal vom Tisch. Auch die ursprünglich ab dem 1. April 2024 vorgesehene Verschärfung des Diesel-Fahrverbots in Form des Wegfalls der generellen Ausnahme für Lieferverkehr und Anwohner (Stufe 3) wurde von der Stadt München gänzlich aufgehoben. Voraussichtlich im April/Mai 2024 wird der Münchner Stadtrat darüber entscheiden, ob die zweite Maßnahmenstufe des Diesel-Fahrverbots in Kraft treten und damit das aktuelle Fahrverbot auch auf Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor bis einschließlich der Schadstoffklasse Euro 5/V ausgeweitet werden soll.

Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Am 21. März 2024 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass die Stadt München das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen muss. Grund hierfür: An zwei Hauptverkehrsstraßen werden die Stickstoffdioxid-Grenzwerte überschritten, dies erfordere Gegenmaßnahmen. Das Gericht überließ der Stadt dabei, ob die die Senkung der Abgaswerte über streckenbezogene Fahrverbote oder ein generelles Verbot für Euro 5 Fahrzeuge innerhalb des gesamten Mittleren Rings erreichen wolle. Voraussichtlich im April wird der Stadtrat über mögliche Optionen beraten und eine Entscheidung treffen.

Reaktion des ADAC Südbayern

Der ADAC Südbayern erkennt die Notwendigkeit, die Luftqualität im Stadtbereich zu steigern – kann die Argumentation des Gerichts in bestimmten Teilen aber nicht nachvollziehen. Aus unserer Sicht wäre ein streckenbezogenes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ein deutlich geeigneteres Mittel auf die Überschreitung der Messwerte zu reagieren. Mit einer solchen Maßnahme könnte die Stadt München ihren bisherigen Kurs fortführen, mit Augenmaß und im Sinne seiner Bürger sowie der vielen Pendler zu handeln. Gleichzeitig könnten schärfere Regeln in einem kleineren Abschnitt des Straßennetzes deutlich besser kontrolliert werden als innerhalb des gesamten Mittleren Rings. In einem Feldversuch hat der ADAC Südbayern festgestellt, dass bestehende Regelungen (wie beispielsweise das Einfahrverbot in die Stadt ohne grüne Plakette) oftmals nicht eingehalten werden – da die Kontrolle des gesamten Stadtraums schlichtweg nicht möglich ist. Der ADAC appelliert an den Stadtrat, den betroffenen Autofahrern ausreichend Zeit einzuräumen, sich auf die Verschärfung des Fahrverbots einzustellen.

Wo gilt das Fahrverbot?

Das Dieselfahrverbot in München gilt seit 1. Februar 2023 in der bereits bestehenden Umweltzone – also in der Innenstadt innerhalb des Mittleren Rings - sowie in der erweiterten Umweltzone, dem Mittleren Ring selbst.

Dieselfahrverbot: Karte Umweltzone München

Auf der Website der Landeshauptstadt München finden Sie eine interaktive Karte zur Umweltzone.

Für wen gilt das Fahrverbot?

Dieselfahrzeuge mit Euro 4/IV Abgasnorm und schlechter dürfen nicht mehr auf dem Mittleren Ring und in der Innenstadt fahren. Hätten sich die Abgaswerte nach Einführung des Fahrverbots im Februar 2023 weiter verschlechtert, wäre auch ein erweitertes Verbot für Diesel mit Euro 5/V Abgasnorm möglich gewesen. Grundsätzlich ausgenommen sind unter anderem Anwohner, Handwerker und Lieferverkehr.

Wichtige Infos zum Dieselfahrverbot für Anwohner

Für Anwohner der Umweltzone gilt derzeit eine generelle Ausnahme für das Befahren der Fahrverbotszone. Diese Ausnahme wird aus Gründen der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Einführung des zonalen Fahrverbots für Diesel Euro 4/IV und schlechter (Stufe 1) gewährt.

Aufgrund der vergleichbaren Interessenlage gilt eine generelle Ausnahme auch für Anwohner von Straßen, die zwar außerhalb der Umweltzone liegen, die aber ausschließlich über den Mittleren Ring (B2R) erreicht bzw. ausschließlich über den Mittleren Ring verlassen werden können. Die Einschränkung der Erreichbarkeit kann sich zum Beispiel aufgrund von Einbahnstraßen oder Baustellen ergeben. Der Mittlere Ring darf in diesem Fall zur Erreichung bzw. zum Verlassen dieser Straßen auf dem kürzesten Weg befahren werden. Dies bedeutet, dass der Mittlere Ring zwar kurzfristig befahren werden darf, die Umweltzone aber bei der nächsten Möglichkeit wieder verlassen werden muss.

Bei Verstoß droht ein Bußgeld

Ein Verstoß gegen das Diesel-Fahrverbot wird nach dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog mit 100 Euro geahndet. Rechtsgrundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz. Zuzüglich Gebühren und Auslagen können bei Missachtung der Vorschrift Kosten in Höhe von 128,50 Euro entstehen.

Kontrolle des Fahrverbots in München

Die Landeshauptstadt München plant, die Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet auszubauen. Unter anderem sollen künftig sogenannte Scanner-Fahrzeuge zum Einsatz gebracht werden, mit denen Nummernschilder automatisiert erfasst und mit Ausnahmegenehmigungen abgeglichen werden. Neben Parkausweisen könnte dieses System auch kontrollieren, wer sich an das Diesel-Fahrverbot in der Umweltzone hält. Eine entsprechende Reform des Straßenverkehrsgesetzes, die den Einsatz der Scan-Technik ermöglicht, wurde Ende Oktober 2023 vom Bundestag beschlossen.

Wie ermittle ich die Abgasnorm meines Fahrzeugs?

Aussagekräftig für die Abgasnorm Ihres Fahrzeugs ist nicht, wie vielfach irrtümlich angenommen, die grüne (4er-) Umweltplakette auf der Windschutzscheibe. Vielmehr müssen Sie zur Ermittlung der Abgasnorm einen Blick in Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) werfen. Unter Ziffer 14 ist angegeben, welcher Abgasnorm Ihr Fahrzeug zugeordnet ist.

Deutscher Kraftfahrzeugschein Diesel Euro 4
Anhand des Fahrzeugschein Teil I lässt sich die korrekte Abgasnorm ermitteln.© ullision – stock.adobe.com

Bei einigen Fahrzeugtypen ist statt einer klaren Bezeichnung als EURO 4, EURO 5 oder EURO 6 unter Ziffer 14 ein Code angegeben, hinter dem sich die Emissionsklasse verbirgt. Eine Anleitung wie Sie in diesem Fall vorgehen sowie Listen zum Abgleich Ihrer Emissions-Schlüsselnummer finden sie hier: Abgasnormen: Welche Schadstoffklasse hat mein Auto?

Ausnahmeregelungen

Welche Fahrzeuge können ausgenommen werden

Nicht betroffen sind aktuell Diesel Euro 6/VI und Diesel Euro 5/V sowie Diesel Fahrzeuge mit entsprechender Hardwarenachrüstung. Auch gelten viele Ausnahmen beispielsweise für Handwerker, Lieferdienste, Einsatzkräfte, Menschen mit Behinderungen, Anwohner und Pflegedienste. Sie können mit älteren Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 4/IV weiterhin in die Umweltzone fahren, müssen dafür aber teilweise eine Sondererlaubnis beantragen.

Benziner oder Fahrzeuge mit anderen Antriebsarten dürfen die um den Mittleren Ring erweiterte Umweltzone ebenfalls befahren, wenn sie über eine Grüne Umweltplakette verfügen.

Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein H-Zulassungskennzeichen (H = historisch) bzw. ein rotes 07-Kennzeichen führen und ausländische Fahrzeuge, welche die gleichen Voraussetzungen erfüllen, dürfen wegen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen ohne Plaketten befahren.

Ausnahmeantrag

Ein Ausnahmeantrag schützt vor einem Bußgeld. Der Antrag kostet statt 200 Euro, nur noch 50 Euro pro Jahr. Nach heftigen Protesten u.a. auch des ADAC Südbayern, wurde der Preis angepasst. Für ein halbes Jahr werden 25 Euro fällig. Tarife für kürzere Zeiträume gibt es nicht. Nach Antragseingang wird eine Bescheinigung zugesandt, mit der man vorerst in die Umweltzone fahren darf. Diese muss gut lesbar hinter der Windschutzscheibe liegen. Hier geht es zum Antrag für eine Ausnahmegenehmigung.

Welche Strecken sind vom Fahrverbot nicht betroffen?

Ausgenommen vom Diesel-Fahrverbot sind die Zu- und Abfahrt zur Großmarkthalle, zum Autoreisezug (Ostbahnhof), zur Parkharfe Olympiastadion und zum Campingplatz Thalkirchen.

Ausnahmeregelungen

Weitere Infos zu Ausnahmen vom Dieselfahrverbot finden Sie auf der Website der Landeshauptstadt München.

Hinweise zur Fahrzeugtechnik

Die Kosten für ein SCR-Nachrüstsystem variieren je nach Fahrzeugmodell und Anbieter stark. Für Euro 4- und Euro 5-Systeme sind passende Systeme nur sehr schwer zu finden. Insbesondere der Vertrieb von Pkw-Nachrüstsystemen wurde von den Anbietern stark reduziert, da sich das Einbauen von Minderungssystemen finanziell kaum lohnt. Mehr Informationen zur Pkw-Nachrüstung

Sichtweise des ADAC Südbayern e.V.

In Anbetracht der juristischen Zwänge ist klar, dass akuter Handlungsbedarf besteht. Die Entscheidung des Stadtrats, den Mittleren Ring in die Umweltzone aufzunehmen und stufenweise Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4/IV bzw. der Abgasnorm Euro 5/V auszuschließen, ging jedoch zur falschen Zeit in die falsche Richtung, ignorierte die Lebenswirklichkeit vieler Bürgerinnen und Bürger, und sorgte für große Verunsicherung bei Pendlern und Fahrzeughaltern.

Mobilitätsbeschränkungen sollten stets nur das letzte Mittel sein, um bestehende Grenzwerte einzuhalten – insbesondere dann, wenn andere weniger einschränkende Maßnahmen dafür ebenfalls geeignet sind. Wir halten es daher für geboten, die Einhaltung der bereits geltenden Regelungen und Maßnahmen konsequenter zu kontrollieren, statt Fahrverbote weiter auszuweiten.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?