Fahrverbot für Euro 4 Diesel in München

Die Stadt München hat mit dem Fahrverbot für Euro 4/IV Diesel seit 1. Februar 2023 in der Münchner Innenstadt und auf dem Mittleren Ring die Regeln für die sogenannte Umweltzone verschärft. In der Tat ist die Luftreinhaltung in Innenstädten ein wichtiges Thema. Dank diverser Maßnahmen wie technischen Verbesserungen bei Neufahrzeugen und Erhöhung des Anteils emissionsfreier Fahrzeuge nimmt die Luftbelastung durch Stickstoffdioxid (NO₂) insgesamt bereits kontinuierlich ab.
Die Stadt München wollte von einer weiteren Verschärfung des Fahrverbots für Euro 5-Diesel absehen. Auch die ursprünglich ab dem 1. April 2024 vorgesehene Verschärfung des Diesel-Fahrverbots in Form des Wegfalls der generellen Ausnahme für Lieferverkehr und Anwohner (Stufe 3) wurde von der Stadt München aufgehoben.
Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Am 21. März 2024 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass die Stadt München das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen muss. Grund hierfür: An zwei Hauptverkehrsstraßen werden die Stickstoffdioxid-Grenzwerte überschritten, dies erfordere Gegenmaßnahmen. Das Gericht überließ der Stadt dabei, ob sie die Senkung der Abgaswerte über streckenbezogene Fahrverbote oder ein generelles Verbot für Euro 5 Fahrzeuge innerhalb des gesamten Mittleren Rings erreichen wolle.
Entwicklungen nach dem Urteil
In der Sitzung am 24. April 2024 hat der Stadtrat beschlossen, dass zur Verbesserung der Luftqualität auf einem Abschnitt des Mittleren Rings künftig Tempo 30 gelten soll. Konkret gilt diese Maßnahme seit 3. Juni 2024 auf der Landshuter Allee zwischen Parkharfe am Olympiastadion bis zur Arnulfstraße/Auffahrt Donnersberger Brücke. Damit war die Idee eines zonalen oder streckenbezogenen Fahrverbots für Diesel der Abgasnorm Euro 5 vorerst vom Tisch.
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig im Oktober 2024 stehen die Zeichen allerdings wieder auf "Verschärfung des Fahrverbots". Wann ein solches Diesel-Fahrverbot umgesetzt wird und in welcher Form (streckenbezogen oder zonal), bleibt aber abzuwarten.
Wo gilt das Fahrverbot?
Das Dieselfahrverbot in München gilt seit 1. Februar 2023 in der bereits bestehenden Umweltzone – also in der Innenstadt innerhalb des Mittleren Rings - sowie in der erweiterten Umweltzone, dem Mittleren Ring selbst.
Dieselfahrverbot: Karte Umweltzone München
Auf der Website der Landeshauptstadt München finden Sie eine interaktive Karte zur Umweltzone.
Für wen gilt das Fahrverbot?
Dieselfahrzeuge mit Euro 4/IV Abgasnorm und schlechter dürfen nicht mehr auf dem Mittleren Ring und in der Innenstadt fahren. Hätten sich die Abgaswerte nach Einführung des Fahrverbots im Februar 2023 weiter verschlechtert, wäre auch ein erweitertes Verbot für Diesel mit Euro 5/V Abgasnorm möglich gewesen. Grundsätzlich ausgenommen sind unter anderem Anwohner, Handwerker und Lieferverkehr.
Wichtige Infos zum Dieselfahrverbot für Anwohner
Für Anwohner der Umweltzone gilt derzeit eine generelle Ausnahme für das Befahren der Fahrverbotszone. Diese Ausnahme wird aus Gründen der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Einführung des zonalen Fahrverbots für Diesel Euro 4/IV und schlechter (Stufe 1) gewährt.
Aufgrund der vergleichbaren Interessenlage gilt eine generelle Ausnahme auch für Anwohner von Straßen, die zwar außerhalb der Umweltzone liegen, die aber ausschließlich über den Mittleren Ring (B2R) erreicht bzw. ausschließlich über den Mittleren Ring verlassen werden können. Die Einschränkung der Erreichbarkeit kann sich zum Beispiel aufgrund von Einbahnstraßen oder Baustellen ergeben. Der Mittlere Ring darf in diesem Fall zur Erreichung bzw. zum Verlassen dieser Straßen auf dem kürzesten Weg befahren werden. Dies bedeutet, dass der Mittlere Ring zwar kurzfristig befahren werden darf, die Umweltzone aber bei der nächsten Möglichkeit wieder verlassen werden muss.
Bei Verstoß droht ein Bußgeld
Ein Verstoß gegen das Diesel-Fahrverbot wird nach dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog mit 100 Euro geahndet. Rechtsgrundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz. Zuzüglich Gebühren und Auslagen können bei Missachtung der Vorschrift Kosten in Höhe von 128,50 Euro entstehen.
Kontrolle des Fahrverbots in München
Die Landeshauptstadt München plant, die Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet auszubauen. Unter anderem sollen künftig sogenannte Scanner-Fahrzeuge zum Einsatz gebracht werden, mit denen Nummernschilder automatisiert erfasst und mit Ausnahmegenehmigungen abgeglichen werden. Neben Parkausweisen könnte dieses System auch kontrollieren, wer sich an das Diesel-Fahrverbot in der Umweltzone hält. Eine entsprechende Reform des Straßenverkehrsgesetzes, die den Einsatz der Scan-Technik ermöglicht, wurde Ende Oktober 2023 vom Bundestag beschlossen.
Wie ermittle ich die Abgasnorm meines Fahrzeugs?
Aussagekräftig für die Abgasnorm Ihres Fahrzeugs ist nicht, wie vielfach irrtümlich angenommen, die grüne (4er-) Umweltplakette auf der Windschutzscheibe. Vielmehr müssen Sie zur Ermittlung der Abgasnorm einen Blick in Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) werfen. Unter Ziffer 14 ist angegeben, welcher Abgasnorm Ihr Fahrzeug zugeordnet ist.

Bei einigen Fahrzeugtypen ist statt einer klaren Bezeichnung als EURO 4, EURO 5 oder EURO 6 unter Ziffer 14 ein Code angegeben, hinter dem sich die Emissionsklasse verbirgt. Eine Anleitung wie Sie in diesem Fall vorgehen sowie Listen zum Abgleich Ihrer Emissions-Schlüsselnummer finden sie hier: Abgasnormen: Welche Schadstoffklasse hat mein Auto?
Ausnahmeregelungen
Welche Fahrzeuge können ausgenommen werden
Nicht betroffen sind aktuell Diesel Euro 6/VI und Diesel Euro 5/V sowie Diesel Fahrzeuge mit entsprechender Hardwarenachrüstung. Auch gelten viele Ausnahmen beispielsweise für Handwerker, Lieferdienste, Einsatzkräfte, Menschen mit Behinderungen, Anwohner und Pflegedienste. Sie können mit älteren Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 4/IV weiterhin in die Umweltzone fahren, müssen dafür aber teilweise eine Sondererlaubnis beantragen.
Benziner oder Fahrzeuge mit anderen Antriebsarten dürfen die um den Mittleren Ring erweiterte Umweltzone ebenfalls befahren, wenn sie über eine Grüne Umweltplakette verfügen.
Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein H-Zulassungskennzeichen (H = historisch) bzw. ein rotes 07-Kennzeichen führen und ausländische Fahrzeuge, welche die gleichen Voraussetzungen erfüllen, dürfen wegen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen ohne Plaketten befahren.
Ausnahmeantrag
Ein Ausnahmeantrag schützt vor einem Bußgeld. Der Antrag kostet statt 200 Euro, nur noch 50 Euro pro Jahr. Nach heftigen Protesten u.a. auch des ADAC Südbayern, wurde der Preis angepasst. Für ein halbes Jahr werden 25 Euro fällig. Tarife für kürzere Zeiträume gibt es nicht. Nach Antragseingang wird eine Bescheinigung zugesandt, mit der man vorerst in die Umweltzone fahren darf. Diese muss gut lesbar hinter der Windschutzscheibe liegen. Hier geht es zum Antrag für eine Ausnahmegenehmigung.
Welche Strecken sind vom Fahrverbot nicht betroffen?
Ausgenommen vom Diesel-Fahrverbot sind die Zu- und Abfahrt zur Großmarkthalle, zum Autoreisezug (Ostbahnhof), zur Parkharfe Olympiastadion und zum Campingplatz Thalkirchen.
Ausnahmeregelungen
Weitere Infos zu Ausnahmen vom Dieselfahrverbot finden Sie auf der Website der Landeshauptstadt München.
Hinweise zur Fahrzeugtechnik
Die Kosten für ein SCR-Nachrüstsystem variieren je nach Fahrzeugmodell und Anbieter stark. Für Euro 4- und Euro 5-Systeme sind passende Systeme nur sehr schwer zu finden. Insbesondere der Vertrieb von Pkw-Nachrüstsystemen wurde von den Anbietern stark reduziert, da sich das Einbauen von Minderungssystemen finanziell kaum lohnt. Mehr Informationen zur Pkw-Nachrüstung
Sichtweise des ADAC Südbayern e.V.
In Anbetracht der juristischen Zwänge ist klar, dass akuter Handlungsbedarf besteht. Die Entscheidung des Stadtrats, den Mittleren Ring in die Umweltzone aufzunehmen und stufenweise Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4/IV bzw. der Abgasnorm Euro 5/V auszuschließen, ging jedoch zur falschen Zeit in die falsche Richtung, ignorierte die Lebenswirklichkeit vieler Bürgerinnen und Bürger, und sorgte für große Verunsicherung bei Pendlern und Fahrzeughaltern.
Mobilitätsbeschränkungen sollten stets nur das letzte Mittel sein, um bestehende Grenzwerte einzuhalten – insbesondere dann, wenn andere weniger einschränkende Maßnahmen dafür ebenfalls geeignet sind. Wir halten es daher für geboten, die Einhaltung der bereits geltenden Regelungen und Maßnahmen konsequenter zu kontrollieren, statt Fahrverbote weiter auszuweiten.